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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Schweinfurt - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Freigestellter Schülerverkehr Heideschule im Landkreis Schweinfurt
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051300422321251 / 301872-2025
Veröffentlicht :
13.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
10.06.2025
Angebotsabgabe bis :
10.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Schweinfurt: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Freigestellter Schülerverkehr Heideschule im Landkreis Schweinfurt

2025/S 91/2025 301872

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Freigestellter Schülerverkehr Heideschule
im Landkreis Schweinfurt
OJ S 91/2025 13/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schweinfurt
E-Mail: rebecca.weber@lrasw.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Freigestellter Schülerverkehr Heideschule im Landkreis Schweinfurt
Beschreibung: Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) der Heide-Schule
Schwebheim. Bei den zu befördernden Personen handelt es sich um anspruchsberechtigte
SuS die auf eine Beförderung angewiesen sind. Bei den Schülerverkehren findet die
Freistellungsverordnung zum PBefG Anwendung. Die Leistung wird für eine Dauer von vier
Jahren vergeben. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 am 16.09.2025
und endet mit dem Schuljahr 2028/2029 am 27.07.2029.
Kennung des Verfahrens: 285a0c85-55ee-4920-8b38-1da847e36141
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Schweres berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor
Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass
der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung
oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter
über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann; 13) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe

nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem
eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Nordwestlicher Bereich des Landkreises
Beschreibung: Los 1 - Nordwestlicher Bereich des Landkreises
Interne Kennung: LOT-0001 E55722634

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1

VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.subreport.de/E55722634

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.subreport-elvis.de/E55722634
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Nordöstlicher Bereich des Landkreises
Beschreibung: Los 2 - Nordöstlicher Bereich des Landkreises
Interne Kennung: LOT-0002 E55722634

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden

Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen

Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.subreport.de/E55722634

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.subreport-elvis.de/E55722634
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Südwestlicher Bereich des Landkreises
Beschreibung: Los 3 - Südwestlicher Bereich des Landkreises
Interne Kennung: LOT-0003 E55722634

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1

VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.subreport.de/E55722634

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.subreport-elvis.de/E55722634
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Südöstlicher Bereich des Landkreises
Beschreibung: Los 4 - Südöstlicher Bereich des Landkreises
Interne Kennung: LOT-0004 E55722634

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in
diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden

Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.4. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen

Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.subreport.de/E55722634

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.subreport-elvis.de/E55722634
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schweinfurt
Registrierungsnummer: Landratsamt Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstraße 1
Stadt: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland
E-Mail: rebecca.weber@lrasw.de
Telefon: +49 9721 55 196
Internetadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153 1277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:

TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06909c1d-6d9a-4a72-85db-ad49e4f873e5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2025 18:31:22 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025

Referenzen:
https://www.landkreis-schweinfurt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-301872-2025-DEU.txt

 
 
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