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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Waiblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK06 Welzheimer Wald)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024112001451213502 / 708891-2024
Veröffentlicht :
20.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2035
Angebotsabgabe bis :
19.12.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Waiblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK06 Welzheimer Wald)

2024/S 226/2024 708891

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK06 Welzheimer Wald)
OJ S 226/2024 20/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-
Kreis (Linienbündel RMK06 Welzheimer Wald)
Beschreibung: Das Linienbündel RMK06 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 228 (Schorndorf -)
Rudersberg Althütte Kaisersbach Linie 229 Miedelsbach Steinenberg Krehwinkel
Necklinsberg Linie 230 Lindental / Necklinsberg Rudersberg Mannenberg und zurück Linie
257 Welzheim Gschwend Linie 263 Schorndorf Welzheim Kaisersbach Linie 264
Welzheim Kaisersbach Linie 266 Welzheim Alfdorf Linie 266A Welzheim Alfdorf
Mutlangen Schwäbisch Gmünd (Schülerverkehr) Linie 269 Alfdorf Vordersteinenberg Linie
330 Welzheim Rudersberg Oppelsbohm Rems-Murr-Klinikum Winnenden Es ist zu
beachten, dass die S-Bahn-Linie S2 sowie auch der Regionalzugverkehr ab der
Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes Stuttgart 21 (vsl. im Dezember 2026)
geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Schorndorf bekommen kann. Die Fahrpläne aller
Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden
Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der
Bahnen anzupassen. In Folge von Unwetterschäden sind diverse Straßen im Liniengebiet zum
Zeitpunkt der Vergabe nicht befahrbar. Inwieweit dieser Zustand bis zur Inbetriebnahme am
01.08.2025 bestehen bleibt ist derzeit nicht absehbar. Es ist daher möglich, dass die
Fahrpläne im Zuge der Inbetriebnahme noch an diesen Zustand angepasst werden müssen.
Kennung des Verfahrens: c83649bd-1103-4f02-9336-86d126a0e2c4
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter

keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis im Linienbündel
RMK 06
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr Umfasst sind folgende Linien: Linie 228
(Schorndorf -) Rudersberg Althütte Kaisersbach Linie 229 Miedelsbach Steinenberg
Krehwinkel Necklinsberg Linie 230 Lindental / Necklinsberg Rudersberg Mannenberg
und zurück Linie 257 Welzheim Gschwend Linie 263 Schorndorf Welzheim Kaisersbach
Linie 264 Welzheim Kaisersbach Linie 266 Welzheim Alfdorf Linie 266A Welzheim
Alfdorf Mutlangen Schwäbisch Gmünd (Schülerverkehr) Linie 269 Alfdorf
Vordersteinenberg Linie 330 Welzheim Rudersberg Oppelsbohm Rems-Murr-Klinikum
Winnenden
Interne Kennung: E16314357

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
Laufzeit: 120 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge

CVD). Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 19 Fahrzeugen
folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß
§ 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge
mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von
mindestens 5 sauberen Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch
und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen

oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem
Handelsregister sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende
oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht früher als 3 Monate vor dem Ende der Angebotsfrist datiert) beizufügen
(bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des
Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind).
Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%.

Kriterium:
Art: Qualität

Beschreibung: Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%,
Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%,
Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu
15%. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E16314357

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E16314357
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach Fristablauf nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 12:15:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Registrierungsnummer: DE147216735
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Stadt: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de
Telefon: +4971515013183
Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a926e01-163b-4ad9-a1e9-8ea8d2b06128 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 15:54:13 (UTC+1)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 226/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2024

Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E16314357
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-708891-2024-DEU.txt

 
 
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