Titel :
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DEU-München - Deutschland Werbe- und Marketingdienstleistungen Rahmenvereinbarung Werbemittel
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025040201403426565 / 211632-2025
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Veröffentlicht :
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02.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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28.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen
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DEU-München: Deutschland Werbe- und Marketingdienstleistungen
Rahmenvereinbarung Werbemittel
2025/S 65/2025 211632
Deutschland Werbe- und Marketingdienstleistungen Rahmenvereinbarung Werbemittel
OJ S 65/2025 02/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Münchner Wohnen GmbH
E-Mail: SE02_05@muenchner-wohnen.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Werbemittel
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung
insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel -
Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen
Kennung des Verfahrens: 0b07bec0-a8d3-4f50-9865-ea09976bbc8e
Interne Kennung: 2025_74_sts
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist
zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder
hat seine Tätigkeit eingestellt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß GWB § 124, das
Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im
Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß GWB § 124,
es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß GWB
§ 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt,
und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a
Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß
GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens
wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet
sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es
dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. Vergabeverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß GWB
§ 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: gemäß GWB § 124, das
Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß
GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass
das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß GWB §
124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das
Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine
Tätigkeit eingestellt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Werbemittel
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung
insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel -
Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit).
Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.05.2029 Vergleiche Ziffer 2.4 der
Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen GmbH und der mit ihr verbundenen
Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 650 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Weitere Ausschlusskriterien: Die Bieter haben folgende Erklärungen
vorzulegen: 1. Nachweis TÜV Zertifizierung ISO 9001 Legt der Bieter keinen Nachweis über
eine aktuell gültige TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001 vor, wird das Angebot des Bieters von
der weiteren Wertung ausgeschlossen. 2. Nachweis GOTS-Zertifizierung Legt der Bieter
keinen Nachweis über eine aktuell gültige GOTS-Zertifizierung vor, wird das Angebot des
Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (Der Global Organic Textile Standard
(GOTS) ist ein weltweit angewendeter Standard für die Verarbeitung von Textilien aus
biologisch erzeugten Naturfasern und damit ein wichtiges Textilsiegel. Er definiert
umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette sowie
Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch unabhängige Zertifizierung der gesamten
Textillieferkette.) 3. Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen Legt der Bieter weniger als 3
vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung
ausgeschlossen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn - die Unternehmensgröße des
Referenzauftraggebers mit der Unternehmensgröße des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h.
die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers liegt zwischen 600 und 2.000
Mitarbeitende - das jährliche Budget für Werbemittel des Referenzauftraggebers mit dem
jährlichen Budget des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. das jährliche Budget des
Referenzauftraggebers liegt zwischen 50.000 netto und 150.000 netto - Auftragsende ab
2020 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend - auf Dauer angelegte
Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag des Referenzauftraggebers 4. Erklärung
über die Anzahl der beim Auftragnehmer beschäftigten Mitarbeitenden Beschäftigt der Bieter
weniger als 8 Mitarbeitende, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung
ausgeschlossen. 5. Erklärung über das Vorhandensein eines Lagers Der Bieter hat zu
erklären, ob sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausschreibung über ein Lager verfügt, in
dem vom Auftraggeber bestellte Werbemittel bis zum Abruf durch den Auftraggeber gelagert
werden können und wie viele Europaletten dort gelagert werden können. Sollte der Bieter kein
solches Lager zur Verfügung stellen können oder das Lager nicht mindestens 15 Europaletten
Platz bieten, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 6.
Erklärung über die Beschäftigung eines Grafikers Der Bieter hat zu erklären, ob er einen
Mitarbeiter beschäftigt, der als Grafiker angestellt ist oder Grafikertätigkeiten ausführt. Kann
der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen
7. Erklärung über die Einhaltung von Produktvorschriften Der Bieter hat verbindlich zu
erklären, dass alle relevanten Produktvorschriften (z.B. EN71, CE, ROHS, WEEE, child labor
free, etc.) des jeweiligen Artikels eingehalten werden. Kann der Bieter dies nicht bestätigen,
wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 8. Erklärung über die
Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit Der Auftraggeber will vermeiden, dass er Produkte
aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen
Arbeitsorganisation) einkauft. Deshalb gilt: Bei Produkten, bei denen besonders häufig
ausbeuterische Kinderarbeit beobachtet wird (z.B. Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung,
Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine,
Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomaten
sofern sie aus südlichen Ländern kommen) ist jeweils zusätzlich anzugeben, in welchem Land
das angebotene Produkt hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produktions-
/Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Lateinamerika liegen, ist die Vorlage einer der folgenden
Bestätigungen erforderlich: a) eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt
nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und
/oder bearbeitet wurde (z.B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel), oder b) die
verbindliche Zusage des Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer
Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde (diese Bestätigung muss auch die
Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken) oder, falls eine derartige
Zusicherung nicht möglich ist, c) eine verbindliche Zusage, dass das Unternehmen, dessen
Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von
Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben. Für Variante b) und c) sind
eine von der Führungsebene des Auftragnehmers unterzeichnete Selbstverpflichtung, ein
Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten
Maßnahmen näher zu beschreiben. Der Bieter hat verbindlich zu erklären, dass alle
vorbeschriebenen Verhaltensregeln eingehalten werden. Kann der Bieter dies nicht
bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Unterlagen
/Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen und werden nicht nachgefordert.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis Aufschlag Bezüglich des Kriteriums Preis Aufschlag erhält das preislich
günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50
% vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben. Die Verteilung der Punkte
auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten
Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebotx1,5 -
Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Für die Bewertung des Kriteriums Preis wird
ein fiktiver Einkaufspreis von 6,50 netto angenommen, der mit dem angebotenen Aufschlag
bezuschlagt wird. Der Einkaufspreis setzt sich aus allen notwendigen Kosten wie z. B.
