Titel :
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DEU-Münster - Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025021901405724264 / 112186-2025
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Veröffentlicht :
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19.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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28.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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30000000 - Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
30200000 - Computeranlagen und Zubehör
30213000 - Personalcomputer
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DEU-Münster: Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und
Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen Vertrag über den Kauf von
Hardware (Arbeitsplatzrechner)
2025/S 35/2025 112186
Deutschland Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und
Softwarepaketen Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
OJ S 35/2025 19/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
E-Mail: alina.Lauvers@zahnaerzte-wl.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
Beschreibung: Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
Kennung des Verfahrens: 673b1dea-bb0d-441b-892c-fe542e2ec9d7
Interne Kennung: 2.368
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30213000
Personalcomputer
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDQRD
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über den Kauf von Hardware (Arbeitsplatzrechner)
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein EVB-IT-Kaufvertrag über Hardware
(405 Arbeitsplatz-PCs sowie 45 Administrations-PCs) für die KZVWL. Der Auftragnehmer
erbringt insbesondere die Durchführung sämtlicher insoweit erforderlicher IT-
Serviceleistungen (Garantieabwicklung, Lizenzverlängerung, Geräteaustausch im Garantie-
fall). Dies umfasst auch die Garantieerweiterung durch den Hersteller für den Zeitraum von 5
Jahren. Im Hinblick auf die Hardware besteht eine Produktfestlegung auf das Betriebssystem
Micro-soft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel. Diese ist durch zwingende
technische und wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt. Denn die bei der KZVWL im Einsatz
befindlichen Softwareprodukte sind ausschließlich mit dieser Kombination aus Betriebssystem
und Prozessorarchitektur kompatibel und sind daher nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand
auf alternative Betriebssysteme oder Prozessorarchitekturen übertragbar. Die IT-Infrastruktur
der KZVWL basiert auf dem Betriebssystem Microsoft Windows einschließlich der
eingesetzten Anwendungen und der Verwaltungssoftware. Um die Kompatibilität und die
reibungslose Funktion dieser Systeme zu gewährleisten, wird vorausgesetzt, dass die
Prozessoren die spezifischen Anforderungen an Leistung und Architektur erfüllen, wie sie von
Prozessoren des Herstellers Intel unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung
bestimmter Befehlssätze und Optimierungen, die für die Performance und Stabilität von
Microsoft-Windows-basierten Umgebungen entscheidend sind. Die spezifizierten
Anforderungen, wie Prozessorleistung, Arbeitsspeicher und Modularität, sind dabei funktional
definiert und dienen der Ge-währleistung eines stabilen, leistungsfähigen und langfristig
kompatiblen IT-Betriebs. Ein Wechsel auf Hardware mit alternativen Prozessorarchitekturen
könnte zu erheblichen Kompati-bilitätsproblemen, erhöhtem Administrationsaufwand und
Funktionsstörungen führen, insbesondere bei der Integration in bestehende IT-Prozesse und
Anwendungen. Diese Risiken würden damit nicht nur die kurzfristige Inbetriebnahme, sondern
auch die langfristige Wartung, die Verfügbarkeit von Treibern und Sicherheitsupdates sowie
die Austauschbarkeit von Komponenten betreffen. Eine Umstellung auf andere Systeme
würde damit erhebliche Kosten und Ressourcen für Anpassung, Migration und Schulung nach
sich ziehen, die die Funktionalität der bestehenden Prozesse der KZVWL erheblich
beeinträchtigen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur
der KZVWL nachhaltig gefährden könnte. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die
Lieferung der Hardware erfolgt am 18. März 2025, und zwar neu und originalverpackt, keine B-
Ware, Lieferadresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster. Die Verbringung erfolgt in einen von
der KZVWL zu bestimmenden Lagerraum im Gebäude der KZVWL.
Interne Kennung: 2.368
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30213000
Personalcomputer
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile des ausgeschriebenen EVB-IT Kaufvertrages sind
in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der KZVWL auf
Bieterfragen b) Vordruck 08: Preisblatt c) Leistungsbeschreibung d) Lizenzbedingungen der
auf der Hardware vorinstallierten Betriebssystemsoftware und AGB sowie
Garantiebedingungen der Hersteller e) Vordruck 01a: Energieeffizienz f) Vordruck 09:
Technikkonzept g) Vordrucke 07 und 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h) Vordrucke 05 und 05a: Eignungsleihe
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche
Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner j) Verpflichtung zur
Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k)
Hausordnung für externe Dienstleister l) Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m)
Richtlinie zum Lieferanten- / Dienstleistermanagement n) Besondere Vertragsbedingungen
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) 2. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch:
Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der
vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem
Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im
Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die
vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07:
Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung
kann die KZVWL von den Bietern verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des
Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis
Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des
Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im
Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses
Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit
seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche
Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der
Auftraggeberin bleibt von Ziff. 2 lit. c) und d) unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen
gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die KZVWL
überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die
Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie
verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß
Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände
vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß
Vordruck 04b abzugeben. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a)
Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 01a: Energieeffizienz c) Soweit relevant: Vordruck
02 Bewerber-/Bietergemeinschaften d) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung e) Vordruck
04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB f)
Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG g) Vordruck 04b Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.
