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Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen MHH -Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems sowie eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems für die präklinische molekulare Bildgebung in der Klinik für Nuklearmedizin
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025112700433622602 / 787200-2025
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Veröffentlicht :
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27.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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09.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
33111000 - Röntgengeräte
33111800 - Röntgendiagnosesystem
33113000 - Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
33115100 - CT-Scanner
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DEU-Hannover: Deutschland Bildgebungsausrüstung für medizinische,
zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen MHH -Lieferung und
Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems sowie eines
Kleintier-SPECT/PET/CT Systems für die präklinische molekulare Bildgebung in
der Klinik für Nuklearmedizin
2025/S 229/2025 787200
Deutschland Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische
Anwendungen MHH - Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems
sowie eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems für die präklinische molekulare Bildgebung in der
Klinik für Nuklearmedizin
OJ S 229/2025 27/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
E-Mail: Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: MHH - Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems sowie
eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems für die präklinische molekulare Bildgebung in der
Klinik für Nuklearmedizin
Beschreibung: Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems (GGF
1034) sowie eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems (GGF 1035) für die präklinische
molekulare Bildgebung in der Klinik für Nuklearmedizin der Medizinischen Hochschule
Hannover
Kennung des Verfahrens: c1fcbfae-18d0-4395-b06d-cb7ca9f80ae3
Interne Kennung: 2025/733/8492
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und
tiermedizinische Anwendungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte, 33111800 Röntgendiagnosesystem,
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte, 33115100 CT-Scanner
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der vorgesehene Gerätestandort befindet sich im Gebäude K07
(Nuklearmedizin), Ebene U0, Raumnummer 1300 und 1320. Der Bieter hat sich unbedingt vor
Angebotsabgabe ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Etwaige Erschwernisse der
Anlieferung bzw. Einbringung sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Wichtig: Mit dem
Angebot ist eine maßstabsgetreue Grundplanung der vorgesehenen Aufstellkonstellation der
Geräte mit einzureichen. Entsprechende Grundrisspläne sind Teil der Vergabeunterlagen.
Gerätekonstellationen, deren Platzbedarf die verfügbare Raumsituation übersteigen bzw. die
Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards inkl. Arbeitsplatzvorschriften
nicht ermöglichen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine entsprechende Datei im
Format .dwg ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTNWFFAAB# Der Zuschlag
wird nach Maßgabe des § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und nach folgenden
Kriterien gemäß Bekanntmachung ermittelt: Wertungskriterien. Der Bieter mit dem höchsten
Gesamtwert erhält den Zuschlag. Die Wertungskriterien sind detailliert aus dem Dokument LV
GGF 1034 und 1035 Fragenkatalog Vergabe 2025-733-8492.xlsx zu entnehmen. Die
Bewertung der Fachlichen Prüfung gemäß Fragenkatalog des LV erfolgt dabei mit einer
Gewichtung von 65%. Die Bewertung des Preises erfolgt mit einer Gewichtung von 35%.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)
und der Anforderungen gemäß NTVergG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123
Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5,
den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123
Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: MHH - Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR Systems sowie
eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems für die präklinische molekulare Bildgebung in der
Klinik für Nuklearmedizin
Beschreibung: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beschafft für ihr Zentrum für
präklinische molekulare Bildgebung in der Klinik für Nuklearmedizin ein kombiniertes Kleintier-
PET/MR-System und SPECT/PET/CT-System als Ersatz für das vorhandene PET/CT und
SPECT/CT. Beide zu ersetzende Geräte wurden 2011 über Forschungsgroßgeräte-Anträge
gefördert. Die Geräte sind derzeit ausgelastet, aber nach 12 Jahren zunehmend
störungsanfällig. Durch das hier beantragte PET/MR wird die Modalität der Kleintier-
Magnetresonanztomographie in das Zentrum eingeführt. Diese wurde in bisherigen
Experimenten als komplementärer Endpunkt genutzt, konnte jedoch nur unter hohem
logistischem Aufwand durch Tiertransport in ein auf der anderen Seite des MHH-Campus
gelegenes Standalone-MR-System realisiert werden. Die am häufigsten eingesetzte Modalität
der PET soll in Zukunft in beiden Systemen des Zentrums verfügbar sein, um optimale
Ressourcen-Nutzung und ein Ausfallkonzept zu gewährleisten. Die beiden weiteren
translational relevanten Modalitäten der SPECT und der CT werden durch das parallel
beantragte zweite System abgedeckt. Im Sinne flüssiger Arbeitsabläufe und damit auch im
Sinne des Tierschutzes (Dauer der Narkosen) ist es zwingend erforderlich, dass die
angebotenen Systeme vom selben Hersteller und vollständig miteinander kompatibel sind.
