Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Installation von Signalanlagen 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025012201381455345 / 45075-2025
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Veröffentlicht :
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22.01.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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11.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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21.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45316200 - Installation von Signalanlagen
45316210 - Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
45316212 - Installation von Verkehrsampeln
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DEU-Duisburg: Deutschland Installation von Signalanlagen 2025-0040
Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
2025/S 15/2025 45075
Deutschland Installation von Signalanlagen 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im
Stadtgebiet Duisburg
OJ S 15/2025 22/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung: Signaltechnische Arbeiten sowie Ausstattung mit LED-Signalgebern
Kennung des Verfahrens: 51f185ba-b300-47e3-8c0f-1301d7eacc22
Interne Kennung: 2025-0040
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen,
45316212 Installation von Verkehrsampeln
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTRFZPLS0 Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil
C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der
EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender
Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom
Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich
der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der
Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung: Lieferumfang: - 1 Stück Steuergeräte - 46 Stück Signalgeber - 10 Stück gerade
Signalmaste - 5 Stück Auslegermaste - 8 Stück Verkehrskameras - 2.470 m Signal- und
Steuerkabel, verschiedener Typen liefern Der Fertigstellungstermin sowie alle vertraglichen
Zwischenterminen sind den BVB zu entnehmen. - Materiallieferungen gemäß Abruf durch AG
ab 5 Wochen nach Auftragseingang - Bauzeit Signaltechnik 2 Woche - Umsetzung im Zuge
der Gleis- und Straßenbaumaßnahme ca. Frühjahr 2025 Sämtliche resultierenden
Behinderungen und Erschwernisse, die sich aus den zur Verfügung gestellten Informationen
ergeben, sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachträgliche Forderungen werden nicht
anerkannt.
Interne Kennung: 2025-0040
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen,
45316212 Installation von Verkehrsampeln
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 14 Tage
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens
bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen
auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU. =>Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU. =>Vordruck VHB 124 -
Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit
Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000 EUR und für
Vermögensschäden i.H.v. 100.000 EUR (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A EU).. =>Formblatt F1 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice
oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung
eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU). Die durch die
Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1
VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die
Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende
Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung
von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig
gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der
Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle
der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. - Eigenerklärung anstelle einer
Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine
Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen) (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine
Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU ). - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage. => Vordruck VHB 124. -
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Arti-kel 5k Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 => Vordruck: VHB 523 Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU - Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung. Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1
Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen. -
Eigenerklärung anstelle eines Wettbewerbsregisterauszuges (§ 6e VOB/A EU). Vordruck VHB
124. Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber mit
Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne
Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll. Die durch die Bieterinnen vorzulegenden
Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege
der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.
de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter
als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen
bekanntgegeben.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). ? Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug
sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend
den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht
werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die
ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.
de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf
abgeschlossenen Geschäftsjahren (mind. 3 Stück) mit Angabe des Auftragssumme, der
Auftraggeberin und der Leistungszeit=>Vordruck VHB 124. Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt, sind die in Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (§ 6a
Nr. 3 a) VOB/A EU) - Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach Gesamtzahl der Mitarbeiter
/innen und Anzhal an technischem Personal) (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). => Formblatt F2 -
Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über die für die Ausführung der Leistung erforderlichen
Arbeitskräfte verfügt. (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). => VHB 124. Sofern
das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist von der Bieterin die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. -
Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen) Personals mit
Angabe eines/einer Stellvertreters/in. => Formblatt F4 Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, behält sich die AG vor, die Lebensläufe des/der in Formblatt 4 genannten Bauleiters/in
und dessen/deren Stellvertreter/in, von der Bieterin anzufordern. - Erklärung der Bieterin zum
Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge
vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). => VHB 233 Die durch die Bieterinnen
vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU
auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise
dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRFZPLS0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRFZPLS0
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYW2FQLW1R
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Eignungsnachweise werden bei Bedarf nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 7.0
der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen - Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen - Wesentliche
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften.
Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau WBD zu den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE02032834390
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032835968
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00e6d9ba-6e48-4c5d-a4de-d1dd3f4f0fb2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/01/2025 12:46:26 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 15/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2025
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRFZPLS0
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRFZPLS0/documents
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYW2FQLW1R
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-45075-2025-DEU.txt
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