Titel :
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DEU-Burgdorf - Deutschland Bauarbeiten Stadt Burgdorf -Sanierung Rathaus I - Sanitär
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025040101453423919 / 209221-2025
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Veröffentlicht :
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01.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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08.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45232460 - Sanitäre Anlagen
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DEU-Burgdorf: Deutschland Bauarbeiten Stadt Burgdorf -Sanierung Rathaus
I - Sanitär
2025/S 64/2025 209221
Deutschland Bauarbeiten Stadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Sanitär
OJ S 64/2025 01/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Stadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Sanitär
Beschreibung: Installation von Sanitäranlagen Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn:
04.08.2025 Ausführungsende: 28.08.2026 und gem. Bauzeitenplan
Kennung des Verfahrens: 3cf12a5b-33bd-4daf-85ca-864fd0ab782b
Interne Kennung: 315-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1
und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren
ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232460 Sanitäre Anlagen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstraße 55
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einschränkungen im Bereich der Baustellenzufahrt Es wird darauf
hingewiesen, dass die Stadt Burgdorf den unmittelbaren Anliegern sowie deren beauftragten
Dritten zum Zwecke der Anlieferung jederzeit die Zufahrt zum Baufeld ermöglicht, sofern es
die jeweiligen Gegebenheiten im Bauablauf zulassen. Dies umfasst u.a. eine Zufahrt in den
umzäunten Bereich (Baufeld). Den Anliegern wird hierzu ein Schlüssel für den Zaun
überlassen. Dem Bieter/Auftragnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der v.g.
Anlieferungen zu zeitlich begrenzten Einschränkungen auf dem Baufeld kommen kann. Es ist
daher mit kurzzeitigen Einschränkungen, d.h. Störungen im Bauablauf zu rechnen und
etwaige darauf gründende Mehrkosten in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Während der Bauphase können unter Umständen zeitgleich Baumaßnahmen innerhalb der
Baustelleneinrichtung am benachbarten Gebäude Marktstr. 54/Neue Torstraße 1 stattfinden.
Es werden Parkflächen und zusätzliche Lagerflächen in ca. 100 m Entfernung von der
Baustelle bereitgestellt.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5L76
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des
Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. §
6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrugsbekämpfung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach:
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1
Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU Abs.
4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB
/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU
Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e
EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr. 5
VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU Abs. 6
Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU Abs.
6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage
ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Stadt Burgdorf - Sanierung Rathaus I - Sanitär
Beschreibung: Das Rathaus I ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude, welches
vornehmlich von der Stadt Burgdorf genutzt wird. Derzeit steht das Gebäude leer. Das
Gebäude wird umfangreich saniert und modernisiert. Bei den Arbeiten handelt es sich um die
Installation von Sanitäranlagen.
Interne Kennung: 315-25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232460 Sanitäre Anlagen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstraße 55
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einschränkungen im Bereich der Baustellenzufahrt Es wird darauf
hingewiesen, dass die Stadt Burgdorf den unmittelbaren Anliegern sowie deren beauftragten
Dritten zum Zwecke der Anlieferung jederzeit die Zufahrt zum Baufeld ermöglicht, sofern es
die jeweiligen Gegebenheiten im Bauablauf zulassen. Dies umfasst u.a. eine Zufahrt in den
umzäunten Bereich (Baufeld). Den Anliegern wird hierzu ein Schlüssel für den Zaun
überlassen. Dem Bieter/Auftragnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der v.g.
Anlieferungen zu zeitlich begrenzten Einschränkungen auf dem Baufeld kommen kann. Es ist
daher mit kurzzeitigen Einschränkungen, d.h. Störungen im Bauablauf zu rechnen und
etwaige darauf gründende Mehrkosten in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Während der Bauphase können unter Umständen zeitgleich Baumaßnahmen innerhalb der
Baustelleneinrichtung am benachbarten Gebäude Marktstr. 54/Neue Torstraße 1 stattfinden.
Es werden Parkflächen und zusätzliche Lagerflächen in ca. 100 m Entfernung von der
Baustelle bereitgestellt.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 1 VOB/A
beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mit dem
Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Beruft sich das Unternehmen zur
Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und
diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 2.
Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Erklärung,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das
Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 3. Qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das
Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu
verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
beizufügen: Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Referenzen über die Ausführung von
Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g.
Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
beizufügen: Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Gültige Schulung VDI 6023
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 0
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/05/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5L76
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5L76
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5L76
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die
Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) 1Der öffentliche
Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben
oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung),
es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur
Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende
Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des §
13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für
Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und
sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die
Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit
dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne
Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert
den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die
Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von
Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in
der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine
Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden
Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot
auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/05/2025 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die Beteiligung
von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Unterbeauftragungen sind zugelassen. Die
Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4
Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem
Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen
mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer
beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor
Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist vor
Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs.
2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Zahlung (§ 16 VOB/B): Aufgrund der besonderen Natur oder
Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer
1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf
60 Tage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird,
ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag
schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes
Begehren enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt
Rechts- und Steuerkanzlei
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Burgdorf
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
Registrierungsnummer: DE115040560
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511220074-66
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Registrierungsnummer: DE259528735
Postanschrift: Theaterstraße 16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511220074-66
Fax: +49 511220074-99
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ca14b01-fbe0-434c-a529-f5b6809d4253 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2025 14:57:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 64/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5L76
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5L76/documents
http://www.bbt-kanzlei.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-209221-2025-DEU.txt
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