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Titel :
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DEU-Berlin - Ausschreibung LdE-Schulbegleitung im Programm Lernen durch Engagement Jugend.Paten.Schafft.
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025122608345902833 / 962011-2025
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Veröffentlicht :
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26.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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15.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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85300000 - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
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Ausschreibung LdE-Schulbegleitung im Programm Lernen durch Engagement Jugend.Paten.Schafft.
Stiftung Lernen durch Engagement
Service-Learning in Deutschland SLIDE gGmbH
Brunnenstr. 29;
DE-10119 Berlin
lena.haeusler@lernen-durch-engagement.de
Ausschreibung eines Dienstleistungsrahmenvertrags
für LdE-Schulbegleitung im Programm
Lernen durch Engagement Jugend.Paten.Schafft.
bis 31.12.2026
Leistungsbeschreibung
Ihr seid aktive Schulbegleiter*innen für Lernen durch Engagement? Ihr habt bereits Erfahrung in LdESchulbegleitung und wollt
Eure Expertise fachlich vertiefen? Die Stiftung Lernen durch Engagement
sucht Dich/Euch!
Das Programm Jugend.Paten.Schafft. wurde 2019 von uns ins Leben gerufen: Seitdem verbinden wir
die Lernform Lernen durch Engagement mit Chancenpatenschaften an Schulen aller Schulformen. Dadurch bekommen Schüler*innen die
Möglichkeit, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu
stärken, andere Lebenswelten kennenzulernen und Kompetenzen für demokratische Beziehungen
aufzubauen.
In LdE-Chancenpatenschaften engagieren sich Schüler*innen für andere z. B. als Lesepat*innen,
als Lernpat*innen, als Pat*innen in Übergangssituationen oder mit anderen jungen Menschen, indem sie gemeinsam etwas lernen
oder gemeinnützige Projekte im Stadtteil/in der Gemeinde umsetzen. Die Pat*innen schauen genau hin, wo es soziale Ungleichheit
gibt, und wer ihre Hilfe gebrauchen
kann. Sie treten mit diesen Menschen in Kontakt, vereinbaren gemeinsam mit ihnen Ziele und engagieren sich in mindestens sieben
Treffen für bessere Teilhabechancen und Lebensbedingungen.
Damit möglichst viele Schüler*innen Selbstwirksamkeitserfahrungen als LdE-Chancenpat*innen
sammeln können, suchen wir als Stiftung Lernen durch Engagement Service-Learning in
Deutschland SLIDE gGmbH LdE-Schulbegleiter*innen, die uns unterstützen, die zwei Säulen
von Jugend.Paten.Schafft. umzusetzen, indem sie Schulen dabei begleiten, qualitätsvolle LdEChancenpatenschaften zu stiften
(Säule 1) und diese nachhaltig strukturell und kulturell zu verankern (Säule 2). Gemeinsam wollen wir 2026 mindestens 930
LdE-Chancenpatenschaften stiften.
LdE-Schulbegleiter*innen sind (fachlich nachweisbar) Expert*innen für die Lernform Lernen durch
Engagement an Schulen. Sie schließen Schulen für LdE-Chancenpatenschaften auf, bilden Lehrer*innen und Schulleiter*innen
fort, beraten und begleiten Schulteams bei komplexen Schulentwicklungsprozessen zur Umsetzung des Programms direkt vor Ort. Sie
sind das Bindeglied zwischen
der schulischen Praxis und der Stiftung LdE als Auftraggeberin.
