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Titel :
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DEU-Greifswald - Deutschland Röntgengeräte Erneuerung ERCP-Anlage zentrale Endoskopie
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012800483971385 / 61582-2026
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Veröffentlicht :
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28.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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19.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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27.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33111000 - Röntgengeräte
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DEU-Greifswald: Deutschland Röntgengeräte Erneuerung ERCP-Anlage
zentrale Endoskopie
2026/S 19/2026 61582
Deutschland Röntgengeräte Erneuerung ERCP-Anlage zentrale Endoskopie
OJ S 19/2026 28/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
E-Mail: nicola.huettmann@med.uni-greifswald.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Erneuerung ERCP-Anlage zentrale Endoskopie
Beschreibung: Lieferleistung
Kennung des Verfahrens: ead4b530-c0fb-42a9-835c-ed42015d2d16
Vorherige Bekanntmachung: 807580-2025
Interne Kennung: #2784-554396 (2)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YTUD6U4CK# Zusätzlich zu den
Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle
Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen.
Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage LV-ERCP-Anlage_Akte(2).xlsx . Alle geforderten
Informationen müssen wie im Dokument beschrieben vollständig angegeben werden. Das
ausgefüllte Dokument muss mit den geforderten Vergabeunterlagen eingereicht werden.
Hinweis: Beachten Sie, dass die Arbeitsmappe mehrere Tabellenblätter hat. Die geforderten
Nachweise/Zertifikate sollte nach Möglichkeit wie angegeben bezeichnet und gespeichert
werden. Die Wertung unterliegt der Bestangebots-Quotienten-Methode (30% Preis, 70%
Leistungspunkte, Vgl. PDF Wertungsmethode ). Bei Rückfragen bitten wir Sie, die
Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür
ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals. Zusätzlich zu den
Preisangaben im Vergabemanagementsystem ist den abzugebenden Unterlagen ein
dezidiertes/bepreistes Herstellerangebot beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: § 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5
von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht
ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie §
124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so
können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen
es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine
förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor
einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu
bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer
kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass
ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn
er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein
Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche
betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,
wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden
Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
Betrug: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6
GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig
verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe
oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen
wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um
unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr.
10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder
Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in
denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende
Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123
GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies
gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur
Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken
betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund
aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein
Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein
Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1
Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein
Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich
beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur
Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness
des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll
verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und
dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung ERCP-Anlage zentrale Endoskopie
Beschreibung: Beschafft werden soll ein Multifunktionaler Durchleuchtungsarbeitsplatz zum
Einsatz in der Gastroenterologie als spezialisierter ERCP-Arbeitsplatz. Das System muss zum
Zeitpunkt der Lieferung in der gesamten Geräteausstattung, also Hard-, Software und
Zubehör, der aktuellen Version entsprechen.
Interne Kennung: #2784-554396 (2)
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 807580-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zertifizierung nach ISO 14001 Umweltmanagementsystemnorm oder EMAS
Zertifizierung nach ISO 14067 Product Carbon Footprint - PCF
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel,
Klimaschutz
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV)
(Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §
44 VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und
Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und
Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen
Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung
ILO Kernarbeitsnormen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Eigenerklärung Qualitätsmanagement
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -
Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung
Bietergemeinschaften -Eigenerklärung verbundene Unternehmen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -
Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich
den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der
Gegenstand dieser Vergabe ist
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -Eigenerklärung zur Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und
Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je
Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der
Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten
Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/
Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei
jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden
Versicherung entsprechend zu erhöhen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -
Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3
Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den
Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren
umgerechnet auf Vollzeitkräfte -Eigenerklärung KMU
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Dienstleistungen (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: -3
Referenzen über vergleichbare Leistungen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Lieferleistung (VgV) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - 3
Referenzen über vergleichbare Leistungen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YH5YTUD6U4CK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTUD6U4CK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTUD6U4CK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/02/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische
Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist
berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen
sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu
dokumentieren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/02/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -
Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in
Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann
binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei
Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst
binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsmedizin Greifswald KöR
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
E-Mail: nicola.huettmann@med.uni-greifswald.de
Telefon: +49 3834860
Fax: +49 3834865202
Internetadresse: https://www.medizin.uni-greifswald.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588-485-5817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fec99102-5280-4a6d-ab56-4f7bacc182e9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/01/2026 00:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 19/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/01/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTUD6U4CK
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTUD6U4CK/documents
https://www.medizin.uni-greifswald.de
http://www.regierung-mv.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-61582-2026-DEU.txt
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