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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aachen - Deutschland Erstellung von Bilanzabschlüssen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 -Ausschreibung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051200572619687 / 300510-2025
Veröffentlicht :
12.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2029
Angebotsabgabe bis :
10.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79211200 - Erstellung von Bilanzabschlüssen
79212000 - Betriebsprüfung
79212100 - Buchprüfung
79212400 - Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
79212500 - Buchhaltungsprüfung
DEU-Aachen: Deutschland Erstellung von Bilanzabschlüssen
Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 -Ausschreibung

2025/S 90/2025 300510

Deutschland Erstellung von Bilanzabschlüssen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der
Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
OJ S 90/2025 12/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung
Beschreibung: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030
Kennung des Verfahrens: 8b994682-d0a4-4b48-bb19-5b29b9d60a46
Interne Kennung: 2025-0181-JB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung, 79212100 Buchprüfung, 79212400
Buchprüfung im Hinblick auf Betrug, 79212500 Buchhaltungsprüfung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT4959D27 Die in diesen
Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz

empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: .
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030 - Ausschreibung

Beschreibung: Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und
Lageberichts des Universitätsklinikums Aachen AöR für die Geschäftsjahre 2026 - 2030 nach
den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie den Vorschriften des § 30 KHGG NRW in
Verbindung mit § 8 Abs. 3 und 4 der UKVO. Als Option bitten wir die etwaige Prüfung eines
Konzernabschlusses mit zu berücksichtigen, der nach Maßgabe der §§ 290 HGB / 296 HGB
gegenwärtig (noch) nicht verpflichtend zu erstellen ist; je nach Entwicklung der
Konzernstruktur aber kurzfristig erforderlich ist. Des Weiteren ist der Prüfungsumfang über die
originäre Jahresabschlussprüfung hinausgehend um weitere gesetzlich geforderte Testate und
Prüfungshandlungen zu erweitern, die im Einzelnen im Rahmen der beigefügten
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 2025-0181-JB

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung, 79212100 Buchprüfung, 79212400
Buchprüfung im Hinblick auf Betrug, 79212500 Buchhaltungsprüfung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach der Erbringung
der Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2028. Der Vertrag kann mit einmaliger Wirkung
um weitere zwei Jahre verlängert werden (Vertragsverlängerungsoption). Die maximal
mögliche Vertragsdauer endet mit Erbringung der Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr
2030.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Das Universitätsklinikum
Aachen ist auf Grund seiner Satzung verpflichtet, den Public Corporate Governance Kodex
des Landes NRW in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hier heißt es in TZ 6.2.6:
Ein Wechsel der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers soll erfolgen, wenn diese oder
dieser bei einem Unternehmen fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse
/Konzernabschlüsse geprüft hat, sofern nicht Gründe für einen früheren Wechsel vorliegen.
Ausgewechselt werden sollte dabei nicht nur die oder der den Abschluss testierende

Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer, sondern das gesamte
Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Demzufolge ist die Beteiligung des, in den letzten 5 Jahren
mit der Prüfung der Jahresabschlüsse am UKA betrauten, Wirtschaftsprüfungsunternehmens
an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für Jahresabschlussprüfungen öffentlich
bestellter Wirtschaftsprüfer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 WPO

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer (Mit dem
Angebot; Mittels Dritterklärung): + Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 37 Abs. 1 Satz 1 WPO
(geführt von der Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin),
welches zugleich Abschlussprüferregister im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie
2014/56/EU) darstellt (mittels Dritterklärung)

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben Gesamtpersonal (jahresdurchschnittlich) (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): + Angaben Gesamtpersonal (jahresdurchschnittlich) des Bewerbers während
der letzten drei Jahre pro Jahr; getrennt nach Festangestellten und freien Mitarbeitern;
aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Betriebswirt, Jurist und
sonstige Mitarbeiter). (mittels Eigenerklärung)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels
Dritterklärung): Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 9 der
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2024 (IDW) verfügen. Alternativ kann eine
Deckungszusage des Versicherers vorgelegt werden (mittels Dritterklärung).

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben über den Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
+ Angaben über den Gesamtumsatz (netto) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre. (mittels Eigenerklärung)

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): + Erklärung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Der Bieter
/ die Bietergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer 9 der
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.1.2024 (IDW) verfügen. Alternativ kann eine
Deckungszusage des Versicherers vorgelegt werden (mittels Dritterklärung).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57 a WPO (Mit
dem Angebot; Mittels Dritterklärung): + Nachweis über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle

nach § 57 a WPO, welche Grundvoraussetzung für die Durchführung gesetzlich
vorgeschriebener Abschlussprüfungen nach § 316 HGB i.V. m. § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB ist.
(mittels Dritterklärung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Auflistung des vorgesehenen Personals (Prüfungsteam) (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): + Auflistung des vorgesehenen Personals (Prüfungsteam) für die
ausgeschriebene Leistung mit Angabe zur Funktion/Tätigkeit im Unternehmen, ob
Festangestellter oder freier Mitarbeiter, zur beruflichen Qualifikation, Berufserfahrung in den
Jahren und zu persönlichen Referenzen der letzten drei Jahre, die vergleichbar mit der
ausgeschriebenen Leistung und der vorgesehenen Tätigkeit sind, mit Angaben über
Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung und erbrachte Leistungen. (mittels
Eigenerklärung in Form einer tabellarischen Auflistung)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): + Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
vergleichbaren Wirtschaftsprüferleistungen unter Angabe von - Projektbezeichnung und
Leistungsort, - Leistungsgegenstand, - Auftraggeber sowie - Zeitraum der
Leistungserbringung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards zu Referenzen: Als
Mindestanforderung gilt eine Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre als Nachweis der
Prüfung von Jahresabschlüssen eines Universitätsklinikums bzw. vergleichbarer Einrichtungen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT4959D27/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT4959D27
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der

von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket;
Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der
Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines
rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. -
Erklärung des Wirtschaftsprüfers ( mittels Dritterklärung vorzulegen): + Erklärung des
Wirtschaftsprüfers, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder
sonstigen Beziehungen zum UKA
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
ANGEBOTE ZUGELASSEN

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080782
Fax: +49 2418082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: ...
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Keine Angaben
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +492418080782
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: baca5ee3-9cd7-486c-9af4-c2b562c2343c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2025 18:43:54 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2025

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT4959D27/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-300510-2025-DEU.txt

 
 
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