Titel :
|
DEU-Altena - Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit HWSB21_AL_RV_V005-1 -Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Gesundheitskoordination
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025021901371723935 / 111853-2025
|
Veröffentlicht :
|
19.02.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
04.03.2025
|
Angebotsabgabe bis :
|
04.03.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
|
DEU-Altena: Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
Sicherheit HWSB21_AL_RV_V005-1 -Rahmenvereinbarung Sicherheits- und
Gesundheitskoordination
2025/S 35/2025 111853
Deutschland Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
HWSB21_AL_RV_V005-1 - Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Gesundheitskoordination
OJ S 35/2025 19/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
E-Mail: post@altena.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: HWSB21_AL_RV_V005-1 - Rahmenvereinbarung Sicherheits- und
Gesundheitskoordination
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe
wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet
großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die
Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt.
Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung
und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das
gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des
Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem
Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede,
Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach. Eine Loslimitierung findet nicht
statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur
Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-
Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-
Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von
Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der
Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau
Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Kennung des Verfahrens: 0fe57f55-28c5-49ec-9fa9-a164a5d2dcdf
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land
Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur
Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau
anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL)
Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs unzulässige
Interessenwahrnehmung)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat
Konkurs: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Brachtenbecke
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe
wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet
großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die
Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die
Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die
Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der
Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese
Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem
Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben
werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem
Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils
sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte
Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005-1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der
Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der
Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat
keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der
Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch
ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch
Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der
Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem
Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber. Derzeit
wird davon ausgegangen, dass 15 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 1 durch
Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens
werden somit 20 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen zur Eignung
Beschreibung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert
werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die
Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu
einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft
mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten
Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die
Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/)
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise
gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit
dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter
kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot
beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.
B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche
Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe
haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu
verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem
Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich
hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft
beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn
dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen
der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen
wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss
des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen
Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden
Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder
3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) -
Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden
Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich
aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten
Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des
Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand
vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV.
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die
Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist
die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des
Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3
Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder
einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die
Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer
Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um
eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für
Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und
unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die
Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine
Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Bieters
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5
Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von
mindestens 500.000 , bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen
worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt
worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt
worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen.
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen
Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 , welche im Jahr 2023 beendet
worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt
alle Referenzanforderungen. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche
Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen
werden. Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen
Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden
Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass
bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der
Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder
eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung))
anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich Für jede Referenz hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die
Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz
hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die
Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen
beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist
bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über
die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.
m. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13354297
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13354297
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV
durchgeführt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 12:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Rahmede
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe
wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet
großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die
Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die
Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die
Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der
Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese
Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem
Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben
werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem
Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils
sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 2 - Rahmede: Geschätzte
Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der
Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der
Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat
keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der
Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch
ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch
Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der
Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem
Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber. Derzeit
wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 2 durch
Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens
werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen zur Eignung
Beschreibung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert
werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die
Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu
einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft
mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten
Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die
Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/)
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise
gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit
dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter
kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot
beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.
B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche
Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe
haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu
verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem
Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich
hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft
beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn
dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen
der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen
wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss
des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen
Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden
Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder
3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) -
Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden
Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich
aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten
Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des
Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand
vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV.
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die
Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist
die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des
Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3
Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder
einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die
Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer
Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um
eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für
Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und
unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die
Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine
Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Bieters
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5
Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von
mindestens 500.000 , bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen
worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt
worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt
worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen.
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen
Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 , welche im Jahr 2023 beendet
worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt
alle Referenzanforderungen. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche
Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen
werden. Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen
Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden
Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass
bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der
Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder
eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung))
anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich Für jede Referenz hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die
Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz
hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die
Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen
beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist
bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über
die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.
m. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13354297
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13354297
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV
durchgeführt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 12:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Nette
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe
wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet
großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die
Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die
Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die
Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der
Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese
Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem
Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben
werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem
Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils
sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl
Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der
Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der
Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat
keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der
Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch
ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch
Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der
Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem
Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber. Derzeit
wird davon ausgegangen, dass 40 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 3 durch
Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 20 weitere dazukommen. Höchstens
werden somit 60 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen zur Eignung
Beschreibung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert
werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die
Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu
einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft
mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten
Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die
Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/)
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise
gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit
dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter
kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot
beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.
B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche
Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe
haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu
verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem
Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich
hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft
beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn
dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen
der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen
wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss
des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen
Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden
Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder
3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) -
Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden
Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich
aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten
Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des
Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand
vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV.
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die
Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist
die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des
Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3
Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder
einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die
Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer
Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um
eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für
Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und
unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die
Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine
Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Bieters
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5
Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von
mindestens 500.000 , bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen
worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt
worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt
worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen.
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen
Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 , welche im Jahr 2023 beendet
worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt
alle Referenzanforderungen. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche
Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen
werden. Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen
Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden
Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass
bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der
Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder
eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung))
anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich Für jede Referenz hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die
Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz
hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die
Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen
beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist
bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über
die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.
m. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13354297
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13354297
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV
durchgeführt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 12:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe
wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet
großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die
Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die
Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die
Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der
Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese
Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem
Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben
werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem
Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils
sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 4 - Linscheider/Hegenscheider
Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15
Interne Kennung: HWSB21_AL_RV_V005
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der
Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der
Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat
keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der
Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch
ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch
Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der
Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem
Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber. Derzeit
wird davon ausgegangen, dass 10 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 4 durch
Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens
werden somit 15 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen zur Eignung
Beschreibung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert
werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die
Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu
einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft
mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten
Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die
Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/)
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise
gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend
einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit
dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter
kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot
beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten
öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.
