Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0249 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 -TP Kultushafen - Planung einer modularen Gastronomieeinheit aus Seecontainern
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025033101230117983 / 203415-2025
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Veröffentlicht :
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31.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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29.04.2025
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Angebotsabgabe bis :
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07.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0249 Zukunftsgarten Duisburg IGA
2027 -TP Kultushafen - Planung einer modularen Gastronomieeinheit aus
Seecontainern
2025/S 63/2025 203415
Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen 2025-0249 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - TP Kultushafen - Planung einer
modularen Gastronomieeinheit aus Seecontainern
OJ S 63/2025 31/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0249 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - TP Kultushafen - Planung einer
modularen Gastronomieeinheit aus Seecontainern
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Planungungsleistung
einer modularen Gastronomieeinheit aus Seecontainern. Die Leistungen werden im Namen
und für Rechnung der Stadt Duisburg IGA 2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
beschafft.
Kennung des Verfahrens: f04ec7e9-8d8a-48c1-a770-5665eb2b0595
Interne Kennung: 2025-0249
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTM03118Q Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten
Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung
zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des
Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0249 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - TP Kultushafen - Planung einer
modularen Gastronomieeinheit aus Seecontainern
Beschreibung: Die Stadt Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten RheinPark und
Anbindung einen der drei zent-ralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung
2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die
Leitfrage Wie wollen wir morgen leben? beispielgebend, innovativ und ganz konkret
beantworten: urban! Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil
Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit
direkter Rheinnähe bietet. Der südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen
Industriehafen (Kultushafen) geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem
erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen
im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im
Stadtteil, vor allem auf Basis der Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern. Gegenstand dieser
Leistungsbeschreibung sind die Leistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 Objekt-planung
Gebäude und Innenräume für die Planung einer modularen Gastronomieeinheit aus Seecontai-
nern im Kultushafen. Eine genaue Beschreibung der Maßnahme befindet sich in den
Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2025-0249
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) Der Bieter
hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjah-re
insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 ab-
geschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 200.000,00 Euro (netto) erzielt hat. Der Jahres-
umsatz (pro Geschäftsjahr) muss dabei jeweils mindestens 125.000 Euro netto betragen (§ 45
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft
können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauf-tragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt
eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechen-der Verpflichtungserklärungen der
Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, Verpflichtungs-erklärung Eignungsleihe . ?
Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 2 - Bestehen einer
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
(Ausschlusskriterium) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine
Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens)
1.000.000,00 Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe
von (mindestens) 500.000,00 Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der
Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass
bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit
anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei
mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. ? Nachweis:
Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 4). Falls der
Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall
der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die
AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
nachzufordern. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft. Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe
gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1
VgV). ? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung Sofern das Angebot
in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis
der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der
Führungs-kräfte (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des
Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter
(inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens
3 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens
3 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss. ? Nachweis: Formblatt 3002,
Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindestanforderung ist, dass für die Leistungserbringung mindestens 2 fachlich qualifizierte
Personen (Projektteam) mit entsprechendem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing.(FH)/
Bachelor/ Master) oder vergleichbarem Nachweis des Berufsabschlusses benannt werden, die
für die tatsächliche Leistungerbringung zuständig sind und für den Leistungszeitraum zur
Verfügung stehen. Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46
Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV ). Die mit Bauausführung verantwortliche Person muss über eine
Baustellenpraxis von mindes-tens 3 Jahren und über eine abgeschlossene Fachausbildung
verfügen. Entsprechende Nachweise (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Lehrgänge, etc.) sind
vorzulegen. ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 6 - Studien- und
Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte (Ausschlusskriterium) - Nachweis der verantwortlichen Person(en), die die
Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher
Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Führungskräfte in diesem Sinne sind auch
vom Bewerber bestellte bzw. benannte Personen bzw. Fachkräfte, die Fach- und
Aufsichtsverantwortung für die tatsächliche Leistungerbringung übernehmen. ? Nachweis:
Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 7 - Referenzen von vergleichbaren
Leistungen (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat mindestens 1 geeignete Referenze über
früher ausgeführte Aufträge (der letzten 5 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der
Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners
mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben
vorzulegen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§§
46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). Die Referenzen müsen folgenden Planungsbreichen
entsprechen: a. Gebäudebau aus Seefracht-Containern (z.B. Gastronomie, Messebau, Büro,
etc.) ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 8. - Ausstattung, Geräte
und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt Der Bieter hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte
und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): Übliche zur Leistungserbringung
erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur
Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen
Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop,
Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die
Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner,
Plotter/Drucker bis A0. Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der
eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung
/CAD, Berechnung, AVA) und der Nachrechnung der Statiken mittels numerischer Simulation
bzw. FEM-Berechnung einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber
zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick
oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen: - in
der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj, - in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, -
sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung
zur Eignung , Ziff. 9
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTM03118Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM03118Q
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTM03118Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 96 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der
Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022
/576 vom 08.04.2022 ? Nachweis: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA
2027
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834390
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: +49 2211473045
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5958fb90-32f7-48ca-8920-528883eb78e5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 13:55:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM03118Q
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTM03118Q/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-203415-2025-DEU.txt
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