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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ratingen - Deutschland Call-Center Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025122600470801725 / 864267-2025
Veröffentlicht :
26.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
23.01.2026
Angebotsabgabe bis :
30.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72253000 - Help-Desk und Unterstützungsdienste
79342320 - Kundenbetreuung
79512000 - Call-Center
DEU-Ratingen: Deutschland Call-Center Rahmenvereinbarung über die
Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen

2025/S 249/2025 864267

Deutschland Call-Center Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen
Kundenserviceleistungen
OJ S 249/2025 26/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Ratingen GmbH
E-Mail: vergaben@stadtwerke-ratingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen
Kundenserviceleistungen
Kennung des Verfahrens: 4812aaf1-9777-4ea7-bfe5-36f906cf0033
Interne Kennung: 90460/61_2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79512000 Call-Center
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 79342320
Kundenbetreuung

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: 0

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M547# 1. a) Die Weitergabe von
Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß §
34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn
ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im
eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt,
ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem
Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
(VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote
in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den
Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen

Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist
der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern
bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage
des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot
eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden
Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer
Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck
05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu
verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum
Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die
Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche
Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche
Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die
Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche
Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden
umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf
Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in
gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung
des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei
Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die
Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. a) Zum Nachweis, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot
die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe
(VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum
Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem
Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a:
Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes
Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die
Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU)
abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. a) Die Auftraggeberin
verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über
die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung
und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) sowie allen weiteren
einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
b) Im Falle von Abweichungen/Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem
Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die
Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften
auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten
arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche
Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei
inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und
den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der

Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen
vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-
/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz &
Referenzen & Qualitätssicherungsmaßnahme) d) Vordruck 04 Eigenerklärung
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3
MiLoG) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) g) Nur bei einer
Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05:
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe
im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe
technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der
Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe k)
Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck
07a Nachweis Unterauftragnehmer l) Vordruck 08 Preisblatt m) Vordruck 08a
Stundenkalkulationsblatt n) Vordruck 09 Qualitätskonzept o) Soweit relevant: Nachweis der
erlaubten Berufsausübung 5. Bestandteile der EVB-IT Rahmenvereinbarung sind in der
nachstehenden Reihen- und Rangfolge: a) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und
Klarstellungen des Auftraggebers b) Anlage 02: Leistungsbeschreibung c) Anlage 03:
Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 04: Qualitätskonzept (= Vordruck 09) e) Anlage 05:
Kalkulationsblatt (= Vordruck 08a) f) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a; zusammen auch
Anlagenkonvolut 06 genannt) g) Anlage 07: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke
05 und 05a; zusammen auch Anlagenkonvolut 07 genannt) h) Anlage 08: Verantwortlicher
Ansprechpartner (= Vordruck 06) i) Anlage 09: Besondere Vertragsbedingungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-
Westfalen (BVB TVgG NRW) Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über
operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Diese umfassen - die telefonische
Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-
Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener
Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden
können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht
standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen
insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder
Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von
Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen
umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7
Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5
Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der
Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage
pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3
Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind
vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen
Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin
berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils
täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum
31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig
abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für
den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der
Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die
Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das
Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest.
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT)
beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt:
Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4:
1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser
Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von
10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250
Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags gelten die vertraglich vereinbarten
Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig
und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert
wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT,

Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine
Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet,
Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. April 2026 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von einem
Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei
Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf
einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch
den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die
Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die
vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Interne Kennung: 90460/61_2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79512000 Call-Center
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste, 79342320
Kundenbetreuung

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: 0

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. April 2026 in
Kraft und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils
ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich
gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren
(Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer
Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem
Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte

Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von
Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf
erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in
elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: 1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (operative Kundenserviceleistungen) in den letzten drei
Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten
Geschäftsjahre jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die
Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende
Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr
entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots
jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur
Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe
der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in
Form einer Liste der im Zeitraum vom 24.12.2022 bis zum 23.12.2025 erbrachten
wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der
Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2.
Mindestanforderungen: Mindestens 5 Referenzen über operative Kundenserviceleistungen mit
jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): a. Operative Kundenserviceleistungen für ein
Energieversorgungsunternehmen b. ununterbrochen für mindestens 12 Monate im Zeitraum
vom 24.12.2022 bis zum 23.12.2025 c. mit einem Mindestumsatz von 500.000 Euro in diesen
12 Monaten 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der
Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes Ja oder eine formelhafte
Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck
einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen
in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben
sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung
zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden
sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. 5. Im Fall von
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt
angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: 1. Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
des Unternehmens des Bieters. 2. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. 3. Mindestanforderung: Bieter müssen den
Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Informationssicherheitsmanagement auf der

Grundlage der DIN EN ISO 27001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige
Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger
Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein
Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht
innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere
Unterlagen über gleichwertige Informationssicherheitsmanagementsysteme anerkennen,
sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen
Informationssicherheitsmanagementsysteme dem geforderten
Informationssicherheitsmanagementsystem entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss
im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der
Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu
erfolgen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu
verwenden. 2. Es ist ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto und brutto)
anzugeben, der sämtliche Leistungen nach der ausgeschriebenen EVB-IT
Rahmenvereinbarung abdeckt und für alle Tätigkeiten in Bezug auf die Grundleistungen
(Grundlast) und die Zusatzleistungen (Spitzenlast) gleichermaßen gilt. 3. Der Tagessatz ist
unter Berücksichtigung der angegebenen Schätzmenge auf Basis einer täglichen Netto-
Arbeitszeit (montags bis freitags, ausgenommen Wochenende und gesetzliche Feiertage in
NRW) von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte im Einzelfall mehr oder weniger als acht
Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1
/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. 4. Der angegebene Tagessatz schließt sämtliche mit
der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein,
insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen
des Auftragnehmers. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und
Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5.
Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und
führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Für die Wertung des Angebotspreises
ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Tagessatz für einen Personentag
maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhält die
Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum
niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen
Bruttopreis pro Personentag dividiert durch den Bruttopreis pro Personentag des jeweils
betrachteten Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein
Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck
09 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten
umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die
abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 jeweils direkt neben das für das jeweils
maßgebliche Unterkriterium vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte

Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart,
Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen
sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter [Eintragungen des Bieters]
zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine
Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei
vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates
überprüfbar sind. 4. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung)
angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Erfahrung (= Berufspraxis) mit
vergleichbaren Leistungen unter Einsatz der Wilken ERP-Software P/5 35 % (= 35 Punkte) -
Erfahrung (= Berufspraxis) mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der Energiewirtschaft 35
% (= 35 Punkte) 5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem
Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen
für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann
das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten
Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute
Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den
dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute
Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den
dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende
Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den
dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht
durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des
ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten
Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung
des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (6.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit der
jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium
entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter
erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die
Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl
dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits
erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M547
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M547

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M547
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsbedingungen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Ratingen GmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Ratingen GmbH
Registrierungsnummer: DE 121633539
Postanschrift: Sandstr. 36
Stadt: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@stadtwerke-ratingen.de
Telefon: +49 2102 48 50
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26553094-c052-447c-885a-bcbeb4c72bb7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2025 17:29:57 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/12/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M547
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M547/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-864267-2025-DEU.txt

 
 
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