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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Darmstadt - Deutschland Dreh- und Schleifgeräte Präzisionstrennschleifmaschine
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051301173624095 / 304804-2025
Veröffentlicht :
13.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
05.05.2025
Angebotsabgabe bis :
16.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
14811300 - Schleifscheiben
33136000 - Dreh- und Schleifgeräte
DEU-Darmstadt: Deutschland Dreh- und Schleifgeräte
Präzisionstrennschleifmaschine

2025/S 91/2025 304804

Deutschland Dreh- und Schleifgeräte Präzisionstrennschleifmaschine
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
E-Mail: sg208@gsi.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Präzisionstrennschleifmaschine
Beschreibung: Die Präzisionstrennschleifmaschine soll zum Herstellen von Röntgenoptiken
aus Einkristallen (insbesondere, Silizium und Germanium) eingesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: f9be9ae7-fe2d-44f4-b527-3668d415ed30
Interne Kennung: 08/2600025785
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33136000 Dreh- und Schleifgeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 14811300 Schleifscheiben

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fraunhofer Straße 8
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYT5PC8V33 Die
Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach
einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert
folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der
Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP
(Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform
gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen
Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die
Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu
nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht

aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu
machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine
E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
__________________________________________________________________________________
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von
verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu
achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine
strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung
der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015
- VK 1-12/15).
__________________________________________________________________________________
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann
dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente
können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht
darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum
Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen
Stellen bekanntgegeben. _________________________________________
_________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen
Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs-
und Zuschlagskriterien festgelegt: Wertung Preis 30% und Leistungskriterien 70% Das Projekt
wird von Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen) und
aus Landesmitteln gewährt: Förderprogramm: Richtlinie zur Förderung der Forschung (FTI-
Thüringen FORSCHUNG) vom 13.06.2022, ThürStAnz. Nr. 28/2022, S. 783 f., in Kraft
getreten zum 14.06.2022 Vorhabens-Nr.: 2024 FGI 0014 Vorhabenskurzbezeichnung:
Präzisionstrennschleifmaschine für Röntgenoptiken Fördergegenstand: Geräteausstattung für
Forschungsvorhaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe GSI-
Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der
Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Korruption: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung
zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe
GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil
der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe GSI-Formblatt-Eignung:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen,
die das Unternehmen eingereicht hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Betrugsbekämpfung: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123,
124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe GSI-Formblatt-Eignung:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen,
die das Unternehmen eingereicht hat.
Zahlungsunfähigkeit: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123,
124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe GSI-Formblatt-Eignung:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen,
die das Unternehmen eingereicht hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe GSI-Formblatt-
Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der
Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als
Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe GSI-Formblatt-
Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der
Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe GSI-
Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der
Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: siehe GSI-Formblatt-Eignung:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen,
die das Unternehmen eingereicht hat.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe GSI-
Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der
Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung
zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur
Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das
Unternehmen eingereicht hat.
Entrichtung von Steuern: siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§
123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als
Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Präzisionstrennschleifmaschine
Beschreibung: Die Präzisionstrennschleifmaschine soll zum Herstellen von Röntgenoptiken
aus Einkristallen (insbesondere, Silizium und Germanium) eingesetzt werden. Wichtig für die
Herstellung der Röntgenoptiken ist daher die Schnittqualität und Positioniergenauigkeit der
Werkstücke. Die Schnittqualität wird entscheidend durch die Lagerung, Drehzahl und Kühlung
der Trennscheibe bestimmt. Eine beidseitige Lagerung der Trennschleifblätter, verringert das
Schwingen des Trennschleifblattes und reduziert die Störschichttiefe im
Werkstückausgangsmaterial. Eine beidseitige Lagerung des Trennschleifblattes ist daher
unbedingt erforderlich. Um geringe Oberflächenstörungen beim Trennschleifen zu erzielen,
muß die Drehzahl und das Kühlmittel variabel sein. Für die Herstellung der Röntgenoptiken ist
eine präzise computergesteuerte 5-Achsen Positionierung des Werkstückes erforderlich
Interne Kennung: 08/2600025785

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33136000 Dreh- und Schleifgeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 14811300 Schleifscheiben

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Fraunhofer Straße 8
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bonitätsprüfung (auf Anforderung der
Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der

Eignungsprüfung durchgeführt. - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens
und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels
Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung
aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten
Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als
bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung als Gesamtschuldner haftet. - Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an
Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den
Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe
zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der
Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom
Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle
der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert. -
Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die
Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als
Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. - Verfügbarkeitserklärung zur
Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur
parallel zur Erklärung Unterauftragnehmer auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu
unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden
(Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter
für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe
Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist
dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine
Verpflichtungserklärung abzugeben. - Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für
EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge
(sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in
Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten
aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind
für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im
entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall
vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124
GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die
Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen -
GSI Formblatt

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots führen. Fehlende
oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die
Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YYEYT5PC8V33/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT5PC8V33

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT5PC8V33
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages
Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Frist für den Eingang der Angebote: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von
Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56
VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich
unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung
gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen
erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an,
die die folgenden Mindestbedingungen einhalten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter
Verzicht auf die Einrede der §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem
Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften
internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an
das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax:
0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de
/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert,
die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die
Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer
Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3
GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-
immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn
Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote)
gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die
GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach
Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag

möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein
Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist
nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information
über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160
Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI
Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg208@gsi.de
Telefon: 06159710

Internetadresse: http://www.gsi.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6a5e9b70-e655-4ebb-9e6c-
57d7a27f944b-01

Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar

Beschreibung: Angebotsfrist Verlängerung von 12.5 auf 16.5.25

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Angebotsfrist Verlängerung von 12.5 auf 16.5.25

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 129f3781-4e22-46aa-b2f9-b0f998bc930f - 01

Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/05/2025 09:21:38 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025

Referenzen:
https://www.bundeskartellamt.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT5PC8V33
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYT5PC8V33/documents
http://www.gsi.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-304804-2025-DEU.txt

 
 
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