Dezember 2023 h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung k) Zertifikat nach DIN EN ISO
9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) l) Zertifikat nach DIN EN ISO
14001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) m) Nur bei
Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe
vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe n) Nur bei
Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a
Nachweis Unterauftragnehmer o) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner p) Vordruck
08: Preisblatt q) Vordruck 09: Technikkonzept
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der
Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrages (= Lieferung von Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs) für die letzten drei
Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte
beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich
abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein
Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung:
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Arbeitsplatz- und
Administratoren-PCs) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 750.000
Euro netto betragen haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher
ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.01.2022 bis zum 21.01.2025
erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des
Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzuläs-sig. Bitte beachten Sie:
(1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar
sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes Ja stellt keine
ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen
abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige
Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03
erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters.
Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen
Referenzerläuterungen sämtlich die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen
(kumulativ) nachgewiesen ist: (a.) Lieferung von mindestens 20 Arbeitsplatz- oder
Administratoren-PCs für den Arbeitsplatz (zum Kauf), (b.) geräte- und laufzeitbezogene
Lizenzen für die Betreibersoftware, (c.) im Zeitraum vom 22.01.2022 bis zum 21.01.2025
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des
Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Mindestbedingungen: (1.) Bieter müssen den
Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN
EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird,
ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit
dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der
Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen.
Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei)
zugelassen. (2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges
Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen.
Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit
zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit
erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen
und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im
Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im
Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei
Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür
vorgesehenen Felder (orange unterlegt) zu befüllen. Das Preisblatt errechnet auf der
Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis. Bieter haben
hiervon ausgehend selbst die Mehrwertsteuer (bezogen auf den Netto-Gesamtpreis) zu
ermitteln und an dafür vorgesehener Stelle in das Preisblatt einzutragen. Das Preisblatt
errechnet sodann automatisch den Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis). Bitte
beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder
kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Der Bieter mit dem in Summe
niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Kriterium die volle angegebene Punktzahl von
60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere
Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen
Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Energieeffizienz zieht die KZVWL
Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a: Energieeffizienz heran. Bitte beachten Sie: (1.) Die
abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift
einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind
voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile
(ausgenommen Skizzen). Skiz-zen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im
Konzeptvordruck den Platzhal-ter [Eintragungen des Bieters] zu streichen. (2.) Angaben
außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlags-kriteriums außer Betracht.
(3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der
Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvor-gabe werden
ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Die Angaben werden gesondert
anhand der Angaben im Vordruck 01a: Energieeffizienz nach dem angegebenen
Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht
werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das
Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurch-schnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnitt-
lich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Ver-tragsunterlagen
dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten
Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der
in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept
trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teil-weise, aber noch nicht in jeder Hinsicht
durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den
Vertragsun-terlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt
den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb
nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die
Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das
Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximal-
punkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl.
Hierbei wendet die KZVWL die folgende Formel an: Maximal für das Zuschlagskriterium
erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipli-ziert
mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technikkonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Technikkonzept ist von jedem Bieter
ein Technikkonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09: Technikkonzept zu verwenden.
Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die
jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart,
Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt
auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist
(allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhal-ter [Eintragungen des Bieters] zu
streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlags-
kriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen
(einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der
Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem
Technikkonzept werden auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es
der KZVWL insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Die von der Auftragnehmerin
angebotenen Hardware- und Betreibersoftware-Komponenten (wie insbesondere die
Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs sowie die dazugehörige Betreibersoftware) sollen sich
möglichst ohne Auslösung zusätzlicher Aufwände (z.B. durch die Möglichkeit der
Durchführung von Upgrades und des Austauschs von einzelnen Hardware-Komponenten) und
Zusatzkosten nahtlos in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur der KZVWL einfügen. Hinweis:
Die bisherige IT-Infrastruktur der KZVWL basiert überwiegend auf einer homogenen
Ausstattung von Arbeitsplatz- und Administratoren-PCs mit dem Betriebssystem Microsoft
Windows und Prozessoren des Herstellers Intel. Die Angaben im Technikkonzept werden
gesondert anhand der Angaben im Vordruck 09: Technikkonzept nach dem angegebenen
Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen je-weils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht
werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das
Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen
überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den
Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den
dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte
Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in
jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in
den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt
den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb
nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der
Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend
der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten
gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die KZVWL folgende
Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste
vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/02/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYEKDQRD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDQRD
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYEKDQRD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/02/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registrierungsnummer: DE126118523
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: alina.Lauvers@zahnaerzte-wl.de
Telefon: +49 251 507-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a71e1f65-5be4-4f8d-9a51-
38ca400efca4-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Angebotsfrist ist aufgrund der Beantwortung von Bieterfragen und der
damit einhergehenden Aktualisierung der Änderungsbekanntmachung und der
Vergabeunterlagen verlängert bis zum 28.02.2025, 12:00 Uhr; entsprechend verschiebt sich
das Fristende für Bieterfragen auf den 21.02.2025.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: In Ziff. 5.1 der Änderungsbekanntmachung wurde das Datum
der Lieferung der Hardware von dem 06. März 2025 auf den 18. März 2025 angepasst. In Ziff.
5.1.9 der Änderungsbekanntmachung wurde betreffend das Kriterium Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit ( Referenzen ) die Mindestbedingung (a.) wie folgt geändert:
Lieferung von mindestens 20 Arbeitsplatz- oder Administratoren-PCs für den Arbeitsplatz
(zum Kauf) . Die Angebotsfrist ist aufgrund der Beantwortung von Bieterfragen und der damit
einhergehenden Aktualisierung der Änderungsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen
verlängert bis zum 28.02.2025, 12:00 Uhr; entsprechend verschiebt sich das Fristende für
Bieterfragen auf den 21.02.2025.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 18/02/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb668a47-45a8-4e3c-9322-d3df499f0f22 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/2025 10:11:03 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 35/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDQRD
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYEKDQRD/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-112186-2025-DEU.txt
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