Titel :
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DEU-Bad - Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Maßnahme i. R. des MULE Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 -- Rückbauarbeiten -Wiederherstellen von Flächen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024111901311009137 / 704435-2024
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Veröffentlicht :
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19.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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07.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
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DEU-Bad: Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Maßnahme i. R.
des MULE Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 -- Rückbauarbeiten
-Wiederherstellen von Flächen
2024/S 225/2024 704435
Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Maßnahme i. R. des MULE
Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 -- Rückbauarbeiten - Wiederherstellen von
Flächen
OJ S 225/2024 19/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Maßnahme i. R. des MULE Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 --
Rückbauarbeiten - Wiederherstellen von Flächen
Beschreibung: Die in diesem Los ausgeschriebenen Leistungen dienen im wesentlichen des
Rückbaus von Wechselflorflächen der Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2024, hin zu
Rasenflächen. Wesentliche Leistungen sind u. a.: + Rückbau von Wechselflorflächen +
Herstellung von Rasenflächen und + Freilegen von vorhandenen Fundamenten für
Fahrradparker in WGD-Flächen. # Grobmassen: + 5.000 m² Wechselflorfläche beräumen +
5.000 m² Rasenansaat
Kennung des Verfahrens: bf08a9a2-ca46-4dca-a768-9136946545e3
Interne Kennung: 2024-26-VE61A
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich
vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot
einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung:
Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalkulation (Formblatt 221/222) 4.
Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und
14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 5. Formblatt 2 Erklärung zum
Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 6. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der
Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 7.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Darüber hinaus sind
folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen zusätzlich von gegebenfalls jedem
Unterauftragnehmer und jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch
genommen werden soll auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen, sofern der
Hauptbieter (Hauptauftragnehmer) für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8
TVergG-LSA): 1. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 2. Formblatt 2
Erklärung zum Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 3. Formblatt 3 Erklärung zur
Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1)
TVergG-LSA 4. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Folgende
Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen: 1. Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB # Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu
lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im
Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. # Hinweis zur
Kommunikation Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen
während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über
die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Nach der Angebotsöffnung ist die
Kommunikation elektronisch auch via E-Mail zugelassen. # Die vom Bieter erbetenen
Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. # Soweit
das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung informiert. # Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein
Einverständnis hiermit. # Angaben zu Baustrom, Bauwasser Innerhalb des Umgriffes stehen
Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung. Ebenso
stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Heranführung der Medien
von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 200 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die
Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt: Baustrom:
0,2 % Bauwasser: 0,2 % # Angaben zur Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine
Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der
Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %. # Angaben zur Vertragsstrafe Die
Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der
Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme. # Angaben zu
Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Soweit die
Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten. # Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.
04.2022 Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche
Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche
Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel
5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber
oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Solestadt Bad
Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss
vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung zur Umsetzung der
Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf . Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren
Nachweisen verlangt werden. # Hinweis gemäß § 8 TVergG-LSA + Erklärungen und
Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote
der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen + die From der Übermittlung von
Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und
Nachweise nur im Original gültig sind + der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende
Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 bis 5 Werktagen
vorlegen + bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Präqualifizierte Unternehmen und jedes
präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von
Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. # Nicht
präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum
Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung mit dem
Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8
TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in
Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte
Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen
beigefügt. Die gemachten Angaben in der Eigenerklärung der Eignung müssen nachgewiesen
werden.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rückbauarbeiten - Wiederherstellen von Flächen
Beschreibung: siehe Leistungsverzeichnis
Interne Kennung: 2024-26-VE61A
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: LOS 1 ehemaliges Landesgartenschaugelände entlang der Hauptstraße und
Promenade (Kurpark und angrenzende Flächen)
Stadt: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich
vom Bestbieter bzw. jedem Mitglied der Arbeits- oder Bietergemeinschaft mit dem Angebot
einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung:
Leistungsverzeichnis /-programm 3. Preisermittlung Kalkulation (Formblatt 221/222) 4.
Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit §§ 11 und
14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 5. Formblatt 2 Erklärung zum
Nachunternehmer § 14 (2) und (4) RVergG-LSA 6. Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der
Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 7.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 # Darüber hinaus sind
folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen zusätzlich von gegebenfalls jedem
Unterauftragnehmer und jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch
genommen werden soll auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen, sofern der
Hauptbieter (Hauptauftragnehmer) für den Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8
TVergG-LSA): 1. Formblatt 1 Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 (2) TVergG-LSA, (Version vom 08.08.2024) 2. Formblatt 3
Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen in der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) § 13 (1) TVergG-LSA 3. Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.
04.2022 # Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind vom Bestbieter auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: 1. Aufgliederung der Einheitspreise
entsprechend Formblatt 223 VHB # Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom
Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die
erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen
Leistungen zu erbringen. # Hinweis zur Kommunikation Die Kommunikation zwischen der
Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission
erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation elektronisch auch via E-Mail zugelassen. #
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet
und gespeichert. # Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der
den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. # Der Bieter erklärt mit Abgabe
des Angebots sein Einverständnis hiermit. # Angaben zu Baustrom, Bauwasser Innerhalb des
Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur
Verfügung. Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max.
200 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der
Bruttoabrechnungssumme wie folgt: Baustrom: 0,2 % Bauwasser: 0,2 % # Angaben zur
Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung
abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in
Höhe von 0,16 %. # Angaben zur Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von
Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der
Auftragssumme. # Angaben zu Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Mängelansprüche
beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne
Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. # Hinweis zur
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022 Mit der Verordnung EU Nr.
833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische
Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen
vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833
/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten
oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in
Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob
zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.
pdf . Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im
Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. #
Hinweis gemäß § 8 TVergG-LSA a) Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen
Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll
(Bestbieter), vorzulegen b) die From der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen
erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig
sind c) der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach
Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 bis 5 Werktagen vorlegen d) bei nicht fristgerechter
Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der
Wertung auszuschließen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird
der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden
soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und
Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom
Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann
sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt
werden. # Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes
Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden -
deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in
Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung
für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage
den Angebotsunterlagen beigefügt. # Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen
entsprechend § 44 VgV (§ 6aEU Nr. 1 VOB/A entsprechend) für sich selbst und allen nicht
präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder
Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen
Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
einzureichen: 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates
des ausländischen Bieters oder 2. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-
und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes # Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von
präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/
Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind und
der Bieter selbst für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA). #
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
deutsche Sprache beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes
Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden -
deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in
Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung
für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage
den Angebotsunterlagen beigefügt. # Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen
entsprechend § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) für sich selbst und jedem nicht
präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen: 1. Den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von
250.000 EUR 2. aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates
des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) # Die Vergabestelle
behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV (§ 6aEU Nr. 2 VOB/A entsprechend) von jedem
nicht präqualifizierten Bieter, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen
Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen
abzufordern, sofern der Bieter (Hauptauftragnehmer) für einen Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA): 1. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 2. aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung
einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig 3. aktuelle qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer
zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen
Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) 4. Der Auftraggeber wird - wenn notwendig -
von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich
einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern # Die Vergabestelle wird die
vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten
Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und
präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind und der Bieter selbst für einen Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip §
8 TVergG-LSA). # Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
Ergänzende Vertragsbedingungen (siehe dazu Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-
Mindeststundenentgelt_08.08.2024.pdf ) # Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben
folgender maßgeblicher Tarifverträge zu beachten, aus denen sich die hier relevanten
Entgelte ergeben. 1. Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in
der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025 2. Bundes-Gehaltstarifvertrag für
Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland
vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025 3.
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung
des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des
Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007 4. Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.
