Titel :
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DEU-Rheine - Deutschland Saugkehrmaschinen Sinkkastenreiniger
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025022101330530272 / 117895-2025
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Veröffentlicht :
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21.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.08.2025
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Angebotsabgabe bis :
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01.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34144431 - Saugkehrmaschinen
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DEU-Rheine: Deutschland Saugkehrmaschinen Sinkkastenreiniger
2025/S 37/2025 117895
Deutschland Saugkehrmaschinen Sinkkastenreiniger
OJ S 37/2025 21/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Technische Betriebe Rheine
E-Mail: zvs@rheine.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Sinkkastenreiniger
Beschreibung: Lieferung eines Sinkkastenreinigers
Kennung des Verfahrens: ad41d924-23a7-4238-a151-8c3f4696dfc9
Interne Kennung: 2025/022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144431 Saugkehrmaschinen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYTH0BDYQ9 Sämtliche
Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen
kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt
nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den
Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet.
Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche
Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen
Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter
https://support.cosinex.de/
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das
Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im
Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Terrorismusfinanzierung: § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen
befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen ist
zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels
Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder
hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der
Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eine
Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das
Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das
Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt
worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit
eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies
wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Sinkkastenreiniger
Beschreibung: Lieferung eines Sinkkastenreinigers
Interne Kennung: 2025/022
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144431 Saugkehrmaschinen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eintragung Berufs- oder Handelsregister (mit
dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angabe, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y6UYTH0BDYQ9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTH0BDYQ9
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y6UYTH0BDYQ9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 56
VgV von der Nachforderung ausgeschlossen sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung
Sanktionspaket (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung
Sanktionspaket - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung
Korruptionsbekämpfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung
Korruptionsbekämpfung - Eigenerklärung Subventionen (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Subventionen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der geltend gemachte Verstoß gegen
Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis
spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingehen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Technische Betriebe Rheine
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Rheine
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Technische Betriebe Rheine
Registrierungsnummer: 055660076076-33006-05
Postanschrift: Am Bauhof 2 - 16
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@rheine.de
Telefon: +49 5971939-406
Fax: +49 59719398406
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Registrierungsnummer: 055660076076-31001-06
Postanschrift: Klosterstraße 14
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@rheine.de
Telefon: +49 5971939-406
Fax: +49 5971939-8406
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0dfea66c-1345-4c76-b9f9-26a5f0955064 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2025 10:52:38 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 37/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/02/2025
Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTH0BDYQ9
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYTH0BDYQ9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-117895-2025-DEU.txt
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