Die Stiftung bietet mitwirkenden LdE-Schulbegleiter*innen eine finanzielle Vergütung entsprechend den folgenden
Aufgabenpaketen:
Variante 1:
Die Tätigkeiten erfolgen vor dem Hintergrund des programmweiten Ziels, im Förderzeitraum insgesamt 930 neue
LdE-Chancenpatenschaften zu stiften. Von jedem LdE-Kompetenzzentrum bzw. jeder
LdE-Schulbegleiter*in wird ein verhältnismäßiger Beitrag zur Erreichung dieses Gesamtziels erwartet. Konkrete Aufgaben:
eigenständige Gewinnung von Grund- und weiterführenden Schulen für die Teilnahme im
Programm (im regionalen Wirkungsbereich des*der Auftragnehmer*in), z. B. durch:
o Schulen identifizieren, ansprechen, Materialien und Informationen bereitstellen
o Gespräche und Vereinbarungen mit Schulleitungen und Lehrer*innen
eigenständige pädagogisch-fachliche Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften (im regionalen
Wirkungsbereich des*der Auftragnehmer*in), z. B. durch:
o bedarfsgerechte Fachberatung zu Lernen durch Engagement und Patenschaften
o bedarfsgerechte Fortbildungs- und Prozessbegleitungsangebote
Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch mit der Stiftung Lernen durch Engagement und den Programmpartner*innen. Dies
umfasst insbesondere Leistungen der aktiven Mitwirkung und inhaltlichen Mitgestaltung in folgenden Formaten:
o Digitale Materialwerkstatt Gute Praxis sichtbar machen: Vorbereitung eigener fachlicher
Beiträge, Entwicklung und Einbringung von Beispielen aus der Praxis.
o J.P.S.-Qualitätszirkel: Einbringen eigener Praxiserfahrungen, Mitwirkung an kollegialen Beratungsprozessen sowie Beteiligung
an der inhaltlichen Weiterentwicklung des Programms.
o Digitale Tagung für LdE-Kompetenzzentren und LdE-Schulbegleiter*innen: Erarbeitung und
Durchführung eigener Beiträge (z. B. Workshops, Impulse).
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für Jugend.Paten.Schafft., z. B. durch:
o Mitwirkung bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen, Unterstützung der Pressearbeit
o Dokumentation der Patenschaftsprojekte und Schulentwicklungsprozesse (z. B. für die Website der Stiftung und des Netzwerks
Lernen durch Engagement)
Berichterstattung, Monitoring und Evaluation, z. B. durch:
o Zuarbeit von qualitativen und quantitativen Kennzahlen der begleiteten Schulen und Patenschaften für die Berichterstattung
und das Monitoring der Stiftung Lernen durch Engagement
Vergütung bei Variante 1:
Das Gesamtauftragsvolumen beträgt 6.000 Euro netto (gemäß laufender Antragstellung beim
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Variante 2
Die Tätigkeiten erfolgen vor dem Hintergrund des programmweiten Ziels, im Förderzeitraum insgesamt 930 neue
LdE-Chancenpatenschaften zu stiften. Von jedem LdE-Kompetenzzentrum bzw. jeder
LdE-Schulbegleiter*in wird ein verhältnismäßiger Beitrag zur Erreichung dieses Gesamtziels erwartet. Konkrete Aufgaben:
eigenständige Gewinnung von Grund- und weiterführenden Schulen für die Teilnahme im
Programm (im regionalen Wirkungsbereich des*der Auftragnehmer*in), z. B. durch:
o Schulen identifizieren, ansprechen, Materialien und Informationen bereitstellen
o Gespräche und Vereinbarungen mit Schulleitungen und Lehrer*innen
eigenständige pädagogisch-fachliche Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften
(im regionalen Wirkungsbereich des*der Auftragnehmer*in), z. B. durch:
o bedarfsgerechte Fachberatung zu Lernen durch Engagement und Patenschaften
o bedarfsgerechte Fortbildungs- und Prozessbegleitungsangebote
Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch mit der Stiftung Lernen durch Engagement
und den Programmpartner*innen. Dies umfasst insbesondere Leistungen der aktiven Mitwirkung
und inhaltlichen Mitgestaltung in folgenden Formaten:
o Digitale Materialwerkstatt Gute Praxis sichtbar machen: Vorbereitung eigener fachlicher
Beiträge, Entwicklung und Einbringung von Beispielen aus der Praxis, Moderation oder CoModeration von Sequenzen sowie
Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung des
Formats.
o J.P.S.-Qualitätszirkel: Kontinuierliche aktive Teilnahme am fachlichen Austausch, Einbringen
eigener Praxiserfahrungen, Mitwirkung an kollegialen Beratungsprozessen sowie Beteiligung
an der inhaltlichen Weiterentwicklung des Programms.
o Digitale Tagung für LdE-Kompetenzzentren und LdE-Schulbegleiter*innen: Mitwirkung an
Planung, Konzeption und Umsetzung der Veranstaltung, inklusive Erarbeitung und Durchführung eigener Beiträge (z. B.
