Titel :
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DEU-Dietzenbach - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel LOF-Nord
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025021901222722592 / 110461-2025
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Veröffentlicht :
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19.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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14.12.2031
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Angebotsabgabe bis :
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11.04.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Dietzenbach: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Linienbündel LOF-Nord
2025/S 35/2025 110461
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel LOF-Nord
OJ S 35/2025 19/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
E-Mail: info@kvgof.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Linienbündel LOF-Nord
Beschreibung: Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet
des Landkreises Offenbach und der Offenbach am Main.
Kennung des Verfahrens: 300fa909-b8cb-4c5d-8781-7fdf2e9122ff
Vorherige Bekanntmachung: 355147-2024
Interne Kennung: E91419597
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters
(HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen der
Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,
einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen)
vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten Frist für Fragen
zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nicht mit der angegebenen Anzahl an
Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) oder der Auffassung, dass die in den
Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben
von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die
Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 vor Ablauf der Frist und unter Nachweisführung in
Kenntnis zu setzen. Eine Angebotskalkulation auf Basis einer geringeren Anzahl an
Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge) als in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und
Bewerbungsbedingungen benannt ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des
Angebotes, da es sich hierbei um eine Mindestanforderung handelt. - Folgende Unterlagen
sind mit dem Angebot abzugeben: -> Das Angebotsschreiben ist zwingend auszufüllen und
hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! -> Kalkulationsschema
(Anlagen B1 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige Kalkulationsschema ist zwingend
auszufüllen und hochzuladen. -> Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über
Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte
Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage B4 zum Angebotsschreiben; der
Vordruck ist zu verwenden), -> Urkalkulation: Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich
zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation als separate,
mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Die PDF-Datei kann
alternativ auch in Form eines ZIP-Archivs beigefügt werden, das mit einem Passwort gegen
Lesezugriff geschützt ist. Das Passwort zum Öffnen/Lesen der Urkalkulation ist vom Bieter bei
Angebotsabgabe nicht mit einzureichen. Anforderungen an die Urkalkulation siehe Ziffer 8 B
der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen -> Falls Einschlägig:
eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu
erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder
der Bietergemeinschaft, siehe Anlage B5 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu
verwenden). -> Falls Einschlägig: Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er
nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsservicevertrages & der
Leistungsbeschreibung nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich
zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen
muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der
Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung
wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung aufgenommen und ist während der
Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende
Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das
Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen
personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte
Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung
stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen
Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden
ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine
gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu
erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung
aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften
gleichermaßen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123
GWB, § 57 Abs. 1 VgV oder § 7 Abs. 3 HVTG , sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden
ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen,
können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den
Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel LOF-Nord
Beschreibung: Linie OF-32 Mühlheim am Main Heusenstamm Linie V32 Mühlheim am Main
Lämmerspiel - Mühlheim am Main Die Leistungen sind ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit
14 Fahrzeugen zzgl. 4 Ersatzfahrzeuge (11 Niederflur-Solobusse zzgl. 3 Ersatzfahrzeuge, 3
Niederflur-Gelenkbusse zzgl. 1 Ersatzfahrzeug) zu erbringen. Die fahrplanmäßigen
Nutzwagenkilometer betragen im Kalenderjahr 2026 gerundet 486.671 Nkm
(Nutzwagenkilometern) sowie gerundet 24.884 Fahrplanstunden. Die vorbenannte Anzahl an
Fahrzeugen und Ersatzfahrzeugen ist zwingend vom Auftragnehmer vorzuhalten.
Interne Kennung: E91419597
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf
Vertragsverlängerung von 1x0,5 Jahre bis zum 30.06.2032 sowie anschließend von 2x1 Jahr
bis zum 30.06.2033 bzw. 30.06.2034. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den
Auftraggeber erfolgt schriftlich spätestens sechs Monate vor Vertragsende, eingehend beim
Auftragnehmer.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/12/2031
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 355147-2024
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage
einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss
mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für
ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den
steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht
älter als Stichtag: 11.01.2025 Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung
kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden,
da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des
Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu
beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende
Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich
inhaltlich widerspricht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche
Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes
keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist
dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu
erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit
der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den
vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens
entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben
sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag 11.01.2025. (Die Bescheinigung
der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit soll die
ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht
durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die
zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter
von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte
Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.) Hinweis zur
Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe
durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der
subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im
Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2
VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung
stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-
/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/
Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im
öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42
PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG
werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn
(01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2022, 2023, 2024) vor dem genannten Termin
zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung
gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die
angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf
die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu
ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die Referenzleistungen müssen
nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit
den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher
Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber
(auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als
Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe Angabe im
Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: a) Die vorgelegte Referenz muss von
dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die
Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal,
Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und
technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig
gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden
Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2.
Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz
: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer
einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 150.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei
gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen
im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023,2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht
worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage B3 zum
Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Sollte ein Bieter nicht die
Mindestanforderungen an die Referenzleistung erfüllen können, dann kann dieser Bieter sich
nur durch einen Zusammenschluss mit mindestens einem anderen Unternehmen, das die o.g.
Mindestanforderungen an die Referenz erfüllt, an dem Verfahren beteiligen. Die
Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz kann durch den
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als
Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1
Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit
Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen
Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m.
§ 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines
Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen
Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr.
1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der
zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7
PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen
Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8
VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt
sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter
tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die
ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die
Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten
Arbeitsvertrages verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der
vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für
den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an
die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot
abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde
bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
(detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage B2 zum
Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91419597
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91419597
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des
lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur
Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche
des Auftraggebers aus dem Verkehrsservicevertrag & Leistungsbeschreibung nebst Anlagen,
einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner
der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-
Auftragswertes (vgl. Anlage B1b zum Angebotsschreiben Kalkulationsschema) des
Kalenderjahres 2027 (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe) bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der
Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS)
ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung
ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft
unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen
und hat deutschem Recht zu unterliegen. Der erfolgreiche Bieter hat den Bürgschaftsvertrag
im Original innerhalb der Vorinformationsfrist gemäß § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Auftraggeber vorzulegen. Die Rückgabe der
Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst
insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung
finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs,
falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen
kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung
des Verkehrsservicevertrages.
Frist für den Eingang der Angebote: 11/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/04/2025 10:15:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV
nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGDB
Verkehrsplanung+Beratung GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: kvgOF
Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Beschaffungsdienstleister: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 8669
Postanschrift: Masayaplatz 1
Stadt: Dietzenbach
Postleitzahl: 63128
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kvgof.de
Telefon: +4960746966900
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 25 a
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@igdb.de
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +496151126603
Fax: +49611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 714218ff-5138-4d06-af32-5d964c2f1d68 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 35/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E91419597
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-110461-2025-DEU.txt
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