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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bayreuth - Deutschland Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025012201290854558 / 44374-2025
Veröffentlicht :
22.01.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
04.02.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
72222000 - Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung
72224100 - Planung im Bereich Systemimplementierung
72227000 - Beratung im Bereich Software-Integration
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72263000 - Software-Implementierung
72266000 - Software-Beratung
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79310000 - Marktforschung
79421000 - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421200 - Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
DEU-Bayreuth: Deutschland Projektmanagement, außer Projektüberwachung von
Bauarbeiten Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools

2025/S 15/2025 44374

Deutschland Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
OJ S 15/2025 22/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beratungsleistungen zur Ablösung des ITSM-Tools
Beschreibung: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Beratungsleistungen beschafft
werden, die den Auftraggeber dabei unterstützen, mittels eines Projektes ein neues ITSM-Tool
bzw. einen neuen ITSM-Prozess zu finden und umzusetzen. Das Vorhaben soll in Q1/2025
starten und mit einer aktuell geplanten Laufzeit bis Ende Q4/2026 abgeschlossen sein. Die
Laufzeit kann verlängert werden, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen sein sollte, so
dass die Unterstützung sicher bis zum Ende des Projekts gewährleistet ist.
Kennung des Verfahrens: 537c18a0-cd9c-47f2-a1a5-84017259c210
Interne Kennung: 24-128
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf
die gesetzliche Mindestfrist von 15 Tagen gekürzt. Die bisherigen interimsmäßigen Berater
sind vertraglich nur bis Ende März 2025 gebunden. Diese Berater verfügen über spezielles
Know-how und sind maßgeblich in die bisherigen Prozesse und Projektstrukturen integriert.
Um einen reibungslosen Übergang und die lückenlose Übernahme durch die Nachfolger
sicherzustellen, müssen die Nachfolger noch vor Ablauf der Übergangsfrist vollständig
eingearbeitet und in alle relevanten Bereiche eingeführt werden. Eine Fristverkürzung der
Angebotsfrist auf 15 Tage ist daher dringend notwendig, um die Kontinuität und Qualität der
Dienstleistungen zu sichern und etwaige Verzögerungen oder Lücken in der
Projektabwicklung zu verhindern. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering
gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä.
erstellt werden müssen. Auch die preisliche Ausarbeitung eines Angebots entfällt insoweit, als
dass nur Tagessätze für den jeweiligen Berater für einen Einsatz vor Ort und remote in
zwei Kategorien angegeben werden muss.
Zentrale Elemente des Verfahrens: ###Es erfolgt eine Aufteilung in Fachlose gem. § 97 Abs.4
GWB ###Hinweis nach § 30 Abs.1, Abs.4 VgV: Für den Fall, dass bei der Prüfung der
jeweiligen Lose nach den vorgesehenen Kriterien jeweils der selbe Bieter den Rang 1 belegt,
den Zuschlag für beide Lose an diesen Bieter zu erteilen. Beschränkung bei den Einladungen

zu den Interviews. ###Der Auftrag wird nach den Vorschriften des GWB (VgV und der im
Wege des Offenen Verfahrens nach §§ 119 Abs.1, Abs.3 GWB; 14 Abs. 1, 15 VgV vergeben.
Die Leistung ist in zwei Fachlose i.S.d. § 97 Abs.4 GWB iVm. § 30 VgV unterteilt. Jeder Bieter
kann ein Angebot für ein Los oder für beide Lose abgeben. ###Es soll pro Los jeweils ein EVB-
IT-Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, der initial eine Laufzeit bis 12/2026 vorsieht,
jedoch verlängert werden kann bis zum tatsächlichen Projektende, falls dieses sich
verschieben sollte. ###Im Rahmen der Angebotswertung werden Interviews mit den
angebotenen Beratern geführt. Um den Aufwand sowohl für die Berater bzw. die Bieter sowie
auf den Auftraggeber möglichst gering zu halten, werden pro Los nur jeweils die Unternehmen
mit dem Profil eingeladen, die zumindest theoretisch noch eine Chance auf den Zuschlag
haben. Dazu wird davon ausgegangen, dass das entsprechende Profil die volle Punktzahl im
Interview bekommt, welche zu den Leistungspunkten aus den schriftlichen Unterlagen
hinzugerechnet werden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass alle anderen Bewerber
keine weiteren Leistungspunkte hinzugewinnen. Sollte auch dann keine Chance für den
Zuschlag bestehen, wird das entsprechende Profil nicht weiter berücksichtigt. ###Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; er unterliegt keinem
Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird hingewiesen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72220000
Systemberatung und technische Beratung, 72222000
Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie,
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72224100
Planung im Bereich Systemimplementierung, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72266000
Software-Beratung, 79000000
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
Sicherheit
, 79310000 Marktforschung, 79421200
Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 830 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5RTB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des
Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Betrugsbekämpfung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer
nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
(a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab
es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder
das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Beratung der Projektleitung (mind. Senior Consultant)