Workshops, Impulse), Abstimmung im Orga-Team sowie Unterstützung in der Dokumentation von Ergebnissen.
fachliche und konzeptionelle Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung des
Programms Jugend.Paten.Schafft. gemeinsam mit der Stiftung LdE und den anderen Programmpartner*innen
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für Jugend.Paten.Schafft., z. B. durch:
o Mitwirkung bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen, Unterstützung der Pressearbeit
o Dokumentation der Patenschaftsprojekte und Schulentwicklungsprozesse (z. B. für die Website der Stiftung und des Netzwerks
Lernen durch Engagement)
Berichterstattung, Monitoring und Evaluation, z. B. durch:
o Zuarbeit von qualitativen und quantitativen Kennzahlen der begleiteten Schulen und Patenschaften für die Berichterstattung
und das Monitoring der Stiftung Lernen durch Engagement
Vergütung bei Variante 2:
Das Gesamtauftragsvolumen beträgt 12.000 Euro netto (gemäß laufender Antragstellung beim
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, werden bei
allen Varianten, auf Antrag und sofern vom verbindlichen Finanzierungsplan der Programmförderung abgedeckt, separat
abgerechnet und folgen den Richtlinien des
Bundesreisekostengesetzes.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet am 31.12.2026.
Was müssen LdE-Schulbegleiter*innen mitbringen?
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen oder Organisationen mit entsprechenden Mitarbeitenden, die Lust auf eine enge
Zusammenarbeit mit uns auf dem gemeinsamen neuen Weg mitbringen
und nachweislich folgende fachliche Eignungskriterien erfüllen:
bei Variante 1:
mindestens 5 Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung von Schulen bei der Umsetzung des Konzepts
Lernen durch Engagement oder abgeschlossene Ausbildung und Zertifizierung als Schulbegleiter*in für Lernen durch Engagement
(LdE-Schulbegleiter*in)
bei Variante 2:
mindestens 5 Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung von Schulen bei der Umsetzung des Konzepts
Lernen durch Engagement oder abgeschlossene Ausbildung und Zertifizierung als Schulbegleiter*in für Lernen durch Engagement
(LdE-Schulbegleiter*in) und
bereits erfolgte Teilnahme an mindestens 2 Fachveranstaltungen zu LdE-Chancenpatenschaften (z. B. Fokusrunden, Workshops bei
öffentlichen Fachtagungen) und
mindestens 1 Jahr Erfahrung in der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung von Schulen
bei der Umsetzung von LdE-Chancenpatenschaften
Durch die Abgabe Eures Angebots verpflichtet Ihr Euch zur Einhaltung des Rahmenvertrages für die
gesamte Vertragslaufzeit
Wir freuen uns darüber hinaus, wenn Ihr Zeit und Bereitschaft mitbringt für einen regelmäßigen Austausch (Online und in
Präsenz) mit uns, für die Dokumentation eurer Praxisarbeit und die Offenheit,
eure Fachexpertise und Praxiserfahrungen mit dem LdE-Netzwerk zu teilen und in die gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit im Programm einfließen zu lassen sowie die eigene Arbeit regelmäßig zu reflektieren und strategisch
weiterzuentwickeln.
Kontakt
Stiftung Lernen durch Engagement Service-Learning in Deutschland SLIDE gGmbH
Lena Häusler
Brunnenstraße 29
10119 Berlin
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens 22.01.2026 schriftlich über E-Mail eingereicht werden. Später eingehende
Fragen können nicht berücksichtigt werden.
lena.haeusler@lernen-durch-engagement.de
Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung LdE-Schulbegleitung im Programm
Lernen durch Engagement Jugend.Paten.Schafft.
Kurzinfo
Leistungen und Erzeugnisse: Dienstleistungen
Ausschreibungsweite: Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren: Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist: 15.02.2026, 18 Uhr
1. Grundsätzliche Bestimmungen
1.1 Auftraggeberin:1
Stiftung Lernen durch Engagement Service-Learning in Deutschland SLIDE gGmbH
Brunnenstr. 29; DE-10119 Berlin
Fragen zur Ausschreibung sind bis spätestens 22.01.2026, 18:00 Uhr ausschließlich schriftlich per
E-Mail an Lena Häusler (lena.haeusler@lernen-durch-engagement.de) einzureichen.
