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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle bonnorange AöR -Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025012001523749429 / 39123-2025
Veröffentlicht :
20.01.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2026
Angebotsabgabe bis :
18.02.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
DEU-Bonn: Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs-
und anderer Abfälle bonnorange AöR -Dienstleistungsauftrag für die
Annahme und Verwertung von Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn,
aufgeteilt in 3 Losen

2025/S 13/2025 39123

Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von Straßenkehricht
aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
OJ S 13/2025 20/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag für die Annahme und Verwertung von
Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet Bonn, aufgeteilt in 3 Losen
Beschreibung: Im Stadtgebiet Bonn fällt jährlich Straßenkehricht an, der durch
Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen)
aufgenommen wird. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit
zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Der
Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird direkt
aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die
vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Der Auftragnehmer hat dafür
Sorge zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine
maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro
Anlieferung nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer erhält einen Festpreis pro t für die
Übernahme, den Weitertransport, die Sortierung, Behandlung und Aufbereitung des
Straßenkehrichts sowie die Vermarktung der erzeugten Sekundärrohstoffe.
Kennung des Verfahrens: bd83f1f4-c5d0-4b15-bb20-a2938882736a
Interne Kennung: BN-2024-08091
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTYFMYF6E Sämtliche
Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland
kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den
Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet.
Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche
Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen
Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter
https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen
Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen
entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirke Bonn und
Hardtberg)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen In den linksrheinischen
Stadtbezirken Bonn und Hardtberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die
durch Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und
Kleinkehrmaschinen) aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes
steht in Abhängigkeit zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im
Jahresverlauf variieren. Bei den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer
Menge reduziert sich der Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert
entsprechend. b) Annahme der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen
Der Auftragnehmer nimmt die Abfälle von der bonnorange AöR an. Der Straßenkehricht wird
direkt aus den Kehrmaschinen (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen) abgeladen. Die
vorgesehene Fläche muss für das Abkippen geeignet sein. Die Annahmestellen müssen sich
linksrheinisch, in einem Radius von 12 km Luftlinie von der Betriebsstätte der bonnorange
AöR auf dem Gelände der MVA Bonn (Immenburgstraße 22, 53121 Bonn) befinden. Ein
Abweichen von dieser Standortvorgabe ist wegen der internen Transportlogistik grundsätzlich
ausgeschlossen, da ein Großteil der Kehrmaschinen aufgrund ihrer
Geschwindigkeitsbegrenzung nur die ein innerstädtische Brücke nutzen könnten, aber nicht
die beiden Autobahnbrücken. Die Annahmestellen müssen folgende Anforderungen erfüllen: ?
Amtlich geeichte Lkw-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von bis zu 40 t auf dem Standort ? Ausreichende Dimensionierung für das
Befahren und Entladen von Kehrmaschinen und Hakenliftfahrzeugen mit einer Gesamtlänge
von bis zu 19 m und einer Höhe von bis zu 4 m Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor der
Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu überzeugen. Die
Annahme hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 16.00 Uhr und samstags zwischen
07.00 und 14.00 Uhr zu erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht
einhalten, ohne dies im Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber
abgestimmt zu haben, ist der Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten
anzuliefern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge
zu tragen, dass die Anlieferungen vorrangig übernommen werden. Hierbei sollte eine

maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer halben Stunde pro
Anlieferung nicht überschritten werden. Die Regeldauer der Verwiegung und Entladung ist im
Angebot anzugeben. Mit dem Angebot ist ein Notfallplan vorzulegen aus dem ersichtlich ist,
welche Maßnahmen geplant sind, um die Annahme auch bei Nichtbetrieb der genannten
Annahmestellen sicherzustellen. Der Straßenkehricht ist vom Auftragnehmer an den
Annahmestellen im Beisein des Auftraggebers zu verwiegen. Dabei hat der Auftragnehmer
sich von der Verwertbarkeit des angelieferten Straßenkehrichts nach den Vorgaben des
Abschnitts c) zu überzeugen. Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten, die ihm im
Rahmen der Behandlung und Verwertung zusätzlich entstehen, wenn aus seiner Sicht bei der
Annahme die Nicht-Verwertbarkeit des Straßenkehrichts nicht auf dem Wiegeschein vermerkt
ist. Der Auftraggeber erhält von der Verwiegung einen Wiegeschein. c) Verwertung Mit
Abgabe des Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des
Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den
Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. Gleichzeitig ist das
Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden Verwertungsquote) genau zu
beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen. Soweit das Erstellen von
Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beauftragen.
Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den Verwertungsstellen trägt der
Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt Bonn dürfen nur Fahrzeuge
eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette verfügen. Der Auftragnehmer hat
dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate,
soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine
Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den
Verlängerungszeitraum.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens -
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der
Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU)
(mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei
vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. -
Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in
geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der
Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht
worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge
von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen
durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über
eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000
EUR je Schadensfall einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV,
VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung oder 324 - Angebotsschreiben
verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB,
VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 531 -
Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung oder VVB 234 - Erklärung Bieter-
_Arbeitsgemeinschaft verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV,
VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument CSX
59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter verwenden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 521 - Eigenerklaerung
Ausschlussgruende verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem.
Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder
gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit

