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Titel :
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DEU-Mannheim - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012800453170991 / 61140-2026
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Veröffentlicht :
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28.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.12.2036
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Angebotsabgabe bis :
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09.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
60140000 - Bedarfspersonenbeförderung
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DEU-Mannheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe
Linienbündel Donnersbergkreis
2026/S 19/2026 61140
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
OJ S 19/2026 28/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Alzey-Worms
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Donnersbergkreis
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kaiserslautern
E-Mail: info@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kusel
E-Mail: vergabestelle@vrn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
Beschreibung: Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis
Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der
Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum
01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen
Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar
GmbH beide B1 3-5, 68159 Mannheim führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als
Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen
zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der
ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion
Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige
Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation
des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend
der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie
unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese
Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also
stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der
Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden
Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-
Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als
echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die
Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme
sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen
Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des
Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen
können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage
des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die
übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die
Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die
Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet
wird.
Kennung des Verfahrens: b6ec5a07-50ae-435d-b382-a474983e2419
Interne Kennung: E27126851
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis
Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im
Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB
zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer Laufzeit bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-
Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beide B1 3-5,
68159 Mannheim führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die
Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis Alzey-Worms
Land, Gliederung (NUTS): Alzey-Worms (DEB3B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Donnersbergkreis
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis Kaiserslautern
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kusel
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der
Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder-
und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens
gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu
zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren.
Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-Aufgaben/arbeit
/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern,
haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und
Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht
als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60
Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze,
sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der
Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten
Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am
Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten
Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem
Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der
Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im
Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die
während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der
regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen
Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet
und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im
Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen
und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden
Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage
von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue
Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der
entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im
übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1
Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel
Donnersbergkreis
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Donnersbergkreis
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden
Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr
(BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind
auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A Linienverkehr (Grundangebot,
alternativer Antrieb [HVO-100 Diesel]): - Linie 900: Donnersberglinie: Winnweiler
Donnersberg Kirchheimbolanden (Saisonverkehr an den Wochenenden von 01.04.-31.10.) -
Linie 901: Rockenhausen Dannenfels Kirchheimbolanden - Linie 902: Wendelsheim
Kriegsfeld Kirchheimbolanden Marnheim Göllheim Eisenberg - Linie 903: Winnweiler
Imsbach Münchweiler Sippersfeld Dreisen Kirchheimbolanden - Linie 904:
Kirchheimbolanden Zellertal Göllheim Eisenberg (nur zu Schulzeiten) - Linie 905:
Falkenstein Imsbach Winnweiler Lohnsfeld Wartenberg-Rohrbach Sembach
Enkenbach-Alsenborn (nur zu Schulzeiten) - Linie 906: Rockenhausen Dannenfels
Dreisen Eisenberg (nur zu Schulzeiten) - Linie 907: Kirchheimbolanden Stetten
Ilbesheim Morschheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 908/909: Obermoschel Alsenz
Rockenhausen Winnweiler - Linie 910: Winnweiler Steinbach Dreisen Bolanden
Kirchheimbolanden - Linie 911: Rockenhausen Gundersweiler Gehrweiler Lohnsfeld
Winnweiler - Linie 912: Rockenhausen Imsweiler Reichsthal Reipoltskirchen Nußbach
Hefersweiler (nur zu Schulzeiten) - Linie 913: Alsenz Obermoschel Finkenbach-
Gehrsweiler Dörrmoschel Rockenhausen (nur zu Schulzeiten) - Linie 914: Alsenz
Münsterappel Gaugrehweiler Gerbach Rockenhausen - Linie 915: Alsenz
Obermoschel Finkenbach-Gehrsweiler Ransweiler Rockenhausen (nur zu Schulzeiten) -
Linie 921: Bischheim Kirchheimbolanden Marnheim Albisheim Zellertal Monsheim -
Linie 923: Winnweiler Sippersfeld Dreisen Göllheim Eisenberg (nur zu Schulzeiten) -
Linie 927: Stadtverkehr Kirchheimbolanden Leistungsbaustein D - Linienverkehr regionale
Hauptline (Grundangebot, alternativer Antrieb [Elektro]): - Linie 920: Kirchheimbolanden
Marnheim Dreisen Göllheim Eisenberg (regionale Hauptlinie) Option: Leistungsbaustein
D1 - On-Demand-Verkehr (Grundangebot, alternative Antriebe (Elektro) Die im Rahmen des
Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden
Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus
den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen
Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor
allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf
Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-
Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar
inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Wesentliche Grundlage für die
Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Donnersbergkreis. Im
gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen
umzusetzen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches
Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei
eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Donnersbergkreis sind hier eingestellt:
Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de
/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009:
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf
Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente
/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung
/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam
/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan
Kreis Donnersberg: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente
/vrn_nvp_donnersbergkreis_2018-2022_web2.pdf Nahverkehrsplan Kreis Alzey-Worms:
https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_alzey-worms_lr.pdf
Nahverkehrsplan Kreis Kaiserslautern: https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle
/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf Nahverkehrsplan Kreis Kusel:
https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_nvp_landkreis_kusel_2023_web.pdf
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar
(Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente
/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf
Interne Kennung: E83457296
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis Alzey-Worms
Land, Gliederung (NUTS): Alzey-Worms (DEB3B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kreis Kaiserslautern
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kusel
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels
Donnersbergkreis
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup# Die Satzung über einen
einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie
unter: https://www.vrn.de /mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-
satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des
§ 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist
sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die
Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung
des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen
und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das
Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes
dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der
Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes
Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte
Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die
Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der
Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher
die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische
Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und
Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1
der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der
Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer
eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren.
Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über
das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind
in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende
Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.1 Die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen
finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung
zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung
zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: b) Vorlage des
geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben ist).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: c) Bescheinigung
über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe. Alternativ kann
eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen
wird, Formblatt 6 Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden 7,5 Millionen Euro
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist
seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: d) Vorlage einer
Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf
ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem
Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und
Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 14 14.3 Beruft sich ein
Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen
darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen
Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß
Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für
sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit
dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls
mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten
Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages
ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer
Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.1 Der Bieter gilt als
technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen
und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe etwa durch
Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4
nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten
tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den
Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47
Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen
werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der
Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder
nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der
Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 Folgende
Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a) Bescheinigung der
Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder
vergleichbar.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 Folgende
Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: b) Kopie einer zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie
einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG)
bzw. bei ausländischen Bietern eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung
(EG) Nr. 1073/2009).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 Folgende
Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: c) Referenzen über
durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem
Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens
1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im
Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im
Linienverkehr.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der
Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer
Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der
Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen: b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate
(Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe). Bei Bietergemeinschaften
sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß
vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der
Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen: c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht
vorliegen Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem
Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124
GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB
darzulegen. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §
19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. Erklärung des Bieters, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. Bei
Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die
Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der
Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen: d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt
3 Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die
Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der
Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen: e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster
bereitgestellt als Formblatt 4 Bei Bietergemeinschaften sind neben der
Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d)
von jedem Mitglied vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis- und Qualitätswertung
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der
Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 69,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preis- und Qualitätswertung
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die
Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über
die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B.
bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein
(s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 31,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:45:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E83457296
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E83457296
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/03/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
bleibt zur ordnungsgemäßen Sachverhaltsaufklärung ausdrücklich vorbehalten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/03/2026 13:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Nach
Zuschlag muss diese ein GmbH gründen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die
Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Alzey-Worms
Registrierungsnummer: 073310000000-001
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Stadt: Alzey
Postleitzahl: 55232
Land, Gliederung (NUTS): Alzey-Worms (DEB3B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Donnersbergkreis
Registrierungsnummer: DE62ZZZ00000069663
Postanschrift: Uhlandstraße 2
Stadt: Kirchheimbolanden
Postleitzahl: 67292
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kaiserslautern
Registrierungsnummer: DE03ZZZ00000029112
Postanschrift: Lauterstraße 8
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: info@vrn.de
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kusel
Registrierungsnummer: Berichteinheit-ID 00010545
Postanschrift: Trierer Str. 49-51
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mail: vergabestelle@vrn.de
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e6878f30-c7db-4114-a872-06de98233369 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2026 10:40:12 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 19/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/01/2026
Referenzen:
https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
https://www.subreport.de/E83457296
https://www.vrn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-61140-2026-DEU.txt
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