1.2 Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
1.3 Form, in der die Angebote einzureichen sind:
Schriftlich in einem verschlossenen Umschlag.
1
Die zur Angebotsabgabe auffordernde-, die den Zuschlag erteilende- und bei der die Angebote einzureichende Stelle
1.4 Art und Umfang der Leistung:
Die Stiftung Lernen durch Engagement beabsichtigt, in einer öffentlichen Ausschreibung, den Auftrag zur Durchführung von
LdE-Schulbegleitung im Programm Lernen durch Engagement Jugend.Paten.Schafft. neu zu vergeben. Dazu werden
Dienstleistungsrahmenverträge für den Zeitraum 2026 ausgeschrieben. Die tatsächliche Beauftragung steht unter dem Vorbehalt
der Bewilligung der Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Fördermittelentscheidung wird für Anfang 2026 erwartet.
Die Stiftung Lernen durch Engagement Service-Learning in Deutschland SLIDE gGmbH sucht für
diesen Auftrag LdE-Schulbegleiter*innen, die mit uns die zwei Säulen von Jugend.Paten.Schafft. umsetzen und Schulen dabei
unterstützen, qualitätsvolle Chancenpatenschaften mit der Lernform Lernen durch Engagement zu stiften (Säule 1) und diese
nachhaltig strukturell und kulturell zu verankern (Säule 2).
Die Stiftung bietet LdE-Schulbegleiter*innen für diesen Auftrag eine finanzielle Vergütung entsprechend den folgenden groben
Aufgabenpaketen:
(für weitere Details siehe: Leistungsbeschreibung und Rahmenverträge)
Variante 1: Die Tätigkeiten erfolgen vor dem Hintergrund des programmweiten Ziels, im Förderzeitraum insgesamt 930 neue
LdE-Chancenpatenschaften zu stiften. Von jedem LdE-Kompetenzzentrum
bzw. jeder LdE-Schulbegleiter*in wird ein verhältnismäßiger Beitrag zur Erreichung dieses Gesamtziels erwartet. Konkrete
Aufgaben:
eigenständige Gewinnung von Grund- und weiterführenden Schulen für die Teilnahme
eigenständige pädagogisch-fachliche Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften
Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch mit der Stiftung Lernen durch Engagement
und den Programmpartner*innen. Unter anderem:
o Digitale Materialwerkstatt Gute Praxis sichtbar machen: Vorbereitung eigener fachlicher Beiträge, Entwicklung und
Einbringung von Beispielen aus der Praxis
o J.P.S.-Qualitätszirkel: Einbringen eigener Praxiserfahrungen, Mitwirkung an kollegialen
Beratungsprozessen sowie Beteiligung an der inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung des Programms.
o Digitale Tagung für LdE-Kompetenzzentren und LdE-Schulbegleiter*innen: Erarbeitung
und Durchführung eigener Beiträge (z. B. Workshops, Impulse).
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für Jugend.Paten.Schafft
Berichterstattung, Monitoring und Evaluation
Vergütung bei Variante 1:
Das Gesamtauftragsvolumen beträgt 6.000 Euro netto (gemäß laufender Antragstellung beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Variante 2: Die Tätigkeiten erfolgen vor dem Hintergrund des programmweiten Ziels, im Förderzeitraum insgesamt 930 neue
LdE-Chancenpatenschaften zu stiften. Von jedem LdE-Kompetenzzentrum
bzw. jeder LdE-Schulbegleiter*in wird ein verhältnismäßiger Beitrag zur Erreichung dieses Gesamtziels erwartet. Konkrete
Aufgaben:
eigenständige Gewinnung von Grund- und weiterführenden Schulen für die Teilnahme
eigenständige pädagogisch-fachliche Beratung und Begleitung der Programmschulen beim
Stiften und Verankern von LdE-Chancenpatenschaften
Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch mit der Stiftung Lernen durch Engagement
und den Programmpartner*innen. Unter anderem:
o Digitale Materialwerkstatt Gute Praxis sichtbar machen: Vorbereitung eigener fachlicher Beiträge, Entwicklung und
Einbringung von Beispielen aus der Praxis, Moderation
oder Co-Moderation von Sequenzen sowie Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Formats.