der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie
Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind
von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu
beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu
benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem
Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten
Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise
gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen
von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche
Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die
Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der
zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und
Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde
und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2.
Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie
Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines
Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der
beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse,
insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße
Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur
Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR
Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. -
Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bitte das Dokument 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV)
(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument
534a - Erklaerung Eignungsleihe . - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b
(UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das
Dokument 534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung verwenden. - Referenzen
(VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls
min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung
einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die
Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten
enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten
Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument 533b - Nachweis
Unterauftragnehmer . - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument
533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe . - Detaillierte Beschreibung
des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu

erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben.
Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden
Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des
Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in
Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst
erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Notfallplan
vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch
bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer
der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer
halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen
wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes
zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge
gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat
Vergabedienste
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht rechtsrheinisch, (Stadtbezirk Beuel)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im rechtsrheinischen Stadtbezirk
Beuel fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch
Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen)
aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit
zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei
den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der
Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme
der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden ein
20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Broichstraße 113, 53175 Bonn
bereitgestellt, der auf Abruf durch einen leeren Container ersetzt wird. Der Abtransport hat
spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den
Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den
Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu
überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu
erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im
Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür
trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein Notfallplan vorzulegen aus dem ersichtlich
ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten
Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine
Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden
Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber
vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden
Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind
beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf
eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den
Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt
Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette
verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate,
soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine
Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den
Verlängerungszeitraum.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens -
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der
Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU)
(mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei
vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. -
Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in
geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der
Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht
worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge
von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen
durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über
eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000
EUR je Schadensfall einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV,
VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung oder 324 - Angebotsschreiben
verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB,
VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 531 -
Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung oder VVB 234 - Erklärung Bieter-

_Arbeitsgemeinschaft verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV,
VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument CSX
59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter verwenden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 521 - Eigenerklaerung
Ausschlussgruende verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem.
Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder
gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit
der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie
Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind
von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu
beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu
benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem
Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten
Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise
gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen
von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche
Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die
Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der
zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und
Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde
und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2.
Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie
Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines
Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der
beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse,
insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße
Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur
Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR
Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. -
Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bitte das Dokument 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV)
(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument
534a - Erklaerung Eignungsleihe . - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b
(UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das
Dokument 534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung verwenden. - Referenzen

(VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls
min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung
einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die
Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten
enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten
Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument 533b - Nachweis
Unterauftragnehmer . - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument
533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe . - Detaillierte Beschreibung
des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu
erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben.
Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden
Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des
Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in
Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst
erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Notfallplan
vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch
bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer
der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer
halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen
wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes
zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge
gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat
Vergabedienste
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Annahme und Verwertung von Straßenkehricht linksrheinisch, (Stadtbezirk Bad
Godesberg)
Beschreibung: a) Art und Herkunft der Abfälle, Abfallmengen Im linksrheinischen Stadtbezirk
Bad Godesberg fallen jährlich mehrere Tonnen Straßenkehricht an, die durch
Straßenreinigungsfahrzeuge des Auftraggebers (Groß-, Kompakt- und Kleinkehrmaschinen)
aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Maschinenkehrgutes steht in Abhängigkeit
zur Jahreszeit und zum jeweiligen Kehrgebiet und kann daher im Jahresverlauf variieren. Bei
den Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Bei geringerer Menge reduziert sich der
Auftragswert, bei höheren Mengen erhöht sich der Auftragswert entsprechend. b) Annahme
der Abfälle an vom Auftragnehmer benannten Annahmestellen Dem Auftraggeber werden
zwei 20,0 cbm Abrollcontainer an der Betriebsstätte auf der Weststraße 11, 53175 Bonn
bereitgestellt, der auf Abruf durch zwei leere Container ersetzt werden. Der Abtransport hat
spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage (montags bis freitags) nach Abruf durch den
Auftraggeber zu erfolgen. Der Straßenkehricht wird nach der Abholung durch den
Auftragnehmer zur Verwertungsstelle geliefert und dort verwogen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, sich vor der Beauftragung von der korrekten Beschaffenheit der Annahmestellen zu
überzeugen. Die Abholung hat montags bis freitags zwischen 07.00 und 13.00 Uhr zu
erfolgen. Kann der Auftragnehmer diese Termine im Einzelfall nicht einhalten, ohne dies im
Vorfeld einvernehmlich und schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt zu haben, ist der
Auftraggeber berechtigt, den Straßenkehricht einem Dritten anzuliefern. Die Kosten hierfür
trägt der Auftragnehmer. Mit dem Angebot ist ein Notfallplan vorzulegen aus dem ersichtlich
ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch bei Nichtbetrieb der genannten
Annahmestellen sicherzustellen. c) Verwertung Mit Abgabe des Angebotes ist eine
Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden
Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst erfolgt - dem Auftraggeber
vorzulegen. Gleichzeitig ist das Behandlungsverfahren (einschl. der zu erreichenden
Verwertungsquote) genau zu beschreiben. Zertifikate der Behandlungsanlage sind
beizufügen. Soweit das Erstellen von Analysen notwendig ist, hat diese der Auftragnehmer auf
eigene Kosten zu beauftragen. Transportkosten zwischen den Annahmestellen und den
Verwertungsstellen trägt der Auftragnehmer. Aufgrund der Umweltzone in der Bundesstadt
Bonn dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die über eine grüne Schadstoffplakette
verfügen. Der Auftragnehmer hat dies bei seinen Planungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: bonnorange AöR Lievelingsweg 110
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate,
soweit der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zum 31.03.2027 schriftlich kündigt. Eine
Preisanpassung erfolgt nicht. Der für den Vertragszeitraum angebotene Preis gilt auch für den
Verlängerungszeitraum.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bilanzen (VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Informationen über die Bilanzen des Unternehmens -
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der
Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. - Mindestumsatz (VgV, VOB-EU)
(mit dem Angebot vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei
vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, einzureichen. -
Los 1 400.000,00 EUR - Los 2 150.000,00 EUR - Los 3 150.000,00 EUR Der Bieter hat dies in
geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der
Mindesjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht
worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge

