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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Elektroinstallationsarbeiten 2025-0328 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Umgestaltung Kultushafen; Elektroinstallation und Außenbeleuchtung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051200543819392 / 299999-2025
Veröffentlicht :
12.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2025
Angebotsabgabe bis :
11.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45311200 - Elektroinstallationsarbeiten
DEU-Duisburg: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten 2025-0328
Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Umgestaltung Kultushafen;
Elektroinstallation und Außenbeleuchtung

2025/S 90/2025 299999

Deutschland Elektroinstallationsarbeiten 2025-0328 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 -
Umgestaltung Kultushafen; Elektroinstallation und Außenbeleuchtung
OJ S 90/2025 12/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0328 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Umgestaltung Kultushafen;
Elektroinstallation und Außenbeleuchtung
Beschreibung: Die IGA Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist ein regionales Dekadenprojekt
und Laborraum für die nachhaltige Städte-Landschaft der Zukunft mit überregionaler
Ausstrahlung, an der sich verschiedene Kommunen, Vereine und Initiativen beteiligen. Fünf
Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027. Die IGA 2027 wird
demnach die erste dezentrale Interna-tionale Gartenausstellung. Organisiert wird die
Gartenausstellung von der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft,
dem Regional-verband Ruhr als Regionalinstitution für die Metropole Ruhr sowie den
Kommunen als Projektträger, u.a. der Stadt Duisburg. Die Stadt Duisburg repräsentiert mit
dem Zukunftsgarten RheinPark und Anbindung einen der drei zentralen Hauptstandorte der
Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von
Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage Wie wollen wir morgen leben?
beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban! Ausgangspunkt des
Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und
Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der südliche
Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen) geprägt
und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut
werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu er-gänzen
und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der
Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die
daraus resultierenden Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Aufgrund des Beschlusses des
Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 wurden darüber hinaus die Aufgaben der
planerischen, baulichen, gestalterischen und inhaltlichen Bearbeitung und die Umsetzung der
Maßnahmen IGA 2027 im Stadtgebiet von Duisburg durch den Beschluss des Rates der Stadt
Duisburg vom 12.06.2023 (DS-Nr. 18-0877/15 v. 02.06.2023) auf die Wirtschaftsbetriebe
Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) übertragen, die dieses
Vergabeverfahren daher - soweit vergaberechtlich zulässig - im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg (im Folgenden Auftraggeberin oder AG) durchführt. Das Projekt wird in

mehreren Bauabschnitten realisiert: 1. Ingenieurbau 2. Freianlage + Außenbeleuchtung 3.
Gastronomie Die Bauleistungen werden in mehreren Losen vergeben, in denen jeweils
zusammenhängende Werksleistungen gebündelt wurden. Es handet sich um folgende Lose:
Los 1 Unterbau / Ingenieurbau Los 2 Oberbau / GaLaBau Los 3 Elektroinstallation / Lieferung
Außenbeleuchtung Los 4 entfällt aufgrund von Zusammenfassung (Los 3 + 4) Los 5
Gastronomie Inhalt dieser Ausschreibung ist die Zusammenfassung von Los 3 und 4, also die
Elektroinstallation und Außenbeleuchtung
Kennung des Verfahrens: 4309eec4-541c-44dd-95fa-3ab28235b60f
Interne Kennung: 2025-0328
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTBX8MB32 Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es sind
alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das
entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke - der
Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht

zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger

Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0328 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Umgestaltung Kultushafen;
Elektroinstallation und Außenbeleuchtung
Beschreibung: Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen: Stichwortartige
Grobzusammenstellung der auszuführenden Arbeiten mit ungefähren Mengen. Der genaue
Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis und Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
Elektroinstallation / Lieferung Außenbeleuchtung Anschließen, Einleuchten und
Programmieren der Außenbeleuchtung, Beistellung von Fundamenten, Mastkörben,
Leerrohren, Kabelschutzbändern etc.
Interne Kennung: 2025-0328

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt

3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Hand-
werksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu
ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Weiter sind die neu erstellen elektrischen Anlagen im
Sinne der Erstinbetriebnahme gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0100 0600 zu prüfen.
Dies ist durch einen Konzessionsträger der Netze Duisburg GmbH durchzuführen und
entsprechend schriftlich zu bestätigen. Ist der AN selbst Konzessionsträger der Netze
Duisburg GmbH, kann er die Prüfung selbst durchführen. Ansonsten ist ein Unternehmen aus
dem Installateurverzeichnis der Netzte Duisburg GmbH - Sparte Strom (zu finden unter www.
netze-duisburg.de -> Servicewelt -> Installateurverzeichnis) als Nachunternehmer für die
Prüfung zu benennen. -> Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Konzessionsnachweis
der Netze Duisburg GmbH oder einen sonstigen Nach-weis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2
VOB/A). oder: Nachweis: Formblatt 3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB
233 Siehe Punkt 3.1.3.4 Angabe zu Nachunternehmern - Eignung zur Berufsausübung

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind.
1.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a
EU Nr. 2 c) VOB/A). - Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 2 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese
durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den
jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 600.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf
Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). - Nachweis: Formblatt 3011
Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich
die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2
VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v.
EUR 1.500.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). - Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur
Eignung , Nr. 4 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der
Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall
der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB
/A). - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a
EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die mindestens die
folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: ->
Ambientebeleuchtung auf Plätzen oder in Freianlagen -> Außenbeleuchtung an Bauwerken
(wie z.B. Gebäude, Brücken, Hallen, etc.) -> Mindestauftragswert: 100.000,- EUR [mind. 2
Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g.
Kriterien erfüllt werden. -> Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 5 i.V.
m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der

Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt,
behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das
Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung
über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt 3011
Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 6 - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich
qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern
inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer
Stellvertretung. Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die
Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit
vergleichbaren Leistungen (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). Der Bauleiter und sein Vertreter müssen
die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Qualifikationsniveau C1 -
fachkundige Sprachkenntnisse ). ? Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung ,
Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die
Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft
(Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie
des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen
der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. -
Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter
Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). -> Nachweis:
Formblatt 3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233 Zur Prüfung der
Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des
Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmean-trags die Teile des Auftrags/der Leistung
benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber
an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer
mit Angebotsabgabe/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach
Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der
Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in
die en-gere Wahl kommen, einzufordern. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A. -> Nachweis: Formblatt 3011
Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten
Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind,
an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem
geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde
abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an
den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs.
1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl.
Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und
zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen
nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu

verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer even-tuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2
Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-
ArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. -> Nachweis: Formblatt 3011
Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister zu erset-zen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten
Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespei-chert sind,
an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem
geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde
abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an
den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs.
1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl.
Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und
zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Buß-geldentscheidungen
nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 Mi-LoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a
Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Nr. 9 und
ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger und ggf. eine Un-bedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die
Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. -
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: Formblatt 3016 Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576 - VHB NRW 523 EU -
Sonstige Eignungskriterien

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTBX8MB32/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBX8MB32

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTBX8MB32
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Ziffer
12.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Eignungsnachweise werden bei Bedarf nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 8.0 der
BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
Registrierungsnummer: DEA12
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834390
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DEA23
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10

Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 58f407c1-6d3c-49df-91bc-c8f1f64d4450 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2025 08:56:48 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2025

Datum der Veröffentlichung: 12/05/2025

Referenzen:
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBX8MB32
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBX8MB32/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-299999-2025-DEU.txt

 
 
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