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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Steinhöring - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Einrichtungsverband Steinhöring Fahrdienst
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025022001520828368 / 116317-2025
Veröffentlicht :
20.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
13.03.2025
Angebotsabgabe bis :
21.03.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Steinhöring: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Einrichtungsverband Steinhöring Fahrdienst

2025/S 36/2025 116317

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Einrichtungsverband Steinhöring
Fahrdienst
OJ S 36/2025 20/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
E-Mail: s.hechler-fey@kjf-muenchen.de
Rechtsform des Erwerbers:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einrichtungsverband Steinhöring Fahrdienst
Beschreibung: Personenbeförderung von Schülerinnen und Schülern in 2 Losen für
Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten
Kennung des Verfahrens: df8907b3-0579-4c60-8b20-9999ec38921b
Interne Kennung: EVS
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin hält sich nicht für eine öffentliche
Auftraggeberin im Sinne des § 99 GWB. Sie führt das Verfahren freiwillig durch.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5BF4 Anonymisierte Schülerlisten
sind der Leistungsbeschreibung als Anlage 1 beigefügt (Übergabe erfolgt nach Stellung der
02_Verschwiegenheitserklärung durch das Unternehmen über die Vergabeplattform
(Kommunikationsfunktion).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB sowie gem. Formblatt
Bietererklärungen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: die Beförderung von rund 150 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der
Korbinianschule Steinhöring bzw. HPT in Steinhöring und Grafing und retour
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden
Personen der Korbinianschule Steinhöring (Los 1) und St. Nikolausschule Erding (Los 2)
montags bis freitags, in der Regel ca. 185 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu
befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule, zu den Heilpädagogischen Tagesstätten
(HPTs) Steinhöring oder Grafing bzw. Erding-Hofmarkplatz und Taufkirchen an der Vils, und
die Heimfahrt zu den Wohnorten, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden
und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch
Sonderfahrten. Hinzu kommen ca. 22 weitere sogenannte Tagesstätten-Tage (besondere
Öffnungstage zur Ferienbetreuung in den bayerischen Schulferien) mit ca. 2/3 der
Schülerzahlen. Hierzu wird die Anzahl der zu befördernden Schüler mit Wohnorten spätestens
1 Woche vor Durchführung bekannt gegeben. Es sind vom Bieter separate Touren zu
erstellen. Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und
Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche
Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Vergütet werden nur
tatsächlich durchgeführte Fahrten.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der AG behält sich die einseitige Option vor, den Vertrag zweimal um
jeweils ein Schuljahr, mithin längstens bis zum Ende des Schuljahres 2030/31 (plus 1 Woche
Sommerferien 2030 bzw. 2031 zu den HPTs) zu verlängern.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein
Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach a) § 129 des Strafgesetzbuches
(StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) §
89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, c) § 261 des StGB
(Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des StGB
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der
EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des
StGB (Förderung des Menschenhandels). k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, c) sein Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, insbesondere (1) keine schweren Verstöße
gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), keine schweren Verstöße gegen
Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v.
§ 1 Abs. 1 PBZugV), - (2) keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche
Pflichten, ins-besondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrpersonals, (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (3) keine schweren Verstöße gegen Vorschriften,
die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die
Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der

Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung), (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (4) keine schweren
Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes, (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (5) keine schweren Verstöße gegen
abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, (i.S.v. § 1 Abs.
1 PBZugV), - (6) keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom
5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV), d)
sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) für sein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des
Bieters bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, g) sein
Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder i) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. j) kein
verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach aa) § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, bb) § 98c Aufenthaltsgesetz, cc) § 19 Mindestlohngesetz, dd) § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über den
durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bieters zur arbeitstäglichen
Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen in den letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, in EUR netto (Mindestanforderung bei LOS 1:
1.500.000 EUR netto, bei LOS 2: 1.000.000 EUR netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die
jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. b) Nachweis über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme je
Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und sonstige Schäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von
geringeren Deckungssummen ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen an-gepasst
werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ,

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Qualifikation
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen sind: a) aktuelles TÜV/DEKRA-Zertifikat
Sicherer Kranken- und Behindertentransfer Stand 11/2017 Revision 11 oder eine
gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle und: b)
Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder c) EU-Lizenz
entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher
Übersetzung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über zwei (2) geeignete
Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens,
das den Referenzauftrag durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem
Referenzauftrag, - der Auftragsbezeichnung, - der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung
der beauftragten und er-brachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des
Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des
Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen
Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-
Adresse. Geeignet sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der
Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die
erfolgreich, also oh-ne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden. Vergleichbar sind
Aufträge über die arbeitstägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von
Begleitpersonen mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils Los 1: EUR 650.000
netto / Jahr und Los 2: EUR 470.000 netto / Jahr und einer Vertragsdauer jeweils von
mindestens 3 Jahren. Aus der Referenz oder einer dieser beigefügten Beschreibung müssen
sich Art, Umfang und Komplexität des Auftrages ergeben. Die Referenzen müssen aktuell sein
(in den letzten 5 Jahren erfolgreich durchgeführt oder jedenfalls schon mindestens 2 Jahre
Vertragsdauer erbracht). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die
Referenz grundsätzlich auf die Niederlassung(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll
(en). Andernfalls muss der Bieter unter Bemerkungen nachvollziehbar darlegen, wie er das
referenzerbringende Personal aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche
Ausführungen oder sind diese nicht nachvollzieh-bar, kann die Referenz nicht berücksichtigt
werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des
Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung
einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des
Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig
ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen,
sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er mit dem Angebot die
Voraussetzungen der Eignungsleihe nachweisen. Dies gilt auch für Referenzen von
Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht
berücksichtigt werden. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die
Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der
Bietergemeinschaft zugerechnet.

