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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Detmold - Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelagsarbeiten 2
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025021801294619958 / 107831-2025
Veröffentlicht :
18.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
13.06.2025
Angebotsabgabe bis :
20.03.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45432100 - Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
DEU-Detmold: Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Neubau
KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelagsarbeiten 2

2025/S 34/2025 107831

Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Neubau KiTa und
Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelagsarbeiten 2
OJ S 34/2025 18/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau
E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelagsarbeiten 2
Beschreibung: Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße:
Bodenbelagsarbeiten in den Wohnungen und dem Nachbarschaftszentrum
Kennung des Verfahrens: e8978704-ea42-4528-871e-1723fe8d68e5
Interne Kennung: 2025-0033
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Siegrfriedstraße 81-87
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYT6JVXZ8T ACHTUNG: Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die
Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!!
Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene
Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per
Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
(Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen. Bei Fragen zur Abgabe elektronischer
Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum
Verfahren dienen. Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den
Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über
neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende

Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird
deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert,
regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw.
Bieterinformationen abzurufen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §§ 299a
und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) - §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f
des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis
233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt

worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder - das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße: Bodenbelagsarbeiten 2
Beschreibung: Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden.
Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2:
größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m. In dem größeren Gebäude
soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere
Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5
Wohnungen. Umfang: - ca. 1.555 m2 Estrichfläche schleifen und spachteln - ca. 225 m2
Chlor- und weichmacherfreier thermoplastischer Bodenbelag aus Polymeren und natürlichen
Mineralien als Bahnenware verlegen. Das Material ist bauseits vorhanden! - ca. 1.280 m2
Vinyl- Bodenbelag als Plankenware verlegen. Das Material ist bauseits vorhanden! - ca. 920 m
Kernsockelleisten liefern und verlegen - Sauberlaufmatten liefern und einbauen Weitere
Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Interne Kennung: 2025-0033

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Siegrfriedstraße 81-87
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/06/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden
Werktag des Verzugs zu zahlen: Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des
Endbetrages der Abrechnungssumme. Bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des
Endbetrages der Abrechnungssumme. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der
Abrechnungssumme begrenzt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind

präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)durch Vorlage der in der
Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y5CYT6JVXZ8T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CYT6JVXZ8T

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y5CYT6JVXZ8T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5
Jahre. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3 % der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme
einschließlich erteilter Nachträge.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag
/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/03/2025 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - 523 Sanktionen Russland (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Preisermittlung/ Urkalkulation (auf Anforderung der

Vergabestelle vorzulegen): Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die
vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies
gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des §
160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen
behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf
Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit: - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Detmold - Fachbereich 5 -
Immobilienmanagement und Tiefbau
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau
Registrierungsnummer: 05766002002-31002-93
Postanschrift: Rosental 21
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
E-Mail: zentralevergabestelle@detmold.de
Telefon: +49 52319770
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05766002002-03002-91
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a7552462-01a6-41b6-b625-ac8c99d0b6fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2025 07:42:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 34/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2025

Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CYT6JVXZ8T
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5CYT6JVXZ8T/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-107831-2025-DEU.txt

 
 
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