Titel :
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DEU-Wiesbaden - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025071400412583113 / 456545-2025
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Veröffentlicht :
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14.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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11.08.2025
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Angebotsabgabe bis :
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11.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Wiesbaden: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
2025/S 132/2025 456545
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
OJ S 132/2025 14/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
Beschreibung: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische
Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software (Rahmenvertrag)
Kennung des Verfahrens: 2d78bd95-dc9d-4e6d-b6d3-88a7d6b71788
Interne Kennung: VG-3000-2025-0021
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 584 079,66 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 584 079,66 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss
dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung
geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden
Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu
Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB ). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz
von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen
in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833
/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei
Erklaerung_Unternehmensdaten ). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie
stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
(eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung
geschlossen (Datei Vereinbarung_Auftragsverarbeitung ). Der Bieter füllt die mit den
Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den
vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen
technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-
organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle
bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei
der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main,
vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung. Das wirtschaftlichste Angebot wird
anhand des additiven Bewertungsmodells ermittelt. Bei diesem Modell wird das Verhältnis von
Preis und Leistung als Summe zu einer Kennzahl Z errechnet: Z = L (Leistungspunkte) + P
(Preispunkte) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-
Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Summe der
Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor) des zu bewertenden Angebotes (maximal 300
Punkte) P = Preispunkte für das zu bewertende Angebot (maximal 700 Punkte) Sämtliche vom
Bieter im Preisblatt geforderten Preisangaben fließen in die Preispunkte (P) ein. Die Leistung
(L) wird in Form einer Punktzahl ermittelt, die sich aus der Bewertung nach der
Leistungsbewertungsmatrix ergibt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Korruption: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB
und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Betrug: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen (im
Fol-genden: Auftraggeber ), hat im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung für alle Dienststellen
der hessischen Landesverwaltung einen elektronischen Zahlungsprozess (Electronic
Payment, kurz: E-Payment ) flächendeckend im Landesreferenzmodell Rechnungswesen
(LRM) als Standard eingeführt. Durch das E-Payment-Verfahren können Bezahlvorgänge
schnell, effizient, online und in Echtzeit abgewickelt werden. Es gibt Zahlungspflichtigen des
Auftraggebers die Möglichkeit, nach Ausfüllen und Abschicken eines webbasierten
Antragsformulars oder bei Besuch eines Online-Shops die feststehende Bearbeitungsgebühr
direkt zu bezahlen und somit den sofortigen Antragsbearbeitungsprozess bei den
Dienststellen anzustoßen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit des E-Payment-Verfahrens ist die
nachgelagerte Bezahlung, bei welchem die Zahlungspflichtigen die im Nachgang zur
Antragstellung festgelegte Gebühr über einen Zahlungslink/QR-Code begleichen. Innerhalb
der jeweiligen Buchungskreise werden die Zahlungseingänge den Vorgängen automatisch
zugeordnet und in der Buchhaltung entsprechend verarbeitet. Die E-Payment-Funktionalität
erfüllt nicht nur alle Anforderungen an die moderne Verwaltung, sie reduziert auch den
internen Verwaltungsaufwand und trägt dazu bei, Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Der
Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig alle üblichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen: z.
B. Kreditkarte, Girocard, Wallets (Google Pay, Apple Pay) und PayPal. Um diese
Zahlungsmittel für Verfahren des Auftraggebers flächendeckend anbieten zu können, müssen
sie als Standard im LRM eingebunden sein, damit nicht jeder Buchungskreis eigene
Funktionalitäten realisieren muss und es eine optimale Integration in das bestehende System
gibt. Des Weiteren gibt es Einsatzszenarien für E-Payment in der hessischen
Landesverwaltung, in denen keine Anbindung an das Landesreferenzmodell
Rechnungswesen vorgesehen ist. In diesen Fällen werden z. B. Point-of-Sales-Terminals
(POS) eingesetzt. Für die vertragliche und technische Anbindung und Abwicklung dieser
Online-Bezahldienste ist ein Zahlungsdiensteprovider (im Folgenden: ZDP ) erforderlich, der
die elektronischen Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Akteuren wie Bürgerinnen
und Bürgern, Behörden, Banken und Unternehmen abwickelt und diese Bankleistung erbringt.
