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Titel :
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DEU-Hofheim - Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vergabeverfahren 2031 Niddertal
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025112800572327797 / 792407-2025
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Veröffentlicht :
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28.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.12.2045
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Angebotsabgabe bis :
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29.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60210000 - Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
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DEU-Hofheim: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung Vergabeverfahren 2031 Niddertal
2025/S 230/2025 792407
Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Vergabeverfahren 2031 Niddertal
OJ S 230/2025 28/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
E-Mail: 2031-Niddertal@rmv.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabeverfahren 2031 Niddertal
Beschreibung: Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Kennung des Verfahrens: 2f238cac-5731-42a6-a9bb-b385a6be1cba
Interne Kennung: Vergabeverfahren 2031 Niddertal
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf
der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien
Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen
Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung
zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur
an registrierte Unternehmen. Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten
nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Absatz 3
VgV nur auf Anforderung in Textform über das Bieterkommunikationssystem der
Vergabeplattform an dort registrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben. Für die
aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens
auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit
einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im
Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über
das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. (2) Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht
gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit
seinem Angebot die Verpflichtungserklärung nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage 23 der
Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-
/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit
seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen
seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
Bestandteile sind in den Abschnitten 1 und 2 Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene
(SPNV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen
Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de
/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen
geregelt. (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung iSd. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU)
Nr. 833/2014 gemäß Anlage 32 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bietergemeinschaften ist die
Erklärung gemäß Satz 1 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf einen Dritten, ist die Anlage 32 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem
Angebot beizufügen. (4) Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß
§ 131 Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom
bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3
GWB
Betrug: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1
Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgrund nach § 123
Abs. 4 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1
GWB
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgrund nach §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgrund
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben
beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB
vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer
Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe
nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG
hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit
Angebotsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage
29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123
oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125
Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem
Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die
Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (3)
Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den
Eignungskriterien Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit oder Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht
erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt,
werden ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Teilnetz Niddertal
Beschreibung: Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu
vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Niddertal auf folgender Strecke zu erbringen: - RMV-
Linie RB34: Frankfurt Hbf Bad Vilbel Nidderau Glauburg-Stockheim. Die zu vergebenden
Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2031 insgesamt ca. 0,950 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das
o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Interne Kennung: Teilnetz Niddertal
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2030
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2045
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: (1) Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die zur Ausführung des Auftrags
erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. (2) Zum Nachweis der
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bieter sowie alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen,
in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder
Handelsregister-Nummer im Angebotsschreiben des Bieters. Sofern die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter dies im
Angebotsschreiben des Bieters anzukreuzen. (3) Darüber hinaus muss der Bieter (im Fall
einer Bietergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft) als Nachweis der
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über eine Unternehmensgenehmigung im
Sinne von § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG verfügen oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht
benötigt wird. Der Bieter hat deshalb mit Angebotsabgabe eine zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG
vorzulegen oder durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Genehmigung nach § 6f Absatz 1 AEG zu belegen, dass es keiner weiteren
Unternehmensgenehmigung bedarf. (4) Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch
einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach Absatz 3 nur aus, wenn sie gesetzlich einer
Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: (1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Der Bieter hat folgende Anforderung zu
erfüllen: einen mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in
Höhe von 32 Millionen EUR netto im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen
Geschäftsjahr. (2) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
durch die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über den mit der Durchführung von SPNV-
Leistungen erzielten Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots
abgeschlossenen Geschäftsjahr nach. Unter SPNV-Leistungen versteht der Auftraggeber
öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der sowohl auf
Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf
Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der
Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (3) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner
Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend
verlangten Erklärung darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der
Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe für die finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag
gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese
Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten
Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen
VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem
Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr
Stichtag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. (4)
Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung
durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht
als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht
als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem
Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute
Aufforderung. (5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in
angemessener Qualität erforderlich sind. (2) Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der
Abgabe des Angebotes über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu
diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht
erbracht werden. Personal und Ausrüstung können bis zur Betriebsaufnahme beschafft
werden. (3) Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Referenz über einen ausgeführten
Dienstleistungsauftrag im SPNV zu benennen, bei dem er mindestens in einem der
Kalenderjahre 2023, 2024 oder 2025 Betriebsleistungen im Umfang von mindestens 1,0
Millionen Zugkilometern erbracht hat. Mit Angabe der Referenz muss der Name des
Dienstleistungsauftrages, das maßgebliche Kalenderjahr (Referenzjahr) mit Umfang der in
diesem Jahr erbrachten Zugkilometer, die Vertragslaufzeit sowie der öffentliche oder private
Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages genannt werden. Unter SPNV versteht der
Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, oder öffentlichen Personennahverkehr, der
sowohl auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes als auch auf
Schieneninfrastruktur im Sinne des § 4 Absatz 1 PBefG erbracht wird, wenn der Anteil der
Verkehrsleistungen, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes erbracht wird, überwiegt. (4) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner
Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bieter die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend
verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit
Angebotsabgabe durch Vorlage einer entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag
erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1
VgV) und dass der Dritte, der über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, die
Leistung erbringt, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht
einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung
oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. Auf Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird hingewiesen: Danach scheidet eine Eignungsleihe für
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aus, wenn der Bieter aufgrund der
Eignungsleihe und der Anforderungen des § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV nicht in der Lage sein
wird, einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 Satz 2
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. (5) Der Bieter hat im Fall der
Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber
ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und
beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als
technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
(6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer
Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der
Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder
nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit
fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe-rmv.de/E85933671
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe-rmv.de/E85933671
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 94 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. §
55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 31.08.2026 um 17:00 Uhr.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich
auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-
Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 113847810
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Carola Schwarz
E-Mail: 2031-Niddertal@rmv.de
Telefon: +49 6192 294 632
Internetadresse: https://www.rmv.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: Tel.Nr. 06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 41043574-8533-45c7-a8bb-db4be979e54d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2025 14:25:30 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 230/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2025
Referenzen:
https://vergabe-rmv.de/E85933671
https://www.rmv.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-792407-2025-DEU.txt
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