Beschreibung: Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Projektmanagement erbracht,
um das Projekt ITSM-Tool zu unter-stützen. Hierbei werden alle Phasen des Projekts - von der
Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine mögliche
Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration,
Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421000
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79421200
Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten, 72224000
Beratung im Bereich Projektleitung, 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jeweils um weitere 3 Monate
verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung dieses Vertrages muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieses Vertrages zugehen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an
Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das
vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das
Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung
Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer
haben die Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx anzugeben. ##Bieter
/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes
Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx eine von allen ihren Mitgliedern
mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die
Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzzahlen
Beschreibung: LOS 1: Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022,
2023) LOS 2 Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen
(Geschäfts-)Jahren mindestens 3 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs- oder Betriebshaftpflicht
Beschreibung: LOS 1 + LOS 2 Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat
der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur
Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen
umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, -
Vermögensschäden; 500.000 EUR.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: LOS 1: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den
letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum
von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht
wurden? Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens ein Projekt pro Jahr in den letzten 3
Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von
mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) für
öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, verfügt Ihr Unternehmen? Verfügt Ihr Unternehmen
seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem
öffentlichen Dienst, bei denen Projektmanagementleistungen erbracht wurden? LOS 2:
Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-
2024), bei denen Beratungsprojekte zu ITSM-Tool-Wechseln (inklusive Transition) über einen
Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8
Stunden) erbracht wurden? Hat Ihr Unternehmen mindestens 1 Projekt durchgeführt, bei
denen der Wechsel des bisherigen ITMS-Tools sowie die Transition über einen Zeitraum von
mindestes 12 Monaten (dabei 225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden)
begleitet wurde, wurden pro Jahr in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen bei
öffentlichen Auftraggebern durchgeführt? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens
3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei
denen die fachliche Begleitung des Wechsels des ITSM-Tools inklusive der Transition
erbracht wurden?

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Fachkräfte
Beschreibung: LOS 1 + LOS 2: Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigt?

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wettbewerbsregister
Beschreibung: Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet
ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die
Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen
Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur
erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei
Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden.
Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die
Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU zu versichern. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Preisblatt
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Siehe Kriterienkatalog.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/01/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im
gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat
der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur
Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen
umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, -
Vermögensschäden; 500.000 EUR.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,
hat er dies gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung
gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines
interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer
hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für
die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 2.4 benannt. Der Antrag ist
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4.
GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zu-
schlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn
noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß
§ 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: kubus IT -
Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von
Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Beschaffungsdienstleister: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Fachexperte ITSM Tool und Projektunterstützung (mind. Consultant)
Beschreibung: Es werden IT-Dienstleistungen aus dem Bereich Fachliche Beratung ITSM-
Tools erbracht, um das Projekt ITSM-Tool zu unterstützen. Hierbei werden alle Phasen des
Projekts - von der Vorbereitung und Durchführung einer möglichen Ausschreibung, eine
mögliche Markterkundung sowie die Ablösung des bisherigen ITSM-Tools (Datenmigration,
Implementierung, Go-Live und Roll-Out) - begleitet und gemanagt.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72266000 Software-Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79310000 Marktforschung, 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72220000
Systemberatung und technische Beratung, 72222000
Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie,
72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung, 72227000
Beratung im Bereich Software-Integration, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 79310000
Marktforschung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesweit; voraussichtlich Dresden, Erfurt oder Nürnberg

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jeweils um weitere 3 Monate
verlängern. Die Erklärung zur Verlängerung dieses Vertrages muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Wochen vor Ablauf dieses Vertrages zugehen.

