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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2025- 0234 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5) (AVV 200135)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025040101184721375 / 206610-2025
Veröffentlicht :
01.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.05.2027
Angebotsabgabe bis :
06.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen 2025- 0234 Abholung, Transport, Vermarktung und
Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5) (AVV 200135)

2025/S 64/2025 206610

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2025-
0234 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 4 und SG 5)
(AVV 200135)
OJ S 64/2025 01/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0234 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten
(SG 4 und SG 5) (AVV 200135)
Beschreibung: Die AG sammelt gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte, im folgenden Elektro-Altgeräte genannt, im gesamten
Stadtgebiet Duisburg. Die Elektro-Altgeräte werden über unterschiedliche Erfassungssysteme
im Bring- und Holsystem gesammelt. Die Altgeräte stammen vorwiegend aus Privathaushalten
aber auch aus dem gewerblichen Bereich. Die AG nimmt die Altgeräte der Sammelgruppe SG
4 Großgeräte und der Sammelgruppe SG 5 Kleingeräte und kleine Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik gemäß §14 Abs. 5 ElektroG von der Bereitstellung zur
Abholung aus, um diese selber zu vermarkten (Optierung). Die zuvor genannte Sammlung der
AG erfolgt an den Tagen Montag bis Samstag. Die Leistung der AN besteht im regelmäßigen
Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten Deckelcontainer für die Sammelmengen SG
4 und SG 5, von und zu den genannten Anfallstellen der AG (siehe Ziffer 2.1) sowie deren
ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung sämtlicher bei der AG anfallenden Elektro-
Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5. Für die Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG
5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) sind von der AN Paloxen
für die Sammlung und den Transport zu stellen.
Kennung des Verfahrens: 4fdcbdc5-030d-497d-8098-6e02ef937f5c
Interne Kennung: 2025-0234
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT51P2RYN Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil
C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der
EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender
Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom
Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich
der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der
Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen

können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124

Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.

(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0234 Abholung, Transport, Vermarktung und Verwertung von Elektroaltgeräten
(SG 4 und SG 5) (AVV 200135)
Beschreibung: Zu den von der AN zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: - Ab-
und Rücktransport von gedeckelten Abrollcontainern der AG mit einem Volumen von ca. 36
m3. Der Ab- und Rücktransport der Abrollcontainer erfolgt i.d.R. im Containerzug. - Gestellung
von Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4
und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien) - Verwiegung
und Sortierung der abgeholten Elektro-Altgeräte - Aussortierung von Fremd- und /oder
Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/ Verwertung der
aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe. - Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung
der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG - Erstellung aller
notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der
Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26
Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG - Zusendung von
Wiegescheinen bzw. Wiegedaten an die AG umgehend nach Übernahme der Geräte
(Zusendung am darauffolgenden Werktag nach der Übernahme) - Einhaltung der Regelung zu
Tauschähnlichen Umsätzen Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der
Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie
die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG
darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte
der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen
erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung
für die Umwelt zu lagern. Die Mengen der von der AN zu übernehmenden und zu
verwertenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5, sowie der
Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 stellen sich für den Leistungszeitraum von 24
Monaten für die Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35 wie folgt dar: - Sammelgruppe SG 4
Großgeräte : 2.000 t - Sammelgruppe SG 4 Großgeräte Nachtspeicherheizgeräte: 9 t -
Sammelgruppe SG 5 Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik : 1.900 t - Sammeluntergruppe SUG 4 Großgeräte (Geräte wie
unter Sammelgruppe SG 4, jedoch nur mit festeingebauten Lithiumbatterien): 30 t -
Sammeluntergruppe SUG 5 Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik (Geräte wie unter Sammelgruppe SG 5, jedoch nur mit
festeingebauten Lithiumbatterien): 70 t Die angegebenen Mengen der Elektroaltgeräte
beruhen auf Werten aus den Jahren 2023 und 2024. Die Mengen dienen lediglich als
Kalkulationswert und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden.
Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der
Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung
einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Abtransport/ Abholung der Elektroaltgeräte: Der Ab- und Rücktransport der von der AG
gestellten erforderlichen gedeckelten Abrollcontainer erfolgt durch die AN. Die zu
übernehmenden Elektro-Altgeräte stammen aus unterschiedlichen Erfassungssystemen: -
Straßensammlung - Sammlung auf den Recyclinghöfen der AG bzw. den der EAR gemeldeten
Übergabestellen der AG Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von

folgenden Anfallstellen abzuholen: - Recyclinghof DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg -
Recyclinghof DU-Süd, Kaiserswerther Straße 210, 47259 Duisburg - Recyclinghof DU-West,
Schauenstraße 40, 47266 Duisburg - Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053
Duisburg - Übergabestelle DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Die Elektro-Altgeräte
der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 sind von der folgenden Anfallstelle abzuholen: -
Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg Die abzuholenden und zu
verwertenden Elektro-Altgeräte umfassen sämtliche Altgeräte aus Haushalten und
Gewerbebetrieben, die den Sammelgruppen SG 4, SG 5 und den Sammeluntergruppen SUG
4 und SUG 5 zuzuordnen sind. Anmerkung: Die Entsorgung von Akkumulatoren und
Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und
SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt
Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu
verwerten bzw. zu entsorgen. Die AN hat zu gewährleisten, dass ein kontinuierlicher
Abtransport der Elektro-Altgeräte von den vorgenannten Anfallstellen erfolgt. Die Abholungen/
Rücktransporte sind an den Werktagen von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 -17.30 Uhr
und in Ausnahmefällen/ bei Bedarf an Samstagen von 8.00 -15.00 Uhr durchzuführen. Die
Container sind in unregelmäßigen Zeitabständen von den einzelnen Anfallstellen abzuholen.
Der Abtransport eines befüllten Containers, sowie der gleichzeitige Rücktransport eines
Leercontainers erfolgt auf Abruf durch die AG per Mail. Es sind neben der E-Mail-Adresse die
Kontaktdaten eines zentralen Ansprechpartners, sowie eines Vertreters seitens der AN zu
benennen. Der Abruf der AG muss von der AN schriftlich (per Mail) bestätigt werden und der
Abholtermin genannt werden. Anmerkung: Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien-
außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 -
sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt
Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu
verwerten bzw. zu entsorgen.
Interne Kennung: 2025-0234

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens
sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind,
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 2,
Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein
Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels 1) Gewerbeanmeldung bzw.
Gewerbeummeldung sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist,
mittels entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder 2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der
Industrie- und Handelskammer. a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines
Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der
Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur
Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022; - siehe
Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur
ordnungsgemäßen Lagerung und Verwertung der ausgeschriebenen Menge von
Elektroaltgeräten (AVV 200135) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.

b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert,
Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und
Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über
fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. e)
Beschreibung der Arbeitsabläufe (von der Abholung bei der AG bis zu den
Behandlungstätigkeiten in der Erstbehandlungs-/Verwertungsanlage der Elektroaltgeräte)

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYT51P2RYN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT51P2RYN

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYT51P2RYN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die
Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den
Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle
eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom

08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6619465c-d9ee-4f49-9e8c-9a07b8004ad9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2025 14:18:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 64/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2025

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT51P2RYN
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT51P2RYN/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-206610-2025-DEU.txt

 
 
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