o J.P.S.-Qualitätszirkel: Kontinuierliche aktive Teilnahme am fachlichen Austausch, Einbringen eigener Praxiserfahrungen,
Mitwirkung an kollegialen Beratungsprozessen sowie Beteiligung an der inhaltlichen Weiterentwicklung des Programms.
o Digitale Tagung für LdE-Kompetenzzentren und LdE-Schulbegleiter*innen: Mitwirkung
an Planung, Konzeption und Umsetzung der Veranstaltung, inklusive Erarbeitung und
Durchführung eigener Beiträge (z. B. Workshops, Impulse), Abstimmung im Orga-Team
sowie Unterstützung in der Dokumentation von Ergebnissen.
fachliche und konzeptionelle Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung des
Programms Jugend.Paten.Schafft. gemeinsam mit der Stiftung LdE und den anderen Programmpartner*innen
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für Jugend.Paten.Schafft
Berichterstattung, Monitoring und Evaluation
Vergütung bei Variante 2:
Das Gesamtauftragsvolumen beträgt 12.000 Euro netto (gemäß laufender Antragstellung beim
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
1.5 Leistungsorte:
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein maximal vier weitere Bundesländer oder vier weitere Regionen.
1.6 Unterteilung in Lose:
Ja: Unterteilung in regionale Lose mit verschiedenen Varianten (siehe 1.4.). Bei der Bewerbung auf
Los 3 ist jeweils mit anzugeben, in welchem Bundesland/welcher Region der*die Auftragnehmer*in
die Leistungen anbietet. Eine Bewerbung auf mehrere Lose ist nicht zulässig.
Los 1: Wirkkreis im Bundesland Sachsen-Anhalt, ausschließlich Bewerbung auf folgende Variante möglich:
o Variante 2: eigenständige Gewinnung, Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen für/beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften; Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch, konzeptionelle Weiterentwicklungen,
kontinuierliche Teilnahme am J.P.S.-Qualitätszirkel, Mitwirkung an Planung und Umsetzung der digitalen Tagung der
LdE-Schulbegleiter*innen; strategische Weiterentwicklung des Programms J.P.S., gemeinsam mit der Stiftung LdE; Unterstützung
Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
Los 2: Wirkkreis im Bundesland Schleswig-Holstein, ausschließlich Bewerbung auf folgende
Variante möglich:
o Variante 2: eigenständige Gewinnung, Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen für/beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften; Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch, konzeptionelle Weiterentwicklungen,
kontinuierliche Teilnahme am J.P.S.-Qualitätszirkel, Mitwirkung an Planung und Umsetzung der digitalen Tagung der
LdE-Schulbegleiter*innen; strategische Weiterentwicklung des Programms J.P.S., gemeinsam mit der Stiftung LdE; Unterstützung
Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
Los 3: Wirkkreis in einem weiteren Bundesland bzw. einer weiteren Region nach Wahl, ausschließlich Bewerbung auf folgende
Variante möglich:
o Variante 1: eigenständige Gewinnung, Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen für/beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften, Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch; Unterstützung
Öffentlichkeitsarbeit und
Monitoring
o Variante 2: eigenständige Gewinnung, Beratung und Begleitung von Grund- und weiterführenden Schulen für/beim Stiften und
Verankern von LdE-Chancenpatenschaften; Referent*innentätigkeit und fachlicher Austausch, konzeptionelle Weiterentwicklungen,
kontinuierliche Teilnahme am J.P.S.-Qualitätszirkel, Mitwirkung an Planung und Umsetzung der digitalen Tagung der
LdE-Schulbegleiter*innen; strategische Weiterentwicklung des Programms J.P.S., gemeinsam mit der Stiftung LdE; Unterstützung
Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
1.7 Nebenangebote:
Sind nicht zugelassen.
1.8 Veröffentlichung und Anforderung der Unterlagen:
Die Ausschreibung ist auf www.bund.de veröffentlicht. Dort sind alle Unterlagen, Formulare und Informationen zur Ausschreibung
öffentlich verfügbar.
