Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen Rahmenvertrag über die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025021801300019982 / 107957-2025
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Veröffentlicht :
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18.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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14.05.2027
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Angebotsabgabe bis :
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24.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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50532000 - Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79212000 - Betriebsprüfung
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DEU-Hannover: Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen,
Geräten und zugehörigen Einrichtungen Rahmenvertrag über die Prüfungen
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
2025/S 34/2025 107957
Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen
Einrichtungen Rahmenvertrag über die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel
OJ S 34/2025 18/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 8f05879a-0e79-4d5e-8e9c-86919516268b
Interne Kennung: 069-RV-PFA/2024-03.363
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung, 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 184 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 276 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHM7
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leitregionen 19, 21 und 29
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 912 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Leitregionen 26, 27 und 28
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 116 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Leitregion 30
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 116 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Leitregion 31
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 672 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Leitregionen 34, 37 und 38
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 758 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Leitregionen 48 und 49
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 6
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 546 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Alle Leitregionen für den Niedersachsen Client vom IT. Niedersachen
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 7
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 164 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Lose 7 und 8 müssen gem. Zff.
1.11 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zusammen angeboten werden. Es
erfolgt eine Gesamtvergabe für Los 7 und 8. Angebote nur für Los 7 oder 8 werden
ausgeschlossen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Alle Leitregionen für den Polizei Client vom IT. Niedersachen
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss jeweils einer Rahmenvereinbarung je Los 1 bis 6 und für Los 7 und 8
gemeinsam mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Prüfungen ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Die Leistung ist über
den LZN-Webshop abrufbar. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 8
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50532000
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
Auftraggeber bedarf.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 818 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Lose 7 und 8 müssen gem. Zff.
1.11 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zusammen angeboten werden. Es
erfolgt eine Gesamtvergabe für Los 7 und 8. Angebote nur für Los 7 oder 8 werden
ausgeschlossen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7,8 und 9 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied aus-
zufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen
des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur geeignetes Personal einzusetzen, das
durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Betriebsmittel verfügt
(Elektrofachkräfte wie z.B. Elektrogesellen, -meister, -techniker oder - Ingenieure (§ 2 Abs. 3
der DGUV Vorschrift 3 und 4, TRBS 1203). Die Qualifikationen sind dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen erfüllen nicht die
Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von orts-veränderlichen
Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson
bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Die
Interpretation der Werte, die Freigabe der Dokumentation und die Mängelbearbeitung liegen
zu jeder Zeit in der Verantwortung der befähigten Person. Der Auftragnehmer hat die ihm
obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen
Pflichten einzuhalten. Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer sensibler
Sicherheitsprüfobjekte, kann der Auftraggeber eine Sicherheitsüberprüfung der Prüfpersonen
verlangen. Nicht den Anforderungen entsprechendes Personal bzw. daraus resultierende oder
zu erwartende mangel-hafte Durchführung der geforderten Leistungen kann vom Auftraggeber
abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat sodann umgehend neues Personal zur Verfügung
zu stellen. Dabei liegt die Beweislast für eine sach-gerechte Erbringung der Leistungen beim
Auftragnehmer. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4.000.000,00 EUR
pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.000.000,00 EUR für
Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 6 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag in den Losen 7 und 8 wird im Vergabefall auf das
Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) für beide Lose zusammen erteilt. Bei
Gleichheit von Gesamtangebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRHM7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 7
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung
aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: jacqueline.kunz@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b9b77238-d5ce-42e7-afdc-6ba482bf188c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2025 12:22:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 34/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHM7/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-107957-2025-DEU.txt
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