Titel :
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DEU-Magdeburg - Deutschland Rohbauarbeiten Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Rohbau Rest
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024121601271673808 / 767161-2024
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Veröffentlicht :
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16.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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24.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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24.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45223220 - Rohbauarbeiten
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DEU-Magdeburg: Deutschland Rohbauarbeiten Salus gGmbH, MRV Bernburg,
Stationsneubau+Ergo, Rohbau Rest
2024/S 244/2024 767161
Deutschland Rohbauarbeiten Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Rohbau
Rest
OJ S 244/2024 16/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen
des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Rohbau Rest
Beschreibung: LB 013.3 Rohbau Rest
Kennung des Verfahrens: 567e0840-95e8-4f03-9cb5-b78d0dce58bb
Interne Kennung: BBG-2018-08_013.3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des
Landes Sachsen-Anhalt
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der
Aufforderung durch den Auftraggeber´Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum
27.02.2025 Beginn Montage: 12 Werktage nach Leistungsabruf Fertigstellung: 160 Werktage
nach Leistungsabruf
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Korruption: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber
Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e
StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b
StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur
Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt
ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand
eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Betrugsbekämpfung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug
oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB
statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen
Interesses geboten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10
GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine
Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232,
233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein
Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal
3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei
denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen,
wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3
Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre
unverhältnismäßig.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Absatz 1
Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss
wäre unverhältnismäßig.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn
der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert,
dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3
GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein
Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es
sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre
offensichtlich unverhältnismäßig.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon
erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen
oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine
Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1
Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18
Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19
Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Salus gGmbH, MRV Bernburg, Stationsneubau+Ergo, Rohbau Rest
Beschreibung: ca. 1100 m³ Boden lösen und abtransportieren ca. 650 m³ Boden liefern und
Verfüllen ca. 10 m³ Stahlbeton abbrechen ca. ca. 240 m² Bodenplatten aus Ortbeton, d = ca.
200 mm ca. 210 m² Fertigteilwände, d = 200 mm ca. 180 m² Fertigteilwände, d = 250 mm ca.
420 m² Fertigteilwände, d = 300 mm ca. 8 Stück Fertigteil Stützen bis 200 x 365 x 3780 mm
ca. 130 m² Fertigteildecken, d = ca. 200mm ca. 2 St. Treppenläufe mit Podest als Fertigteil, 10
Stg. ca. 40 m³ Ortbeton als Fundamente und Stützwände ca. 210 m³ Ortbeton für
Köcherfundamente ca. 3500 kg Profilstahl für Stahlbauarbeiten ca. 80 m² Stahl-Trapezblech
für Dach ca. 20 m² Mauerwerkswände , d = ca. 175 mm
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des
Landes Sachsen-Anhalt
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 160 Tage
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der
Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum
24.02.2025 Beginn Montage: 12 Werktage nach Leistungsabruf Fertigstellung: 157 Werktage
nach Leistungsabruf
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: -Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA -Eigenerklärung zur
Eignung - Formblatt 124
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis Berufs-/Handelsregister
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer
Referenzen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
193b4ca7e29-7889b949ccbfa8b3
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18
06406 Bernburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salus
Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Salus
Altmark Holding gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich
Einkauf
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen
des Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: DE238636982
Postanschrift: Seepark 5
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer: DE 238636982
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer: DE2 38636982
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Internetadresse: https://www.sah.info
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
Telefon: +493455140
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Registrierungsnummer: DE23 8636982
Postanschrift: Seepark 5
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39116
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: gs@salus-lsa.de
Telefon: +49 391607530
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3df57291-b484-4a51-a910-
046262a22c68-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Informationen sind jetzt verfügbar
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c564da0-58ba-4b58-90a7-8fc2d6f16026 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 08:27:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024
Referenzen:
https://www.sah.info
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-767161-2024-DEU.txt
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