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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Hoheitliches Abschleppen PP Trier
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051301535227276 / 307927-2025
Veröffentlicht :
13.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.05.2025
Angebotsabgabe bis :
11.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50118110 - Fahrzeugabschleppdienste
DEU-Mainz: Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Hoheitliches
Abschleppen PP Trier

2025/S 91/2025 307927

Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Hoheitliches Abschleppen PP Trier
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
E-Mail: PPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Hoheitliches Abschleppen PP Trier
Beschreibung: Hoheitliches Abschleppen für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums
Trier.
Kennung des Verfahrens: e951bb58-fd32-4141-a546-fcba222959a8
Interne Kennung: 0062-ZB1-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJYT54JY6N3 Der Zuschlag wird
auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. Nr. 5.3_ 01 Angebots- und
Bewerbungsbedingungen ). Beigefügte AGB des Bieters werden nicht akzeptiert und können
zum Ausschluss führen. Datenschutzklausel: Die von den Bietern erbetenen
personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und
gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes. Die
Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede
(auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen
Genehmigung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 56

Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 56

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §
123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Korruption: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative
Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§
123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und
§ 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung
nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe §
123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe)
und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung
nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und §
124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach
§ 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Betrugsbekämpfung: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative
Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§
123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe § 123 (zwingende
Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis
der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Zahlungsunfähigkeit: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative
Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§
123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe)
und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung
nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe § 123 (zwingende
Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis
der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe § 123
(zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe § 123
(zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.

Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe § 123 (zwingende
Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis
der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe § 123
(zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe)
und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung
nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und §
124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach
§ 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124
(fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach §
125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Entrichtung von Steuern: siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative
Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§
123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB.
Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB
bleibt unberührt).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Kategorie A - Gebiet 01
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 47 781,27 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein

weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu

beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Kategorie A - Gebiet 02
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 635,91 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein

Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Kategorie A - Gebiet 03
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis

zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 240,88 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A

(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei

Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Kategorie A - Gebiet 04
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:

Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 088,26 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die

Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Kategorie A - Gebiet 05
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 898,19 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der

Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein

ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Kategorie A - Gebiet 06
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 119,09 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen

eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem

Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Kategorie A - Gebiet 07
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

Interne Kennung: 07

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 799,71 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.

DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1

Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Kategorie A - Gebiet 08

Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 08

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 729,98 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über

Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände

muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens

nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Kategorie A - Gebiet 09
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 09

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 320,60 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und

eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5

Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -

Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Kategorie A - Gebiet 10
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 506,31 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die

Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte

Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem

beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches

Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Kategorie A - Gebiet 11
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 30 910,07 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der

polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des

Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Kategorie A - Gebiet 12
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15 280,99 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des

Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von

spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Kategorie A - Gebiet 13
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 986,19 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-

noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist

deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Kategorie A - Gebiet 14
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 972,16 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch

Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen

Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Kategorie A - Gebiet 15
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 829,25 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-

/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1

GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Kategorie A - Gebiet 16
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 444,52 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein

weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu

beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Kategorie A - Gebiet 17
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 532,07 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein

Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Kategorie A - Gebiet 18
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis

zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 049,26 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A

(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei

Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Kategorie A - Gebiet 19
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:

Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 138,16 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die

Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0020
Titel: Kategorie B - Gebiet 20
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 20

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 533,30 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der

Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein

ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0021
Titel: Kategorie B - Gebiet 21
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 21

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 461,25 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen

eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem

Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0022
Titel: Kategorie B - Gebiet 22
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

Interne Kennung: 22

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 488,16 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.

DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1

Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0023
Titel: Kategorie B - Gebiet 23

Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 23

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 419,15 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über

Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände

muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens

nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0024
Titel: Kategorie B - Gebiet 24
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 24

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 223,32 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und

eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5

Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -

Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0025
Titel: Kategorie B - Gebiet 25
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 543,42 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die

Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte

Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem

beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches

Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0026
Titel: Kategorie B - Gebiet 26
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 447,02 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der

polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des

Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0027
Titel: Kategorie B - Gebiet 27
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 27

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 548,87 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des

Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von

spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0028
Titel: Kategorie B - Gebiet 28
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 28

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 633,99 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-

noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist

deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0029
Titel: Kategorie B - Gebiet 29
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 29

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch

Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen

Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0030
Titel: Kategorie B - Gebiet 30
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 30

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 112,73 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-

/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1

GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0031
Titel: Kategorie B - Gebiet 31
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 31

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 044,32 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein

weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu

beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0032
Titel: Kategorie B - Gebiet 32
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 32

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 740,85 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein

Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0033
Titel: Kategorie B - Gebiet 33
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 33

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis

zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 740,85 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A

(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei

Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0034
Titel: Kategorie B - Gebiet 34
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 34

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:

Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 740,85 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die

Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0035
Titel: Kategorie B - Gebiet 35
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 35

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der

Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein

ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0036
Titel: Kategorie B - Gebiet 36
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 36

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen

eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem

Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0037
Titel: Kategorie B - Gebiet 37
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

Interne Kennung: 37

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 372,81 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.

DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1

Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0038
Titel: Kategorie B - Gebiet 38

Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 38

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 372,81 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über

Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände

muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens

nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0039
Titel: Kategorie C - Gebiet 39
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 39

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 766,66 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und

eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5

Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -

Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0040
Titel: Kategorie C - Gebiet 40
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 40

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 730,62 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die

Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte

Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem

beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches

Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0041
Titel: Kategorie C - Gebiet 41
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 41

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 244,08 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der

polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des

Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0042
Titel: Kategorie C - Gebiet 42
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 42

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 701,89 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des

Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von

spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0043
Titel: Kategorie C - Gebiet 43
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 43

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 109,44 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-

noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist

deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0044
Titel: Kategorie C - Gebiet 44
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 44

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 762,21 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch

Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen

Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0045
Titel: Kategorie C - Gebiet 45
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 45

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 221,61 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-

/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1

GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0046
Titel: Kategorie C - Gebiet 46
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 46

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 274,43 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein

weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu

beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0047
Titel: Kategorie C - Gebiet 47
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 47

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein

Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0048
Titel: Kategorie C - Gebiet 48
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 48

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis

zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A

(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei

Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0049
Titel: Kategorie C - Gebiet 49
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 49

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:

Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die

Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0050
Titel: Kategorie C - Gebiet 50
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 50

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der

Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein

ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0051
Titel: Kategorie C - Gebiet 51
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 51

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen

eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem

Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0052
Titel: Kategorie C - Gebiet 52
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

Interne Kennung: 52

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.

DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1

Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0053
Titel: Kategorie C - Gebiet 53

Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 53

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über

Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände

muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens

nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0054
Titel: Kategorie C - Gebiet 54
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 54

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und

eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5

Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -

Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0055
Titel: Kategorie C - Gebiet 55
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 55

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der
polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die

Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte

Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des
Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem

beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches

Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0056
Titel: Kategorie C - Gebiet 56
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und
Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen
hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.
Interne Kennung: 56

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie A und B für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis
zu vier Lose bewerben. Verfügt der Bieter lediglich über Personal, Fuhrpark und
Verwahrflächen innerhalb der Kategorie C für ein Los, so kann er sich dennoch auf bis zu
sechs Lose bewerben.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis
zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate
vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für jede Gebiets-/Fachloskombination sollen möglichst drei
Vertragspartner gewonnen werden. Sofern für ein Gebiet mehrere Vertragspartner gewonnen
werden können, erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge auf das wirtschaftlichste Angebot.
Kann der Auftragnehmer den Einzelauftrag nicht vertragsgemäß annehmen oder in der