Das Zentrum für molekulare Bildgebung wird von der DFG seit 2021 als Core Facility
gefördert. Es stellt einen wichtigen Baustein im translationalen Gesamtkonzept der Klinik für
Nuklearmedizin dar. Neben einem eigenen Zyklotron und umfangreichen Syntheselabors für
die Tracerentwicklung werden florierende klinische PET- und SPECT-Zentren sowie eine
Therapie-Einheit betrieben, in die neue Tracer über erfolgreiche präklinische Experimente
überführt werden. Die Klinik für Nuklearmedizin nutzt die präklinische molekulare Bildgebung
in mehreren Sachbeihilfen, einer Heisenberg-Professur für präklinische und translationale
kardiovaskuläre molekulare Bildgebung, sowie einem Leducq Transatlantic Network. Das
Zentrum dient darüber hinaus der gesamten MHH als Kernbereich für verschiedene
Verbundprojekte wie das Forschungszentrum für translationale regenerative Medizin
(Rebirth; ehemaliges Exzellenzcluster), das aktive Exzellenzcluster Hearing for all , das
Comprehensive Cancer Center Niedersachsen (CCC-N), die MHH-Standorte der deutschen
Zentren für Gesundheitsforschung (DZIF, DZL), die klinische Forschergruppe 311, sowie
mehrere laufende weitere SFB- und Exzellenzcluster-Initiativen. Übergeordnete Ziele aller
Forschungsprojekte sind: (1) die Gewinnung von mechanistischen Einblicken in Krankheits-
Abläufe und therapeutische Interventionen, (2) die Etablierung von neuen Radiopharmaka, (3)
die Unterstützung von therapeutisch fokussierten Kooperationspartnern im Drug
Development und (4) die Etablierung von bildgebungsgesteuerten therapeutischen
Interventionen. Die Ausschreibung und diese Leistungsbeschreibung beinhalten die
Beschaffung der vorgenannten präklinischen Bildgebungssysteme inklusive Installation,
Inbetriebnahme und Schulung sowie der Option zum Abschluss einer langfristigen
Wartungsvereinbarung zur vorbeugenden Instandhaltung. Die Lieferung, Montage und
Abnahme des Gerätes soll geplant im Haushaltsjahr 2026 erfolgen. Der genaue Zeitplan ist
jedoch in Abhängigkeit von den begleitenden baulichen Maßnahmen geprägt.
Interne Kennung: 2025/733/8492
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33110000
Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte, 33111800 Röntgendiagnosesystem,
33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte, 33115100 CT-Scanner
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der vorgesehene Gerätestandort befindet sich im Gebäude K07
(Nuklearmedizin), Ebene U0, Raumnummer 1300 und 1320. Der Bieter hat sich unbedingt vor
Angebotsabgabe ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Etwaige Erschwernisse der
Anlieferung bzw. Einbringung sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Wichtig: Mit dem
Angebot ist eine maßstabsgetreue Grundplanung der vorgesehenen Aufstellkonstellation der
Geräte mit einzureichen. Entsprechende Grundrisspläne sind Teil der Vergabeunterlagen.