Dezember 1995 # Die Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. # Zu
berücksichtigen sind die in § 2 Nr. 3 der Entgelttabelle vom 01.07.2024 des
Bundeslohntarifvertrages und die Gehaltsgruppen der Gehaltstafel ab 01.07.2024 des Bundes-
Gehaltstarifvertrages für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Dabei
werden folgende Lohn- bzw. Gehaltsgruppen ersetzt durch das vergabespezifische
Mindeststundenentgelt i. H. v. derzeit 14,65 EUR: - Lohngruppe 7.6 - Gehaltsgruppe T1 für
technische Angestellte im 1. Jahr - Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 1.
Jahr - Gehaltsgruppe K1 für kaufmännische Angestellte im 2. + 3. Jahr - Gehaltsgruppe K1 für
kaufmännische Angestellte ab 4. Jahr - Gehaltsgruppe K2 für kaufmännische Angestellte im 1.
Jahr # Die nachfolgend aufgeführte Änderung des vergabespezifischen
Mindeststundenentgelts in 2024 / 2025 ist entsprechend zu berücksichtigen: 2024 01.01.
31.10.2024 13,38 EUR 01.11. 31.12.2024 14,65 EUR 2025 01.01. 31.01.2025 14,77 EUR
01.02. 31.10.2025 15,67 EUR
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
mit Einreichung des Angebotes. Der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt
(Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe) auf gesondertes
Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden -
deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. # Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter, der für den Zuschlag in
Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), hat bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. # Die Eigenerklärung
für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage
den Angebotsunterlagen beigefügt. # Folgende Angaben sind - sofern zutreffend -
entsprechend § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) vom Bieter mit dem Angebot
einzureichen: 1. Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand
2019) 2. Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe
erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017. # Die Vergabestelle behält sich das
Recht vor gemäß § 46 VgV (§ 6aEU Nr. 3 VOB/A entsprechend) von dem Bieter, der für den
Zuschlag in Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), zusätzlich insbesondere
folgende Unterlagen abzufordern: 1. Die Angabe mindestens einer Referenz über die
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit Angabe
des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten
Empfängers. 2. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe
die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung
des Formblattes 236 VHB Stand 2019. 3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal 4. Eine
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt # Die
Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von dem Bieter, der für den Zuschlag in
Betracht kommt (Bestbieterprinzip § 8 TVergG-LSA), nachfordern, sofern diese Unterlagen
nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. # Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
5.1.10. Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=730846
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=730846
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2025 08:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder 2. Eintragung bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes 4. Den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von
250.000 EUR 5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters 6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original,
sofern nur im Original gültig 7. aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) 8.
aktuelle Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung
einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) 9. Der Auftraggeber wird -
wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern 10.
rechtskräftiger Insolvenzplan (falls in Insolvenz) 11. Nachweis darüber, ob sich das
Unternehmen in Liquidation befindet (falls notwendig) 12. Die Angabe mindestens einer
Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität
vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers. 13. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und
/ oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe
erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019. 14. Angaben über die Zahl
der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal 15. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche
Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt 16. VHB Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) sowie 17. alle in dieser
Auftragsbekanntmachung genannten Unterlagen und Nachweise, welche mit dem Angebot
bzw. auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/01/2025 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg Hauptstraße 27 06231 Bad Dürrenberg
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung der Angebote erfolgt wie angegeben elektronisch
über die eVergabeplattform des Bundes. Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der § 55
VgV, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Solestadt
Bad Dürrenberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Solestadt Bad Dürrenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Solestadt Bad Dürrenberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Registrierungsnummer: 15088020-0000-84
Postanschrift: Hauptstraße 27
Stadt: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de
Telefon: +49 3462-9987035
Internetadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Registrierungsnummer: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dcbefef8-234c-4306-82ef-b9cc6d49e5ff - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 225/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/11/2024
Referenzen:
https://www.badduerrenberg.de/
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=730846
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=730846
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-704435-2024-DEU.txt
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