Titel :
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DEU-Starnberg - Deutschland Schulmöbel Neubau Gymnasium Herrsching -Lose Möblierung Schule allgemein
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025022001190225392 / 113312-2025
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Veröffentlicht :
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20.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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25.07.2025
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Angebotsabgabe bis :
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24.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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39160000 - Schulmöbel
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DEU-Starnberg: Deutschland Schulmöbel Neubau Gymnasium Herrsching
-Lose Möblierung Schule allgemein
2025/S 36/2025 113312
Deutschland Schulmöbel Neubau Gymnasium Herrsching - Lose Möblierung Schule
allgemein
OJ S 36/2025 20/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Lose Möblierung Schule allgemein
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg ist Sachaufwandsträger für verschiedene Schulen im
Landkreis. Im Zuge der Neuausstattung der Schulen werden lose Möbel für die Schule
allgemein benötigt.
Kennung des Verfahrens: 31cf8f5c-1ed3-4fe6-912d-26ec236a1f70
Interne Kennung: NGH_EU_07/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gymnasium Herrsching
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DEW5E5C
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Korruption: Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
§ 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Ein Ausschluss
erfolgt, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Lose Möblierung Schule allgemein
Beschreibung: Lieferung von losen Möbeln für die Schule allgemein im Zusammenhang mit
dem Neubau Gymnasium Herrsching.
Interne Kennung: NGH_EU_07/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gymnasium Herrsching
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2025
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit einer Übersetzung in die deutsche
Sprache abzugeben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht
präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung
zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der
Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/ anderen Unternehmen vom präqualifizierten
Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen
werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren
Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht
präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung
zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der
Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/ anderen Unternehmen vom präqualifizierten
Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen
werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren
Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5E5C
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5E5C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5E5C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung ist beschränkt auf eignungsrelevante
Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 11:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Starnberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Starnberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: 0815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7857e1f-71a0-4bb1-aa28-750304c18a80 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2025 14:08:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 36/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5E5C
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5E5C/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-113312-2025-DEU.txt
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