1.9 Angebotsfrist:
15.02.2026 um 18:00 Uhr
1.10 Bindefrist:
30.03.2026
2. Angebotsbedingungen
2.1 Form der Kennzeichnung und Angebotsübermittlung:
Die Angebote sind im Original zu unterschreiben und im verschlossenen Umschlag bis zur angegebenen Frist an die ausschreibende
Stelle einzureichen (Post-Adresse siehe 1.1). Der Umschlag ist bei
natürlichen Personen mit Ihrem Namen bzw. bei juristischen Personen mit dem Namen Ihrer
Organisation/Ihres Unternehmens sowie jeweils Ihrer Anschrift und einem äußeren Vermerk zu
versehen: Angebot (nicht öffnen!)
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
2.2 Vertragsbedingungen und Vergütung:
Die finanzielle Vergütung erfolgt in Tages- oder Stundensätzen und in Abhängigkeit der beauftragten
und erbrachten LdE-Schulbegleitungsleistung. Dabei gibt es zwei mögliche Varianten, auf die Sie
sich bewerben können. Sämtliche Varianten und deren jeweilige Vergütung sind bereits in Ziffer 1.4
beschrieben.
Etwaige Aufträge an Dritte werden aus der genannten Vergütung abgedeckt. Bei Nichterbringung
entfällt der Vergütungsanspruch.
Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, werden, auf
Antrag und sofern vom verbindlichen Finanzierungsplan der Programmförderung abgedeckt, separat abgerechnet und folgen den
Richtlinien des Bundesreisekostengesetzes.
Vertragsgrundlage ist der jeweilige Rahmenvertragsentwurf, in Abhängigkeit von der gewählten Variante. Dazu wird auf die
folgenden Dokumente in den Vergabeunterlagen verwiesen:
25VergLdESB_a1_Rahmenvertrag_Variante1, 25VergLdESB_a2_Rahmenvertrag_Variante2.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) werden im Falle
der Zuschlagserteilung Bestandteil des jeweiligen Rahmenvertrages. Die Geltendmachung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des*der
Bieter*in/der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet am 31.12.2026.
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der*die Bieterin/die Bietergemeinschaft den jeweiligen Rahmenvertrag (gemäß
Vergabeunterlagen) für die gewählte Variante.
2.3 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten:
Änderungen oder Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Hierfür gelten dieselben
Bestimmungen wie für das Angebot selbst. Die Rücknahme eines Angebotes ist
bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
3. Anforderungen an Wettbewerbsteilnehmende
3.1 Teilnehmende am Wettbewerb:
Die Angebotsabgabe ist sowohl durch Einzelbieter*innen wie auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
3.2 Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Dabei ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in jedem Fall zwingend anzugeben,
welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bietergemeinschaft
mit Wirkung für und gegen die Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft
haften der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer
Zusammensetzung nach Abgabe des
Angebots ist nicht zulässig. Der*die Bieter*in bzw. die Bietergemeinschaft muss aufgrund der technischen und personellen
Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen
zu erbringen. Bezüglich des Nachweises der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit
können Bieter*innen bzw. die Bietergemeinschaft auf Nachunternehmen zurückgreifen. Die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue
muss vom*von der Bieter*in, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmen für sich selbst erklärt
werden. Wird bei einem*einer Bieter*in, einem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmen die
Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nicht festgestellt, wird das Angebot des*der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt
von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht gleichzeitig als Einzelbieter*in an
einem Vergabeverfahren teilnehmen.
3.3 Nachunternehmen:
Die Vergabe von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmen ist grundsätzlich zulässig.
Für Nachunternehmen haftet der*die Bieter*in. Unterauftragsleistungen sind Tätigkeiten Dritter (=
Nachunternehmer*innen) im Auftrag und auf Rechnung des*der Auftragnehmer*in (= Bieter*in), also
ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zu der Auftraggeberin. Zu Nachunternehmer*innen zählen
auch freie Mitarbeitende. Bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen stellen unwesentliche Teile
der Leistung dar und fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags. Der*die Auftragnehmer*in darf
Leistungserbringende als Nachunternehmer*innen, soweit diese nicht im Rahmen dieses Verfahrens
bereits geprüft worden sind, nur mit vorher einzuholender schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin beauftragen. Auch ein
Wechsel der Leistungserbringenden als Nachunternehmen ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin möglich. Der*die Auftragnehmer*in muss
insbesondere sicherstellen, dass das Nachunternehmen die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt. Es sei denn, die
Auftraggeberin hat zuvor schriftlich zugestimmt.
