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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigsburg - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel LB10 Strohgäu Nord
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025022101312130122 / 117748-2025
Veröffentlicht :
21.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
27.03.2025
Angebotsabgabe bis :
07.04.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Ludwigsburg: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Linienbündel LB10 Strohgäu Nord

2025/S 37/2025 117748

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel LB10 Strohgäu Nord
OJ S 37/2025 21/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg Amt Fachbereich
Verkehr
E-Mail: vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Linienbündel LB10 Strohgäu Nord
Beschreibung: Ausschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 Strohgäu Nord )
Kennung des Verfahrens: 9c11655b-43b4-466c-b22e-64509079c6f0
Interne Kennung: 2025-LB10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Rechtsgrundlage: Es wird ein offenes Verfahren nach VgV
durchgeführt. Richtlinie 2014/24/EU Soweit das Landratsamt Ludwigsburg unter 5.1.16 und
8.1 als Organisation bezeichnet wird, die Teilnahmeanträge entgegennimmt, ist das einem
systemischen Fehler geschuldet. Es gibt im offenen Verfahren keine Teilnahmeanträge.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5EPM
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,

wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016,
VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot,
z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische
Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss
zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit
Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen
zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell
nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen
leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch
vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot
ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft
gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt Bietergemeinschaft ) zu verwenden. Ferner
müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß
einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes
gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach
Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen
Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zum Beleg des Nichtvorliegens von
zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden
Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach
LTMG (Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter
Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage
02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach §
124 GWB, 2. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht
vorliegen, 4. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht
vorliegen, 5. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2
SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen
nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im
Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird
hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
Linienbündel LB10
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 502 Feuerbach -
Schwieberdingen - Hemmingen - Eberdingen - Riet Linie 595 Vaihingen (E) - Enzweihingen -
Riet - Hochdorf Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1. Es ist vorgesehen von Montag-
Freitag im Zeitraum bis ca. 20 Uhr Gelenkbusse einzusetzen. Diese Fahrten sind in der
Leistungsbeschreibung LB.1 in den Fahrplan entsprechend gekennzeichnet. Für die nur an
Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die
Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-
Linien S4, S5 und S6/S60 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des
Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes Stuttgart 21 (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts-
und Ankunftszeiten in Feuerbach bzw. Vaihingen (Enz) bekommen. Das Linien- und
Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus
dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und
Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich
des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen
(Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von
mindestens 2 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 sauberen
Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 108 Monate

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Gesamtumsätze der
letzten drei Geschäftsjahre. - Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom
Bieter vorzulegen: - Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der
Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) einzutragen.
- Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der
letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe
der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
der Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit )
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. - Die Benennung eines für die Durchführung
der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die
Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf
dem Vordruck der Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit ) zu erfolgen. - Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein
namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter
nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben. - Der Bieter
hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner
zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden,
wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02

Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21
Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit
dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein

fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält
er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30
Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10
Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3: Qualitätskonzept (10
Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage
6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was
die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung
erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10
Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1
Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder
fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der
Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen
Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig
zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen
konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte
erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten
gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung
jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im
Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber
hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der
Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.
b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind
auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei
Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Gewichtung (Punkte, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5EPM
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5EPM

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5EPM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 10:15:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg Amt Fachbereich Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt
Ludwigsburg Amt Fachbereich Verkehr
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigsburg, Landratsamt Ludwigsburg Amt Fachbereich
Verkehr
Registrierungsnummer: DE146128122
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr, Zu Händen von Herrn Maus
E-Mail: vergabe.oepnv@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon: 07141 14442317
Fax: 0714114459932
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8890bfed-194b-49e8-8e84-0f21553b0ee9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2025 09:34:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 37/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/02/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5EPM
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6T5EPM/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-117748-2025-DEU.txt

 
 
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