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungssumme
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/03/2025 08:01:00 (UTC+1)
Ort: nicht einschlägig, nur elektronisch
Zusätzliche Informationen: nicht einschlägig, nur elektronisch
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner
Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des
GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er
auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf
ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß §
135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Einrichtungsverbund Steinhöring der
Katholischen Jugendfürsorge
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: die Beförderung von rund 150 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der St.
Nikolausschule Erding und den Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) Erding-Hofmarkplatz
und Taufkirchen an der Vils und retour
Beschreibung: Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden
Personen der Korbinianschule Steinhöring (Los 1) und St. Nikolausschule Erding (Los 2)
montags bis freitags, in der Regel ca. 185 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu
befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule, zu den Heilpädagogischen Tagesstätten
(HPTs) Steinhöring oder Grafing bzw. Erding-Hofmarkplatz und Taufkirchen an der Vils, und
die Heimfahrt zu den Wohnorten, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden
und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch
Sonderfahrten. Hinzu kommen ca. 22 weitere sogenannte Tagesstätten-Tage (besondere
Öffnungstage zur Ferienbetreuung in den bayerischen Schulferien) mit ca. 2/3 der

Schülerzahlen. Hierzu wird die Anzahl der zu befördernden Schüler mit Wohnorten spätestens
1 Woche vor Durchführung bekannt gegeben. Es sind vom Bieter separate Touren zu
erstellen. Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und
Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche
Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Vergütet werden nur
tatsächlich durchgeführte Fahrten.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der AG behält sich die einseitige Option vor, den Vertrag zweimal um
jeweils ein Schuljahr, mithin längstens bis zum Ende des Schuljahres 2030/31 (plus 1 Woche
Sommerferien 2030 bzw. 2031 zu den HPTs) zu verlängern.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein
Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach a) § 129 des Strafgesetzbuches
(StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) §
89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, c) § 261 des StGB
(Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des StGB

(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der
EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des
StGB (Förderung des Menschenhandels). k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, c) sein Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, insbesondere (1) keine schweren Verstöße
gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), keine schweren Verstöße gegen
Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v.
§ 1 Abs. 1 PBZugV), - (2) keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche
Pflichten, ins-besondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrpersonals, (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (3) keine schweren Verstöße gegen Vorschriften,
die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die
Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der
Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung), (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (4) keine schweren
Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes, (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV), - (5) keine schweren Verstöße gegen
abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, (i.S.v. § 1 Abs.
1 PBZugV), - (6) keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom
5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV), d)
sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) für sein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des
Bieters bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, g) sein
Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt

hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder i) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. j) kein
verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach aa) § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, bb) § 98c Aufenthaltsgesetz, cc) § 19 Mindestlohngesetz, dd) § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über den
durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bieters zur arbeitstäglichen
Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen in den letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, in EUR netto (Mindestanforderung bei LOS 1:
1.500.000 EUR netto, bei LOS 2: 1.000.000 EUR netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die
jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. b) Nachweis über
eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Deckungssumme je
Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und sonstige Schäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von
geringeren Deckungssummen ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen an-gepasst
werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ,

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualifikation
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen sind: a) aktuelles TÜV/DEKRA-Zertifikat
Sicherer Kranken- und Behindertentransfer Stand 11/2017 Revision 11 oder eine
gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle und: b)
Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder c) EU-Lizenz
entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher
Übersetzung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über zwei (2) geeignete
Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der
Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens,
das den Referenzauftrag durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem

Referenzauftrag, - der Auftragsbezeichnung, - der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung
der beauftragten und er-brachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des
Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des
Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen
Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-
Adresse. Geeignet sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der
Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die
erfolgreich, also oh-ne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden. Vergleichbar sind
Aufträge über die arbeitstägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von
Begleitpersonen mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils Los 1: EUR 650.000
netto / Jahr und Los 2: EUR 470.000 netto / Jahr und einer Vertragsdauer jeweils von
mindestens 3 Jahren. Aus der Referenz oder einer dieser beigefügten Beschreibung müssen
sich Art, Umfang und Komplexität des Auftrages ergeben. Die Referenzen müssen aktuell sein
(in den letzten 5 Jahren erfolgreich durchgeführt oder jedenfalls schon mindestens 2 Jahre
Vertragsdauer erbracht). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die
Referenz grundsätzlich auf die Niederlassung(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll
(en). Andernfalls muss der Bieter unter Bemerkungen nachvollziehbar darlegen, wie er das
referenzerbringende Personal aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche
Ausführungen oder sind diese nicht nachvollzieh-bar, kann die Referenz nicht berücksichtigt
werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des
Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung
einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des
Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig
ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen,
sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er mit dem Angebot die
Voraussetzungen der Eignungsleihe nachweisen. Dies gilt auch für Referenzen von
Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht
berücksichtigt werden. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die
Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der
Bietergemeinschaft zugerechnet.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungssumme
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/03/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/03/2025 08:01:00 (UTC+1)
Ort: nicht einschlägig, nur elektronisch
Zusätzliche Informationen: nicht einschlägig, nur elektronisch
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner
Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des
GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er
auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf
ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß §
135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Einrichtungsverbund Steinhöring der
Katholischen Jugendfürsorge
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
Registrierungsnummer: USt-ID-Nummer DE 129522455
Postanschrift: Münchener Str. 39
Stadt: Steinhöring
Postleitzahl: 85643
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland
E-Mail: s.hechler-fey@kjf-muenchen.de
Telefon: 08094182257
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97e62168-aa90-4c49-b97c-0e97242e163e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/2025 19:19:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 36/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5BF4/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-116317-2025-DEU.txt

 
 
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