polizeitaktisch notwendigen Weise ausführen, wird der Einzelauftrag dem Auftragnehmer mit
dem nächstwirtschaftlichsten Angebot angedient. Kann keiner der Vertragspartner die
Leistung erbringen oder erweist es sich aus polizeitaktischen Gründen als erforderlich, ist der
Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die
Leistung gilt insbesondere nicht als in polizeitaktisch notwendiger Weise ausgeführt, wenn das
Abschleppfahrzeug nicht spätestens zum Ablauf der vertraglich vorgegebenen Frist am
Einsatzort eintrifft.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine
erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten) 3.2
Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden Kategorie A
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Kategorie B und C
(Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden für
Kategorie A, B und C aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR besteht. (Die
Versicherung ist für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 7 7.1 Verfügt der Betrieb des Bieters über mehrere Standorte
(Büro, Standort der Fahrzeuge, Verwahrgelände), so sind Anschrift und Verwendungszweck
der Standorte anzugeben und dem Angebot als Anlage beizufügen. Es ist anzugeben, mit
welchem Standort welches Vertragsgebiet angefahren wird.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch
Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs-
noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der
Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit
erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Dokument 05 (Anforderung pro Los - Ausnahmeregelungen siehe u.a.
01_Angebots- und Bewerbungsbedingungen) 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im
Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige
einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-
, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte
Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und
Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen-
oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und
eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von
Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über
Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-
Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und
Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem.
DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine
elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind die weiteren Vorkehrungen
eigenverantwortlich zu veranlassen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der
Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen 5.2 Alle
Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO
anerkannt sein 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV),
insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei
Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen Mitzuführen
sind insbesondere Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen, das nötige Anschlag- und
Bergungsmaterial, das jeweilige Spezialwerkzeug, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte,
Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen und
Glassplittern 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und
Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein
Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t u. drehbarer
Ladekran Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m - SN 1628; 0828 und entweder ein
weiteres wie unter a) oder 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran
(LFB) mind. Nutzlast 2,5t - SN 1628; 0828 oder c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) -
Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t - SN 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen
(Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen
bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-
/Hublast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang - SN 1601
5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m
Ausladung von Drehkranzmitte - SN 1627(MK),1621(AK) und 5.9 Kat.C b) ein
Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t
zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und
verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h - Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen
Strang - SN 1601 6.1 1. Der Auftragnehmer stellt ein Verwahrgelände im Land Rheinland-
Pfalz und/oder Saarland bereit. Das Verwahrgelände kann auch angemietet sein und ist
deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen 6.2 Das Verwahrgelände muss zu den
Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen
Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere
Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung des
Verwahrgeländes des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn
die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für
das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die
Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde 6.3 Ein Teil des

Verwahrgeländes muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder
Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig 6.4 Für die Durchführung von
Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit
vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des
Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem
beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit
brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellplätze für 5
Fahrzeuge 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellplätze für 10
Fahrzeuge 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge Kat.B/C Das Verwahrgelände
muss pro Los mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2
Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11
Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1
Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte
Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem
Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein
ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und
brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei
Elektrofahrzeugen sind zu gewährleisten

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXS2YYJYT54JY6N3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Anbieter hat dem Angebotsschreiben (vgl.
Dokument 03 Angebotsschreiben) folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen beizufügen: -
04 Preisblatt o (Hinweis: alle angegebenen Positionen müssen bepreist werden, anderenfalls
droht der Ausschluss des Angebots) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches
Abschleppen - 05a Leistungsbezogene Anforderung Hoheitliches Abschleppen - 06
Eigenerklärungen - Anlage 1 Nachweis Personal - Fuhrpark - Verwahrflächen - ggf. 03a
Bietergemeinschaftserklärung - ggf. 03b Erklärung eignungsrelevante Unternehmen -
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Nummer 2.1 der 05 Eignungskriterien und
Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf. Angaben zu den Standorten des Unternehmens
nach Nummer 7.1 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen - ggf.
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung nach Nummer
3.1 - 3.2 der 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem
Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft.
Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu
beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsver-fahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von
spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser
einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht abgeholfen
hat, zulässig. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 / 162234, Fax: +49 (0) 6131 / 162113 E-Mail: vergabekammer.
rlp@mwvlw.rlp.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT,
Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG
ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: PPELT.ZB1@polizei.rlp.de
Telefon: +49 6131-65-0
Fax: +49 6131-65 84119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorsitzende/r
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-165240
Fax: +49 6131-162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Telefon: +49 651-94940
Fax: +49 651-9494170
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 648e732b-94ed-49cc-8d95-b02b9c45fdea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/05/2025 09:35:50 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025

Referenzen:
https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3
https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YYJYT54JY6N3/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-307927-2025-DEU.txt

 
 
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