von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen
durch geeignete Nachweise zu belegen sind. - Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über
eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000
EUR je Schadensfall einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV,
VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung oder 324 - Angebotsschreiben
verwenden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB,
VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 531 -
Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung oder VVB 234 - Erklärung Bieter-
_Arbeitsgemeinschaft verwenden. - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV,
VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument CSX
59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter verwenden.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument 521 - Eigenerklaerung
Ausschlussgruende verwenden. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gem.
Kreislaufwirtschaftsgesetz i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder
gleichwertig gemäß § 7 (3) EfbV (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit
der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie
Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind
von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu
beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu
benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem
Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten
Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise
gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere: 1. Erbringen
von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche
Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die
Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der
zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und
Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde
und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit 2.
Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie
Umweltschadenversicherung 3. Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines
Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der
beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse,

insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße
Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur
Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind. Auf Verlangen werden bonnorange AöR
Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen. -
Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bitte das Dokument 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV)
(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument
534a - Erklaerung Eignungsleihe . - Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b
(UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das
Dokument 534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung verwenden. - Referenzen
(VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ebenfalls
min. eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung
einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die
Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten
enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten
Angaben vor. - Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument 533b - Nachweis
Unterauftragnehmer . - Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bitte verwenden Sie das Dokument
533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe . - Detaillierte Beschreibung
des Behandlungsverfahrens, Verwertungswege und Zertifikate der Behandlungsanlage (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Behandlungsverfahren (einschl. der zu
erreichenden Verwertungsquote) und die Verwertungswege sind genau zu beschreiben.
Zertifikate der Behandlungsanlage sind beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYTYFMYF6E

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: -
Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in Anspruch zu nehmenden
Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Abgabe des
Angebotes ist eine Annahmeerklärung der für die Behandlung des Straßenkehrichts in
Anspruch zu nehmenden Unternehmen - soweit dies nicht durch den Auftragnehmer selbst
erfolgt - dem Auftraggeber vorzulegen. - Notfallplan bei Nichtbetrieb der Annahmestellen (mit
dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot ist ein Notfallplan
vorzulegen aus dem ersichtlich ist, welche Maßnahmen geplant sind, um die Abholung auch
bei Nichtbetrieb der genannten Annahmestellen sicherzustellen. - Nachweis der Regeldauer
der Fahrzeuge für die Verwiegung und Entladung. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Die maximale Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge des Auftraggebers von einer
halben Stunde pro Anlieferung darf nicht überschritten werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen
wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes
zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge
gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat
Vergabedienste
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer: 8d7a8d61-c613-4244-9f51-325739248596
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 228772600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer: 287521c7-1e31-4e5c-92ef-da7c2d8a6254
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 228772600
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 048a6115-0151-4b49-a408-5258aa8d3c5c
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 2761664f-0a62-457e-9a5e-aee4f4b1e4ec
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer: 11c0885e-a196-41a3-9f0e-2112c9abcb58
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 228772600
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 04ca9971-fcd0-4fa4-9147-d23d0747d4ed - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2025 00:00:01 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 13/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2025

Referenzen:
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYFMYF6E/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-39123-2025-DEU.txt

 
 
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