Gerätekonstellationen, deren Platzbedarf die verfügbare Raumsituation übersteigen bzw. die
Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards inkl. Arbeitsplatzvorschriften
nicht ermöglichen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine entsprechende Datei im
Format .dwg ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach den folgenden
angeführten Zuschlagskriterien und Bewertungsparametern mit Bezug zum
Auftragsgegenstand: Wertungskriterien sind: Preis/Pekuniäre Komponenten
(Investitionskosten + Instandhaltungskosten) 35 % Qualität/fachliche Prüfung und Bewertung
65 % Zur Beschreibung der detaillierten Vorgehensweise bei der Prüfung und Bewertung der
Angebote wird verwiesen auf das Dokument Vergabeunterlage Info
Ablauf_Bewertungskonzept Lieferung und Installation eines kombinierten Kleintier-PET/MR
Systems (GGF 1034) sowie eines Kleintier-SPECT/PET/CT Systems (GGF 1035) für die
präklinische molekulare Bildgebung in der Klinik für Nuklearmedizin der Medizinischen
Hochschule Hannover VV 2025-733-8492.pdf
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Anlage 5 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung
Anlage 1 Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG)
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der
Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und
Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Drittunternehmen
(Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4
Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020;
Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den
Auftragnehmer
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 6 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 7 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung von eingebundenen
Drittunternehmen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem
Angebot; Mittels Dritterklärung): Versicherungsnachweis Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft Drittunternehmen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft
Drittunternehmen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs-
oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in
dem Mitgliedstaat geführt wird.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist
bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der
Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine
angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir
/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder
Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro
rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden
ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen
Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser
oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2,
§§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16
Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder §
266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung
nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz
(MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung
ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft
getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die
Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu
beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch
die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen
bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine
risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das
Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen)
Vertragspartnerxinnen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der
individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung
werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet
und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH
den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von
angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der
Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung
der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass
Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung
nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach
§ 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines
rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, -
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in
Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens
2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3
LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen
Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem
Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur
nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit
einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre
(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine
Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres
Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir
selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir
hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände
oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder
eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
zuzurechnen ist. 7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser
Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die
jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in
den letzten 5 Jahren bekannt sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und
Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit
verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11.
August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab
01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben
aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG
erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des
Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4
Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2024)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches
Tariftreue- und Vergabegesetz) Teil I - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur
Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht
werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns dem Auftraggeber die Einhaltungen
der Verpflichtungen aus dem NTVergG jederzeit nachzuweisen. Der Auftraggeber hat das
Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Auftragnehmers (insbesondere Lohn- und
Meldeunterlagen). Ich/wir erklären bereits an dieser Stelle, sofern der Zuschlag aus dem o. g.
Vergabeverfahren an mich als Bieter durch die Vergabestelle erklärt wird, die folgenden
Regelungen vollumfänglich zu akzeptieren. 1. Kontrollrechte 1.1 Allgemeines Kontrollrecht des
Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in § 14
Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der
Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und
Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten
erfüllen. 1.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im
Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis
zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die
Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts i.S.d. § 4 Abs. 1 NTVergG
offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu
ermög-lichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen
Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die
Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem
Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in
Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die
im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und
/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen,
insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und
Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der
Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach
Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind
mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der
Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147
Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die
Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach
vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber
hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch
den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des
Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten
ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich
und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und
Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in
gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie
etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt
sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und
dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen. Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von
Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG
auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer
verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies
dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches
Tariftreue- und Vergabegesetz) Teil II - Fortführung zu Teil I Vorvertragliche Erklärung zu § 4
Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) 2. Sanktionen,
Vertragsstrafe und Kündigungsrecht Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften
Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nach- oder
Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen gegen die vorstehend
erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto - basierend auf dem Auftragswert im
Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf
Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des
Auftragswertes nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit
ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den
vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen
Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere
Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen,
bleibt hiervon unberührt. Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch
Nach- oder Verleih-unternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als
schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies
ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung
der Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen
regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher
auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein
Verleihunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte
oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der
Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die
Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen
Betrag herabgesetzt werden kann. Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die
Parteien für den Fall der schuldhaften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus
den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch
einen von diesem oder einem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder
Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. § 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Der
Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die drohenden
Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2 vereinbarten
Verpflichtungen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG, nach § 23 AEntG und nach § 16
AUG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten
Mindestentgeltregelungen informieren. 3. Rechtliche Hinweise und Regelung zur
Teilnichtigkeit Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die
Unwirksamkeit ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die
Vertragsregelungen insgesamt. § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer
Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 5,0 Mio. EUR für Personen-
und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 5,0 Mio. EUR für
Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht
bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die
schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in
der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung
innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind
folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der
Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme
Vermögensschäden:
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYTNWFFAAB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTNWFFAAB
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYTNWFFAAB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden
Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Verweis auf die Allgemeinen Auftrag- und Zahlungsbedingungen
der Medizinischen Hochschule Hannover
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig
ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinische Hochschule Hannover
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f7ffe52-4119-453b-8518-ab7e4b256d19 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/11/2025 00:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 229/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTNWFFAAB
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTNWFFAAB/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.mh-hannover.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-787200-2025-DEU.txt
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