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: ## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an
Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das
vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das
Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung
Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer
haben die Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx anzugeben. ##Bieter
/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes
Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx eine von allen ihren Mitgliedern
mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen
Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die
Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzzahlen
Beschreibung: LOS 1: Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen (Geschäfts-)Jahren mindestens 5 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022,
2023) LOS 2 Beträgt der Jahresumsatz Ihres Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen
(Geschäfts-)Jahren mindestens 3 Millionen EUR pro Jahr? (2021, 2022, 2023)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs- oder Betriebshaftpflicht
Beschreibung: LOS 1 + LOS 2 Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat
der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur
Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen
umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, -
Vermögensschäden; 500.000 EUR.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: LOS 1: Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den
letzten 3 Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum
von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) erbracht
wurden? Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens ein Projekt pro Jahr in den letzten 3
Jahren (2022-2024), bei denen Projektmanagementleistungen über einen Zeitraum von
mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden) für
öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, verfügt Ihr Unternehmen? Verfügt Ihr Unternehmen
seit 2022 über mindestens 3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem

öffentlichen Dienst, bei denen Projektmanagementleistungen erbracht wurden? LOS 2:
Verfügt Ihr Unternehmen über mindestens 5 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (2022-
2024), bei denen Beratungsprojekte zu ITSM-Tool-Wechseln (inklusive Transition) über einen
Zeitraum von mindestens 12 Monaten (225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8
Stunden) erbracht wurden? Hat Ihr Unternehmen mindestens 1 Projekt durchgeführt, bei
denen der Wechsel des bisherigen ITMS-Tools sowie die Transition über einen Zeitraum von
mindestes 12 Monaten (dabei 225 abrechenbare Projekttage pro Person á 8 Stunden)
begleitet wurde, wurden pro Jahr in den letzten 3 Jahren von Ihrem Unternehmen bei
öffentlichen Auftraggebern durchgeführt? Verfügt Ihr Unternehmen seit 2022 über mindestens
3 Referenzprojekte von verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst, bei
denen die fachliche Begleitung des Wechsels des ITSM-Tools inklusive der Transition
erbracht wurden?

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Fachkräfte
Beschreibung: LOS 1 + LOS 2: Hat Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigt?

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wettbewerbsregister
Beschreibung: Da der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet
ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die
Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen
Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur
erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei
Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden.
Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die
Drittunternehmen eingereicht werden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russlandsanktionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU zu versichern. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Preisblatt
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:

Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Siehe Kriterienkatalog.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/01/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bieterprotal DTVP.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im
gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Öffnung der Angebote sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Hat Ihr Unternehmen eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat
der EU) bereits abgeschlossen oder ist bereit, diese spätestens im Falle des Zuschlags bis zur
Vertragsunterzeichnung abzuschließen, bei der mindestens folgende Versicherungssummen
umfasst sind: - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, -
Vermögensschäden; 500.000 EUR.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,
hat er dies gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur

Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung
gemäß § 160 Abs.3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines
interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer
hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für
die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 2.4 benannt. Der Antrag ist
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4.
GWB). § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zu-
schlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs.2 GWB auch dann erteilen wird, wenn
noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß
§ 134 Abs.2 GWB Rechtsschutz zu suchen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: kubus IT -
Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von
Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Beschaffungsdienstleister: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 0921 78 71-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730 - 2436
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 148bf3b8-effd-4bc9-b0ba-dffb5320149b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2025 17:13:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung

ABl. S Nummer der Ausgabe: 15/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5RTB/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-44374-2025-DEU.txt

 
 
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