Artikelpreis, Druck, Drucknebenkosten, evtl. Lieferkosten, evtl. Transportkosten, evtl.
Importkosten wie Zoll etc. zusammen. Dieser Einkaufspreis ist auf Verlangen offenzulegen.
Beispielrechnung bei einem angebotenen Aufschlag von 10 %: fiktiver Einkaufpreis 6,50
netto + Aufschlag von 10 % ( 0,65 netto) = zu wertender angebotener Preis 7,15 netto
Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 40 Punkte
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis Lager Bezüglich des Kriteriums Preis Lager erhält das preislich
günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50
% vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben Die Verteilung der Punkte
auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten
Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebotx1,5 -
Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Der angebotene Preis für die längerfristige
Lagerung wird mit einer fiktiven Lagermenge und Lagerdauer von 1 Palette und 1 Woche
multipliziert. Beispielrechnung bei einem angebotenen Preis für längerfristige Lagerung von
10,00 netto/Woche: angebotener Lagerpreis 10,00 netto/Woche x 2 Paletten x 4 Wochen =
zu wertender angebotener Preis für längerfristige Lagerung 80,00 netto Wertungsfaktor 1, d.
h. maximal erreichbar: 10 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Zusätzliche Zertifizierungen/Mitgliedschaften a) Bio-Zertifizierung Diese
Zertifizierung ist für den Vertrieb/das Inverkehrbringen von verarbeiteten landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel
bestimmt sind (z. B. DE-ÖKO-006, Erzeugniskategorie (d)) Die Punkteverteilung erfolgt wie
nachstehend: Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt vor 5 Punkte
Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1,
d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte b) Ecovadis-Zertifizierung EcoVadis ist ein weltweiter
Anbieter von Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen. Deren Vision ist ein globaler Markt, auf
dem Nachhaltigkeit jede Geschäftsentscheidung beeinflusst und somit die Wirtschaft, das
Leben der Menschen und den Planeten, verbessert bzw. schützt. Deren Ziel ist, zuverlässige,
weltweit anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen und -einblicke zu liefern, die es allen
Unternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern, Verbesserungen voranzutreiben und
positive Auswirkungen auf unseren Planeten und die Gesellschaft zu beschleunigen. Da die
Münchner Wohnen sehr auf Nachhaltigkeit achtet, ist es ihr wichtig, auch mit entsprechenden
Geschäftspartnern zu arbeiten. Die EcoVadis Medaillen werden an die am höchsten
bewerteten 35 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen vergeben: Die Medaillen werden
basierend auf dem prozentualen Rang eines Unternehmens vergeben. Dieser wird zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Scorecard berechnet und vergleicht die Leistung eines
Unternehmens mit allen Unternehmen in unserer Datenbank, die innerhalb der letzten 12
Monate bewertet wurden. Der Prozentrang wird für alle Unternehmen in allen Branchen
berechnet, nicht nach Branche. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über
eine EcoVadis Medaille (mind. Bronze) liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine EcoVadis
Medaille (mind. Bronze) liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5
Punkte c) amfori BSCI Mitgliedschaft BSCI bietet Unternehmen einen Verhaltenskodex an, der
ethisches Wirtschaften innerhalb ihrer Lieferkette sichern soll. Dieser Kodex beruht auf
internationalen Verträgen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und orientiert sich am
SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International (SAI). Die globale
Mitgliederorganisation für Nachhaltigkeitsstandards führt den BSCI als best Practice zum
SA8000-Standard. Dabei geht es um folgende elf Schlüsselelemente: Managementpraxis,
keine bedenkliche Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit
(einschließlich Gefangenenarbeit und Zwangsmaßnahmen), Versammlungsfreiheit (inklusive
Organisationsfreiheit und Tariffreiheit), Diskriminierung (Geschlecht, Rasse, Religion),
Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz (Arbeitssicherheit), Aspekte des Umweltschutzes und besonderen Schutz junger
Angestellter. Mit der Unterzeichnung des BSCI-Verhaltenskodex verpflichten sich
Unternehmen, in ihrem Einflussbereich entsprechende Kriterien anzuerkennen und an deren
Umsetzung und Einhaltung mitzuwirken. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend:
Nachweis über eine amfori BSCI Mitgliedschaft liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine amfori
BSCI Mitgliedschaft liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5
Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Organisationskonzept Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums
