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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Böblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 Leonberg
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051201022320209 / 301078-2025
Veröffentlicht :
12.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2034
Angebotsabgabe bis :
02.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Böblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 Leonberg

2025/S 90/2025 301078

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1
Leonberg
OJ S 90/2025 12/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
E-Mail: nahverkehr@landkreis-ludwigsburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
E-Mail: lara.iglesiasluna@stuttgart.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 Leonberg
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-
Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch
zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der
Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem
Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im
Linienbündel 1 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu
gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen
auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: Linie 631 Leonberg - Warmbronn (-
Böblingen) Linie 631A Leonberg Eltingen Warmbronn (Schülerverkehr) Linie 640
Leonberg Blosenbergkirche Bahnhof Ramtel Linie 641 Leonberg Bahnhof
Gewerbegebiet Hertichstraße Längenbühl Linie 642 Leonberg Bahnhof Ramtel
Waldfriedhof Linie 650 Leonberg - Höfingen - Hirschlanden - Schöckingen Hemmingen
Linie 651 Leonberg Ezach - Bahnhof - Haldengebiet Höfingen Linie 651A Leonberg
Höfingen (- Hirschlanden - Schöckingen Hemmingen) (Schülerverkehr) Linie 654
Rutesheim - Gebersheim - Leonberg und zurück Linie 654A Rutesheim Bahnhof

Rutesheim Schulzentrum (Schülerverkehr) Linie 747 Universität - Büsnau - Warmbronn -
Renningen Linie N63 Universität - Gerlingen Schillerhöhe - Leonberg Bf Ramtel - Eltingen
- Warmbronn Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42
PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu
erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die
zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass es sich um zwei Planungszustände
handelt. Dies hängt mit der Inbetriebnahme des S-Bahnhalt Mitnachtstraße zusammen.
Zustand I gilt vom 01.01.2026 bis voraussichtlich 13.09.2026. Zustand II gilt voraussichtlich ab
dem 14.09.2026. Die Linienverlaufspläne im Anhang LB.1 gelten für beide Zustände.
Kennung des Verfahrens: 46703753-f42e-4ab9-b30e-28c9e1117112
Interne Kennung: BB01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Ludwigsburg
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der

Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für
sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig fest-
gesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten
Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung,
dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß
nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)) 4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art.
5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind ein-
zureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung, dass
Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter
in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Auftraggeber weist auf Folgendes hin: Bieter können gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in
Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Dasselbe gilt für Schlechtleistungen in der Vergangenheit, wenn dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB). Dabei ist in den Grenzen des § 126 GWB auch ein Ausschluss für

mehrere Jahre möglich (sog. Vergabesperre). Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124
GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB
wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02 Erklärung zu
Ausschlussgründen vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis
Böblingen, Ludwigsburg, Stadt Stuttgart (Linienbündel BB 1 - Verkehrsraum Leonberg)
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-
Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch
zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der
Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem
Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im
Linienbündel 1 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu
gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen
auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: Linie 631 Leonberg - Warmbronn (-
Böblingen) Linie 631A Leonberg Eltingen Warmbronn (Schülerverkehr) Linie 640
Leonberg Blosenbergkirche Bahnhof Ramtel Linie 641 Leonberg Bahnhof
Gewerbegebiet Hertichstraße Längenbühl Linie 642 Leonberg Bahnhof Ramtel
Waldfriedhof Linie 650 Leonberg - Höfingen - Hirschlanden - Schöckingen Hemmingen
Linie 651 Leonberg Ezach - Bahnhof - Haldengebiet Höfingen Linie 651A Leonberg
Höfingen (- Hirschlanden - Schöckingen Hemmingen) (Schülerverkehr) Linie 654
Rutesheim - Gebersheim - Leonberg und zurück Linie 654A Rutesheim Bahnhof
Rutesheim Schulzentrum (Schülerverkehr) Linie 747 Universität - Büsnau - Warmbronn -
Renningen Linie N63 Universität - Gerlingen Schillerhöhe - Leonberg Bf Ramtel - Eltingen
- Warmbronn Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42
PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu
erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die
zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass es sich um zwei Planungszustände
handelt. Dies hängt mit der Inbetriebnahme des S-Bahnhalt Mittnachtstraße zusammen.
Zustand I gilt vom 01.01.2026 bis voraussichtlich 13.09.2026. Zustand II gilt voraussichtlich ab
dem 14.09.2026. Die Linienverlaufspläne im Anhang LB.1 gelten für beide Zustände. Mit der
Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene
Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Um die Mindestzeile nach § 6 SaubFahrzeugBeschG
insgesamt zu erfüllen, wird für Busse eine über § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG
hinausgehende Mindestquote vorgegeben. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur
Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei
einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 19 Fahrzeugen folgende
Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 12 emissionsfreien Fahrzeugen (63,16 %) gemäß
§ 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge
mindestens 450.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von
mindestens 6 sauberen Fahrzeuge (31,58 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Interne Kennung: LOT-0001 E74559174

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Böblingen
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Ludwigsburg
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die

Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare
Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen
Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei
Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen
werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen
Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als
vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei Betriebsstandorten mit einer maximalen
Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen
Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen
Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit
welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut
werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung
darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht
und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen
Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der
Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung
muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein relevantes
Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges nicht
auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens

tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das Handelsregister
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur Berufsausübung nicht
auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014,
S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen des
Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als
drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält
er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30
Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10
Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3: Qualitätskonzept (10
Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage
6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was
die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung
erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10
Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft
(1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung,
oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben.
Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen
Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig
zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen
konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte
erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten
gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung
jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im
Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber
hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der
Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.
b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind
auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei

Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Kategorie des
Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E74559174

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E74559174
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird
hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2025 12:15:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Würrtemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die
Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0004). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,

dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Böblingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis
Böblingen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabstelle Nachhaltige Mobilität
Postanschrift: Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabstelle Nachhaltige Mobilität
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Telefon: +4970316631374
Fax: +4970316631962
Internetadresse: https://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg
Registrierungsnummer: DE 146 128 122
Abteilung: Stabstelle Nahverkehrsplanung
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

Kontaktperson: Stabstelle Nahverkehrsplanung
E-Mail: nahverkehr@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon: +497141144336
Fax: +49714114459932
Internetadresse: http://www.landkreis-ludwigsburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: DE 147 793 909
Abteilung: Abteilung Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV
Postanschrift: Marktpl. 1
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV
E-Mail: lara.iglesiasluna@stuttgart.de
Telefon: +4971121680635
Internetadresse: http://www.stuttgart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Würrtemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 07219268730
Fax: 07219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:

TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 71c21467-05cd-4804-8f8f-bff5bdb41509 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2025 15:05:16 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2025

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.lrabb.de
https://www.subreport.de/E74559174
http://www.landkreis-ludwigsburg.de
http://www.stuttgart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-301078-2025-DEU.txt

 
 
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