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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Meppen - Deutschland Geschwindigkeitskontrollkameras Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025112500445216056 / 780698-2025
Veröffentlicht :
25.11.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
04.12.2025
Angebotsabgabe bis :
11.12.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34970000 - Verkehrsüberwachungseinrichtung
34971000 - Geschwindigkeitskontrollkameras
DEU-Meppen: Deutschland Geschwindigkeitskontrollkameras Beschaffung
einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

2025/S 227/2025 780698

Deutschland Geschwindigkeitskontrollkameras Beschaffung einer semistationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
OJ S 227/2025 25/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
E-Mail: martin.korte@emsland.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Beschreibung: Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis
Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger). Das
Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen
differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: e7236614-615e-4d60-8720-4edd83452d87
Vorherige Bekanntmachung: 544961-2025
Interne Kennung: 3093-2025_143-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. §
15 VgV ein offenes Verfahren durch. Der Bekanntmachung ist eine Vorinformation zum Zweck
der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote (§ 38 Abs. 1, 3 VgV) vorausgegangen,
der ursprünglich angekündigte Termin der Auftragsbekanntmachung (24.09.2025) hat sich
aufgrund interner Veränderungen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit der Datenübertragung
leider verzögert. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese
Grundlage ein Angebot. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom
Bewerber/Bieter nachzufordern.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R0KJ# Der Auftraggeber ist bei
Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim
Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende
Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer
einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. Register-Triple ) sowie die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Beschreibung: Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die
von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur
amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und
Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine
gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen
Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die
den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von
Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die
dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel
in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die
Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der zu liefernde Enforcement Trailer
hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: -
Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers. - Der Trailer muss für die Nutzung im
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren
sein. - Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher
(Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen. - Es muss sich um einen
abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust
verarbeiteten Trailer handeln. - Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern. -
Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen. Die zu liefernde Mess- und
Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen
zu erfüllen: - ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile
Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). - Gültige Eichung durch das Eichamt
(Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend). - Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und
Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen. -
Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung. - Möglichkeit zum Datenzugriff mittels
eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download. - Möglichkeit Alarm-
, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels
Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB -
Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung. - In den
nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige
Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Jährliche
Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der
Messsysteme) müssen gewährleistet sein. - Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen
muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher)
mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten
anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit
einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 11) ausgestattet sein. Die zu liefernde
Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem
KFZ heraus eingesetzt werden können. Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten
Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die
Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem

wird eine elektronische Akte erzeugt. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten
Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-
Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von
Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil
der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern
erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in
TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten. Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die
Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur
verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur
Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung
(Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu
berücksichtigen/ anzugeben. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen
Semistation sowie die Schulung der Anwender. Des Weiteren sollen zwei Laserscanner -
Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.
Interne Kennung: 3093-2025_143-1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 544961-2025

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: In den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte Eigenerklärung der Eignung - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die

Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Nachweise mit mindestens folgenden
Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach
§ 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis nachweisen. Hierzu sind die
Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung der Eignung Formblatt 124 LD -
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Bewerber können entsprechende
Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder
mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die
entsprechenden Registriernummern anzugeben. Nachweise: -
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/ Bescheinigung in Steuersachen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotssumme
Beschreibung: Angebotssumme
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YD0R0KJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Fragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis
zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform
zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über
Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/12/2025 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom
Bewerber/Bieter nachzufordern.
--------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Unterlagen
sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig
(PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen
Messgerätes ------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage
eines IT-Sicherheitskonzeptes
------------------------------------------------------------------------------------------- Belehrung über die
Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein
Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig
zurückgewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/12/2025 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen
Zusätzliche Informationen: -elektronische Angebotsabgabe-
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Vorlage PTB Zulassung gem.
Leistungsbeschreibung - Vorlage IT Sicherheitskonzept gem. Leistungsbeschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies

aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Emsland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Emsland

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716

Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Straßenverkehr
E-Mail: martin.korte@emsland.de
Telefon: +49 5931 444047
Internetadresse: https://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland
Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Stadt: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Recht
E-Mail: ausschreibungen@emsland.de
Telefon: +49 5931442633
Internetadresse: https://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 30d6acd8-ec79-4d11-8d6c-14349a000b6e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/11/2025 13:49:41 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 227/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ/documents
https://www.emsland.de
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-780698-2025-DEU.txt

 
 
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