3.4 Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
3.5 Verschwiegenheitspflicht:
Generell sind alle von der Auftraggeberin bereitgestellten Daten, Dateien und Informationen nach
Mitteilung, dass der*die Bieter*in nicht weiter am Verfahren beteiligt wird bzw. der*die Bieterin keinen Zuschlag erhält,
unwiederbringlich zu löschen. Bieter*innen, die keinen Zuschlag erhalten haben, haben Stillschweigen sowohl über alle
innerhalb dieses Vergabeverfahrens erlangten Informationen und dienstlichen Angelegenheiten als auch über den
Verfahrensgegenstand zu wahren. Sie haben hierzu die mit der Erstellung des Angebots befassten eigenen und gegebenenfalls
sonstigen Mitarbeitenden schriftlich zu verpflichten.
3.6 Rückgabe von Unterlagen, Mustern etc.:
Das jeweilige Angebot der Bieter*innen geht in das Eigentum der Auftraggeberin über. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf
Vergütung in das Eigentum der Auftraggeberin über, es sei denn, der*die Bieter*in verlangt ausdrücklich die Rückgabe.
3.7 Speicherung personenbezogener Daten:
Die vom*von der Bieter*in im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Diese Angaben sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebots nach UVgO.
3.8 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen:
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Entsprechenden
Handlungen des*der Bieter*in bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaften selbst stehen Handlungen von Personen insbesondere
aus dem Kreis der Nachunternehmen gleich, die von ihm*ihr beauftragt oder für ihn*sie tätig sind.
4. Prüfung und Bewertung der Angebote
4.1 Angebotsprüfung und Wertung:
Zunächst werden die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft. Danach werden
die Bieter*innen bzw. Bietergemeinschaften auf ihre Eignung für das jeweilige Vorhaben geprüft. Geprüft wird, ob die
geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Angaben vollständig dem Angebot
beigefügt sind und ob sich aus deren Inhalt Zweifel an der Eignung ergeben. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen in
Fachkunde wird geprüft anhand der Beantwortungsvorlage auf dem Bewerbungsbogen und der dort geforderten Erläuterungen und
Nachweise. Fehlen vereinzelt Unterlagen,
kann die Auftraggeberin unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss
nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch des*der Bieter*in auf Nachforderung durch die Auftraggeberin besteht jedoch
grundsätzlich nicht.
Ist der*die Bieter*in als geeignet bewertet worden, erfolgt die Preisprüfung auf Angemessenheit. Erscheint der Preis eines
Angebotes ungewöhnlich niedrig oder steht in einem offenbaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung, werden ggf. beim*bei
der Bieter*in weitere Auskünfte zur Kalkulation
eingeholt.
Zur Ermittlung des Zuschlags werden folgende Kriterien geprüft (siehe auch 4.3 sowie das Dokument
25VergLdESB_b1_Bewertungsmatrix):
1. Preis (60 %): Der Preis wird auf Basis des gesamten Angebots berechnet. Die Angebote mit
dem günstigsten Preis erhalten die volle Punktzahl, während die anderen in Relation zum
günstigsten Preis bewertet werden.
2. Konzept (40 %): Das Konzept wird hinsichtlich seiner Qualität, Innovation und Umsetzbarkeit bewertet.
4.2 Eignungsprüfung
Für das Angebot und die Angaben zu den Eignungskriterien ist der Bewerbungsbogen aus den Ausschreibungsunterlagen zu verwenden
und dem Angebotsschreiben sowie aller sonstigen geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen beizufügen. Der
Bewerbungsbogen muss immer im Original unterschrieben und nebst der unterschriebenen Erklärung zum Datenschutz eingereicht
werden.
Insgesamt müssen für die Angebotsabgabe folgende Unterlagen eingereicht werden:
Zum Nachweis der Eignung:
1. Angaben zum*zur Bieter*in, zur Auswahl des Loses, für das die Bewerbung abgegeben wird,
und zu den Eignungskriterien (25VergLdESB_c_Bewerbungsbogen_Angebot plus geforderte Konzepte und Nachweise als Anlagen)
2. Eigenerklärungen nach 31 UVgO i. V. m. 123, 124 GWB analog (25VergLdESB_d_Eigenerklärung_Ausschlussgründe)
3. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen (25VergLdESB_e_Eigenerklärung_Mindeslohn).
4. Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Punkt 3.2 der Bewerbungsbedingungen (25VergLdESB_f_Erklärung_Bietergemeinschaft,
falls zutreffend)
5. Erklärung zu Unterauftragnehmer*innen gem. Punkt 3.3 der Bewerbungsbedingungen
(25VergLdESB_g_Erklärung_Unteraufträge, falls zutreffend)
6. Bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmer*innen: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(25VergLdESB_h_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, falls zutreffend)
Im Hinblick auf die Wertung der Angebote müssen folgende Anlagen beigefügt werden.
7. unterschriebenes Angebot mit Angabe von Tages- und Stundensätzen sowie Konzept zu Materialwerkstatt, Schulakquise und
-begleitung (25VergLdESB_c_Bewerbungsbogen_Angebot)
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Änderung der Vergabeunterlagen unzulässig ist und zum
Ausschluss führt.
Zur Ermittlung der Eignung der Bieter*innen und Bietergemeinschaften werden folgende Kriterien
geprüft:
1 Fachliche Eignung
1.1 Für die Bewerbung um Variante 1 und Variante 2:
Praktisches oder wissenschaftliches Fach- und Hintergrundwissen sowie Erfahrungen
des*der Bieter*in/der Bietergemeinschaft mit der Begleitung von Schulen für die Umsetzung der Lernform Lernen durch Engagement
(z. B. durch die erfolgreiche Teilnahme an
der LdE-Schulbegleiter*innenqualifizierung), insbesondere auch in Bezug auf die nachhaltige Verankerung von LdE an Schulen/als
Teil von Schulentwicklung.
Eignungskriterium: Die*der Bieter*in oder die Bietergemeinschaft muss nachweisen,
dass der Auftrag von (einem*einer) Mitarbeitenden durchgeführt wird,
der*die über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung von Schulen bei der Umsetzung des
Konzepts Lernen durch Engagement verfügt/verfügen oder eine abgeschlossene Ausbildung und Zertifizierung als
LdE-Schulbegleiter*in vorweisen kann/können.
1.2 Für die Bewerbung auf Variante 2 zusätzlich notwendig:
Praktisches oder wissenschaftliches Fach- und Hintergrundwissen sowie Erfahrungen
des*der Bieter*in/der Bietergemeinschaft mit der Beratung und Begleitung von Lehrer*innen, Schulleiter*innen, schulischen
Gremien zur Verankerung von LdE-Chancenpatenschaften an Schulen
Eignungskriterien: Die*der Bieter*in oder die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass
der Auftrag von (einem*einer) Mitarbeitenden durchgeführt wird,
der*die bereits an mindestens 2 Fachveranstaltungen zu LdE-Chancenpatenschaften (z. B. Fokusrunden, Workshops bei
öffentlichen Fachtagungen) teilgenommen hat/haben und
mindestens 1 Jahr Erfahrung in der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung
von Schulen bei der Umsetzung von LdE-Chancenpatenschaften nachweisen
kann/können.
4.3. Zuschlagskriterien
Zur Ermittlung des Zuschlags werden folgende Kriterien geprüft:
3. Preis (60 %): Der Preis wird auf Basis des gesamten Angebots berechnet. Die Angebote mit
dem günstigsten Preis erhalten die volle Punktzahl, während die anderen in Relation zum
günstigsten Preis bewertet werden.
4. Konzept (40 %): Das Konzept wird hinsichtlich seiner Qualität, Innovation und Umsetzbarkeit bewertet. Dabei werden folgende
Unterkriterien berücksichtigt:
o Zielorientierung und Passgenauigkeit (z. B. inwieweit das Konzept die Anforderungen und Zielsetzungen der Ausschreibung
erfüllt).
o Methodische und didaktische Struktur (z. B. Klarheit und Systematik der Methodenkonzepte, Einsatz geeigneter Instrumente)
o Praktische Umsetzbarkeit (z. B. realistische Zeitplanung, Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen)
Diese Kriterien ermöglichen eine fundierte Bewertung des Konzepts im Verhältnis zum Preis und gewährleisten eine
transparente und objektive Vergabeentscheidung.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesamt-fuer-Familie-und-zivilgesellschaftliche-Aufgaben/2025/12/634299
1.html
Data Acquisition via: p8000000
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