B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche
Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe
haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu
verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege
beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem
Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich
hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft
beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben
beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn
dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den
Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen
der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen
wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss
des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen
Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden
Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder
3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) -
Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden
Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich
aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten
Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des
Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand
vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV.
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die
Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist
die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des
Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3
Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder
einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die
Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer
Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um
eine Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für
Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und
unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die
Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis
einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine
Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Bieters
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5
Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von
mindestens 500.000 , bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen
worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt
worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt
worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen.
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen
Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 , welche im Jahr 2023 beendet
worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt
alle Referenzanforderungen. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche
Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen
werden. Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen
Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden
Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass
bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der
Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder
eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung))
anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der
Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich Für jede Referenz hat der Bieter/die
Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die
Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz
hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die
Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen
beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist
bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als
Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über
die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.
m. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im
Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich
ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13354297
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13354297
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV
durchgeführt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 12:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
E-Mail: post@altena.de
Telefon: 023522092-0
Internetadresse: https://www.altena.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: 00492514111604
Fax: 00492514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de /de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 02926499-abb3-4af7-b2d7-
3104d1e0a516-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung der Angebotsfrist sowie Änderung des Leistungsumfanges
10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Angebotsfrist auf nunmehr den 04.03.2025, 12:
00 Uhr.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Ziff. 3 Aufgabenstellung/Kalkulationsgrundlage
der Unterlage 05-VgV-Leistungsbeschreibung. Diese lautet nunmehr: Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus der Teilleistungsvereinbarung und dem AHO Heft Nr. 15 -
Leistungen nach der Baustellenverordnung. Ausdrücklich kann es sich hierbei um
Regelleistungen (obligatorisch und im Bedarfsfall) sowie optionale Leistungen handeln. Ob
tatsächlich optionale Leistungen anfallen, ist derzeit nicht sicher. Infolgedessen ist je Los und
über alle projektbeteiligten Personen hinweg (nicht je Person) auf Seiten der Bieter zunächst
ein Aufwand von je 200 Arbeitsstunden anzunehmen und mit dem Angebot zu bepreisen.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Ziff. 4 Information Honorierung der Unterlage
05-VgV-Leistungsbeschreibung. Diese lautet nun mehr: Die Honorierung erfolgt in jedem
Einzelabruf entsprechend dem Heft 15 der AHO-Schriftenreiche Leistungen nach der
Baustellenverordnung vorgestellten Modus, mit der Maßgabe, dass vergleichbar zu HOAI-
Leistungsbildern nur tatsächlich erbrachte Regelleistungen entsprechend dem prozentualen
Anteil an einer Gesamtleistung, entsprechend der vertraglich vereinbarten Prozentsätze,
gemäß dem jeweiligen Einzelabruf vergütet werden. Dies gilt nicht für Regelleistungen im
Bedarfsfall, zusätzliche oder optionale Leistungen.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Ziff. 6 Kriterium Honorar sowie
Honorargrundlagen der Unterlage 03-VgV-Informationsunterlage Je Los erhält die
Maximalpunktzahl das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar netto. Das Honorar
netto setzt sich zusammen aus dem angebotenen Honorar für Regelleistungen sowie dem
angebotenen Honorar für optionale Leistungen während der Planungs- und
Ausführungsphase. Die jeweiligen Bestandteile des Honorars werden, wie nachfolgend
dargestellt, bemessen bzw. errechnet. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der
Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor
multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden
Formel vorgenommen: Bestpreis/Höchstpreisx3xGewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums
Preis/Honorar Ungerade Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich je Los somit 120 von 300 Punkten erzielen. Das Honorar für die
Regelleistungen wird je Los entsprechend der Regelung unter Anhang 2 des Heftes 15 der
AHO-Schriftenreihe in der derzeit aktuellen Auflage (Stand 2022) unter Berücksichtigung des
tatsächlichen Leistungsumfanges bei der Planung und der Bauausführung, wie folgt ermittelt:
Jeder Bieter hat nach Heranziehung dieser Honorargrundlagen je Los verbindliche Zu- oder
Abschlag sowie Nebenkosten und Stundensätze anzugeben. Diese Zu- oder Abschläge sowie
die Nebenkosten und Stundensätze sind für die erfolgenden Einzelabrufe verbindlich.
Hinsichtlich der optionalen Leistungen ergibt sich Honorar je Los über anzubietende
Stundenhonorare. Hier wird zur Kalkulation je Los ein zunächst geschätzter Aufwand von
insgesamt 200 Stunden für alle ggf. vorkommenden optionalen Leistungen für alle
projektbeteiligten Personen (nicht je Person) angenommen. Das wertungsrelevante Honorar
errechnet sich demnach durch Multiplikation der jeweiligen Stundensätze der projektbeteiligten
Personen mit dem Stundenvordersatz und der Addition der Produkte aus Stundensatz und
Stundenvordersatz.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 236e8e75-1963-4f95-8a7c-d47cf6199d4a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2025 18:41:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 35/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2025
Referenzen:
https://www.altena.de
https://www.bezreg-muenster.de
https://www.subreport.de/E13354297
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-111853-2025-DEU.txt
|
|