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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oranienburg - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerspezialbeförderung -Margeriten- Schule in Borgsdorf sowie Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder -2 Lose
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025040201383826385 / 211559-2025
Veröffentlicht :
02.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
03.07.2030
Angebotsabgabe bis :
05.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Oranienburg: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Schülerspezialbeförderung -Margeriten- Schule in Borgsdorf sowie
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder -2 Lose

2025/S 65/2025 211559

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerspezialbeförderung - Margeriten-
Schule in Borgsdorf sowie Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder - 2 Lose
OJ S 65/2025 02/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Schülerspezialbeförderung - Margeriten-Schule in Borgsdorf sowie Regine-Hildebrandt-
Gesamtschule in Birkenwerder - 2 Lose
Beschreibung: Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur
Margeriten-Schule in Borgsdorf sowie zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder
und zurück. Die Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt.
Kennung des Verfahrens: 0fa0de9e-c573-4ac2-bd62-64372b99bf06
Interne Kennung: OV007.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Margeritenstraße 3
Stadt: Hohen Neuendorf (OT Borgsdorf)
Postleitzahl: 16556
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hubertusstraße 27
Stadt: Birkenwerder
Postleitzahl: 16547
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

2.1.4. Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5H62T
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe
sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn

sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123
Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Margeriten-Schule/Regine-Hildebrandt-Gesamtschule I
Beschreibung: Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler im Los 1: 4
Schülerinnen und Schüler. Weitere Details, vgl. Schülerliste zu Los 1 sowie
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Margeritenstraße 3
Stadt: Hohen Neuendorf (OT Borgsdorf)
Postleitzahl: 16556
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hubertusstraße 27
Stadt: Birkenwerder
Postleitzahl: 16547
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 03/07/2030

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 20.06.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))

Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die
Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft
kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr):
Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden 500.000 EUR. Bei Bietergemeinschaften sind
diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formblatt Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen: -
Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (z.B. Schülerbeförderung,
Schülerspezialbeförderung, Beförderung von KITA-Kindern) ausgeführt wurden. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung mindestens
eine Referenz nachzuweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den
Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite
eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Preisbewertung wird der vom Bieter gemäß den auszufüllenden
Preisblättern angebotene Tagespreis herangezogen, unter Berücksichtigung einer ggf. zu
entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie
dieser sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung/Qualität
Beschreibung: Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien: a) Personalschulung: Bewertung,
inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten
Bereichen geschult wird. b) Beschwerdemanagement: Bewertung, ob und inwieweit das
Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach
Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine
Nach richt über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. c) Fahrzeugwartung:
Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig
gewartet werden d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge: Bewertung des Alters der zur
Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich
für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. e) CO2-
Emissionswerte: Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung)
der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/04/2025 23:59:59 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H62T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 08:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 08:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist,
Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o.
g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag
gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich
der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin,
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Auf
das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch
Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist,
Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o.
g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen

Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag
gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich
der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin,
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Margeriten-Schule/Regine-Hildebrandt-Gesamtschule II
Beschreibung: Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler im Los 2: 6
Schülerinnen und Schüler. Weitere Details, vgl. Schülerliste zu Los 2 sowie
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Margeritenstraße 3
Stadt: Hohen Neuendorf (OT Borgsdorf)
Postleitzahl: 16556
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hubertusstraße 27
Stadt: Birkenwerder
Postleitzahl: 16547
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Informationen zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste je Los.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 03/07/2030

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 20.06.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die
Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft
kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Beschreibung: - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr):
Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden 500.000 EUR. Bei Bietergemeinschaften sind
diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formblatt Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen: -
Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (z.B. Schülerbeförderung,
Schülerspezialbeförderung, Beförderung von KITA-Kindern) ausgeführt wurden. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung mindestens
eine Referenz nachzuweisen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den
Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite
eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Für die Preisbewertung wird der vom Bieter gemäß den auszufüllenden
Preisblättern angebotene Tagespreis herangezogen, unter Berücksichtigung einer ggf. zu
entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie
dieser sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung/Qualität
Beschreibung: Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien: a) Personalschulung: Bewertung,
inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten
Bereichen geschult wird. b) Beschwerdemanagement: Bewertung, ob und inwieweit das
Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach
Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine
Nach richt über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. c) Fahrzeugwartung:
Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig
gewartet werden d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge: Bewertung des Alters der zur
Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich
für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. e) CO2-
Emissionswerte: Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung)
der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H62T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 08:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 08:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist,
Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o.
g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle

gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag
gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich
der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin,
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Auf
das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch
Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist,
Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o.
g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag
gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich
der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin,
dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg

Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Telefon: +49 3301601-3500
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0688a1de-c194-47eb-9191-f1a9abe9a9d7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2025 12:22:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 65/2025

Datum der Veröffentlichung: 02/04/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H62T/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-211559-2025-DEU.txt

 
 
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