Organisationskonzept hat der Bieter zu erläutern, wie er die Organisation seines Betriebes
für die Erfüllung der Aufgabe organisiert. Hierbei hat der Bieter insbesondere auf folgende
Punkte einzugehen: - Bürozeiten und Erreichbarkeit des/der Ansprechpartner für den
Auftraggeber - Benennung des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des
Auftraggebers - Darstellung der Erfahrungen des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung
der Anfragen des Auftraggebers - Angabe der Reaktionszeiten auf Anfragen des
Auftraggebers - Angabe des Zeitraums zwischen Anfrage des Auftraggebers und
Angebotsversand - Angabe der zur Bearbeitung von Aufträgen des Auftraggebers zur
Verfügung stehenden EDV-Ausstattung - Angabe eines beispielhaften Ablaufplans im Falle
einer konkreten Anfrage des Auftraggebers, d.h. Darstellung der Schnittstellen und des
Kommunikationskonzepts untereinander und mit dem Auftraggeber zur Abstimmung,
Darstellung des Abstimmungsprozesses mit der Werbeagentur des Auftraggebers, etc. -
Angabe von Lieferzeiten bei der Bestellung durchschnittlicher Werbemittel und Darstellung
von Gründen, die zu Verlängerung der Lieferzeiten führen können - Angabe der Lieferzeit bei
Abruf des Auftraggebers aus dem beim Auftragnehmer eingelagerten Bestand - Darstellung
des Konzepts zur Lagerhaltung und Auslieferung an den Auftraggeber aus dem Lager des
Auftragnehmers - Angabe zum Import von Werbemitteln - Angaben zur Qualitätssicherung, d.
h. Aufgabenverteilung unter den Ansprechpartnern und deren Sicherstellung,
Gewährleistungen einer kurzen Reaktionszeit, Vertretungsregelungen, etc. Die maximal
erreichbare Punktzahl pro Spiegelstrich ist jeweils 5. Der Durchschnitt aller Punkte wird
kaufmännisch gerundet und wie nachstehend in die Bewertung eingehen: über den
Erwartungen 5 Punkte sehr gut 4 Punkte gut 3 Punkte befriedigend 2 Punkte ausreichend 1
Punkte ungenügend 0 Punkte Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar 10 Punkte
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Musteraufgaben Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums Musteraufgaben hat
der Bieter für die folgenden 2 Musteraufgaben je eine Visualisierung auf einer DIN A4-Seite in
Farbe mit seinem Angebot einzureichen. Das Corporate Design ist hier nachzulesen:
https://company-255740.frontify.com/d/WhP7xaWwUbCg/grundelemente-und-konstanten#/-
/markenzeichen. Es sind keine Qualitätsmuster vorzulegen. Eine Angabe des Preises zu den
einzelnen Musteraufgaben ist zur Prüfung der Preisvorgaben aus der Aufgabenbeschreibung
der einzelnen Musteraufgaben wünschenswert. Hierbei hat der Bieter die Anagben im
Dokument Ausschluss- und Zuschlagskriterien mit Bewertungsmatrix zu beachten (die
Darstellung in der Bekanntmachung der dortigen Tabelle ist in der Bekanntmachung nicht
möglich) Aufgabe 1 Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte Aufgabe 2
Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/275859
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsdienstleister: Dienstleister Münchner Wohnen
8. Organisationen
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: t:08921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstrasse 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +498921762411
Fax: +498921762411
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Münchner Wohnen GmbH
Registrierungsnummer: t:0898776620
Abteilung: Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Postanschrift: Gustav-Heinemann- Ring 111
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Münchner Wohnen - Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
E-Mail: SE02_05@muenchner-wohnen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.muenchner-wohnen.de
Profil des Erwerbers: https://www.vergabe.bayern.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Dienstleister Münchner Wohnen
Registrierungsnummer: t:00898776620
Abteilung: Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Postanschrift: Gustav-Heinemann- Ring 111
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Münchner Wohnen - Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
E-Mail: SE02_05@muenchner-wohnen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.muenchner-wohnen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6866b39b-370d-41de-9d9b-5b7f4c99da8f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2025 09:07:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 65/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/04/2025
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/275859
https://www.muenchner-wohnen.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
https://www.vergabe.bayern.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-211632-2025-DEU.txt
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