Ein ZDP ermöglicht es dem Auftraggeber, über eine einzelne Plattform oder Integration
zahlreiche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Er stellt die erforderliche Infrastruktur und
Sicherheitsmaßnahmen bereit, damit diese Transaktionen sicher und effizient abgewickelt
werden. Bislang haben die Buchungskreise ggf. Einzelverträge mit verschiedenen ZDPs
abgeschlossen, um Zahlungsmittel im Rahmen des E-Payment-Verfahrens anzubieten. Hierfür
wird ein einheitlicher Rahmenvertrag zwischen einem ZDP und dem Auftraggeber
geschlossen, um die gewünschten Zahlungsmittel flächendeckend den abrufberechtigten
Dienststellen zu gleichen Konditionen und unter Berücksichtigung eines einheitlichen
Sicherheits- und Datenschutzstandards zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu den Diensten
des ZDP muss eine ausreichende Anzahl an sog. Point-of-Sale-Terminals beschafft werden.
Hierbei handelt es sich um Kartenlesegeräte zur bargeldlosen und elektronischen
Zahlungsabwicklung an einem Verkaufsort (sog. Point of Sale ) des Auftraggebers und aller
Abrufberechtigten des Rahmenvertrags. Der Leistungsgegenstand umfasst dabei die
Lieferung von POS-Systemen auf Kauf- oder Mietbasis, bestehend aus Hardware inklusive
der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software und den erforderlichen
Nutzungsrechten. Darüber hinaus sind weitere Dienstleistungen Gegenstand der
Ausschreibung. Hierzu zählen die Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der Hardware,
die Pflege der Software, die Zurverfügungstellung einer webbasierten Anwendung
(Onlineportal) zum Reporting und zur Zahlungsüberwachung der Online-Abrechnung von
Transaktionen sowie eine Schulungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten im
Umgang mit den POS-Terminals und dem Onlineportal. Nähere Informationen sind der Datei
Leistungsbeschreibung auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und einer sich
anschließenden automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr, sofern der
Vertrag nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf
von 4 Jahren nach Vertragslaufzeitbeginn.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 584 079,66 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 584 079,66 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert wird auf 12.584.079,66 Euro (netto) geschätzt.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von
12.584.079,66 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden.
Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer
gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132
GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon
unberührt.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über eine
Zertifizierung nach EN ISO 9001 bzw. eines gleichwertigen Nachweises für
Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen. Es ist zudem eine Eigenerklärung zum
Vorliegen eines gültigen Zertifikats über ein zertifiziertes Informationssicherheits-
Managementsystems (ISMS) einzureichen (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig). Bei
Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei
Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist ), die nach Art und Umfang den nachfolgend
aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Leistungen als Zahlungsdiensteprovider:
oElektronische Zahlungsabwicklung für den Referenzauftraggeber zu den folgenden
Zahlungsmitteln: Kreditkarten (Visa, MasterCard, Eurocard, American Express, Discover,
DinersClub, UnionPay, JCB), Giro-card, Wallets (ApplePay, GooglePay), Anbindung Paypal
ozentrale und organsierte Verarbeitung der Zahlvorgänge oVerwaltung eingegangener Gelder
aus allen Transaktionen über ein Treuhandkonto des zukünftigen Auftragnehmers für den
Referenzauftraggeber oBereitstellung eigener Konfigurationen für den Referenzauftraggeber,
in welchen Auszahlungskonten des Referenzauftraggebers für die Auszahlung der
transferierten Gelder hinterlegt werden können oRisikomanagement, Debitorenmanagement
oEchtzeit-Monitoring der empfangenen und verarbeiteten Transaktionen; Bereitstellung eines
webbasierten Reporting-Tools mit der Möglichkeit des Referenzauftraggebers, jederzeit (auch
einzelne) datenschutzkonform Transaktionen aufzurufen und zu überprüfen
oDatenübertragung und -verarbeitung per Webservice durch Anbindung des
Zahlmittelanbieters oAuthentifizierung von Zahlungspflichtigen im Rahmen des
Transaktionsmanagements oAcquiring-Dienste oPOS-Netzbetrieb Leistung POS-Terminals:
oLieferung von mobilen und stationären POS-Terminals auf Kauf- oder Mietbasis, inkl. der
zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software, erforderlichen Nutzungsrechten
oDienstleistungen: Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der POS-Terminals,
Beseitigung von Störungen im POS-Netzbetrieb, Pflege der Software, Bereitstellung eines
Service-Hotline-Dienstes, Schu-lungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten
Umfang: oLeistungsumfang Zahlungsdienstleistung: Transaktionsvolumen mind. 40.000.000
pro Jahr; mind. 3.500.000 Transaktionen pro Jahr oLeistungsumfang POS-Geräte: Mind. 50
Geräte pro Kunde innerhalb der letzten drei Jahre Die aufgeführten Anforderungen an die Art
und den Umfang können, müssen jedoch nicht, durch jede einzelne Referenz abgedeckt
werden. Die Referenzen in ihrer Gesamtheit müssen hingegen alle aufgeführten
Anforderungen an die Art und den Umfang erfüllen. Beispiel: Aus Referenz 1 geht hervor,
dass der zukünftige Auftragnehmer für seinen Kunden lediglich die elektronische
Zahlungsabwicklung für die Zahlungsmittel Wallets und Girocard übernommen hat. Der
Referenz 2 lässt sich jedoch entnehmen, dass der zukünftige Auftragnehmer für einen
anderen Kunden die Zahlungsabwicklung für die übrigen Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal)
übernommen hat. Der zukünftige Auftragnehmer kann folglich nachweisen, dass er
grundsätzlich in der Lage ist, alle geforderten Zahlungsmittel anzubieten. (Datei Referenzen
auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des
Erklärenden namentlich anzugeben.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Es ist die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalenten in den letzten drei
abgelaufenen Geschäftsjahren offenzulegen (2022, 2023, 2024). Die Beschäftigtenanzahl von
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Beschäftigtenzahlen etwaiger
Unterauftragnehmer werden der Beschäftigtenzahl der Bieter hinzuaddiert. Sollte das
Unternehmen des Bieters erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden
Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder dem Datum der
Tätigkeitsaufnahme zu machen. Der Bieter hat die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten,
die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, anzugeben. Der Bieter muss mindestens 25
Beschäftigte im projektrelevanten Umfeld beschäf-tigen, wovon mindestens 15 für das Projekt
zur Verfügung stehen. Zudem muss er die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten
offenlegen, die für das Projekt zusätzlich hinzugezogen werden können. Im projektrelevanten
Umfeld ist beschäftigt, wer als Mitarbeiter des Bieters beispielsweise die Bereiche der
Zahlungsabwicklung, des Risiko- oder Debitorenmanagements oder des POS-Netzbetriebes
betreut. Hiervon ausgenommen sind solche Beschäftigte, die ausschließlich mit allgemeinen
Serviceleistungen (Empfang, Hausmeister- oder Sicherheitsdienste etc.) betraut sind. Bei
Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erfor-derlich. Erfüllt
der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter legt eine Zusage in Textform gem. § 126b BGB vor (Datei
Zusage_HPV auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine
Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits
vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall min-
destens: für Personenschäden 2.000.000 für Sachschäden 2.000.000 für
Vermögensschäden 2.500.000 betragen. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle
Versicherungsfälle pro Schadensart eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das
Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme pro Schadensart begrenzt. Bei
Bietergemeinschaften ist nur die schrift-liche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds
zwingend erforderlich. Weicht der bestehende Versicherungsschutz von diesen Vorgaben
negativ ab, ist eine Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen, wonach die
bestehende Versicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird. Kann eine
Haftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungshöhe je Schadensfall nicht
nachgewiesen werden, hat der Bieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung in der
geforderten Höhe bei Zuschlagserteilung abzuschließen. Dies hat der Bieter durch Vorlage
einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter muss eine Erklärung zum gesamten Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren abgeben (2022, 2023, 2024), sofern das
Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B.
Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Es wird ein
Mindestjahresumsatz von 5.000.000,00 Euro je Jahr gefordert. Zusätzlich ist der
Jahresumsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Dienstleistungen
als ZDP im elektronischen Zahlungsverkehr, Bereitstellung von POS-Terminals, sowie
hardwarenahe Dienstleistungen), darzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft werden addiert. Umsatzzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden den
Umsatzzahlen von Bewerbern hinzuaddiert. Sollte der Bieter erst seit weniger als drei Jahren
am Markt tätig sein, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit
Unternehmensgründung oder seit dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen. Es ist
zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das
betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Eine entsprechende
Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sind die
Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich. Erfüllt der Bieter diese Anforderung
nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Es ist eine Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der
BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 Payment Service
Directive 2 nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Einreichung des Angebots vom Bieter zu
erbringen und muss erkennen lassen, auf welche Zahlungsdienste sich die Erlaubnis nach
dem ZAG erstreckt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter muss mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder anderen Berufsregistern einreichen, soweit die Eintragung für den
jeweiligen Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der
Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist,
an dem die Angebotsfrist endet. Die Vorlage einer Kopie genügt.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertungsmatrix
Beschreibung: Bewertungsmatrix
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f486d8dd-
136aa10919393b7c
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des §
56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter
sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
Verpflichtungserklärung_oeff_AG zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem
Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte,
die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt
sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 36c46f24-dfac-4564-8f5d-5c52135550a1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/07/2025 10:51:28 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 132/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2025
Referenzen:
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f486d8dd-136aa10919393
b7c
https://www.rp-darmstadt.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-456545-2025-DEU.txt
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