Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024111901205708070 / 703389-2024
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Veröffentlicht :
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19.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.12.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45113000 - Baustelleneinrichtung
45214210 - Bau von Grundschulen
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DEU-Stuttgart: Deutschland Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
und Verkehrssicherung
2024/S 225/2024 703389
Deutschland Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
OJ S 225/2024 19/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Beschreibung: - 1 Bürocontainer 6x2m / 92Wochen - 1 Sanitärcontainer 6x2 / 92 Wochen -
Bauzaun (Gitter) 85lfm - Bauzaun (Bretter) 115lfm - Bauschild 6x3,8m
Kennung des Verfahrens: c93fe272-88c9-4376-abf9-db42609ba93c
Interne Kennung: 3020_EU_191224
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70378
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Betrugsbekämpfung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische
Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie
folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Entsprechend § 6e EU Abs.
6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Entsprechend § 6e
EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Entsprechend
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Entsprechend §6e EU VOB/A Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Die
Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu
bestätigen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der
Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Entsprechend
§6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt
werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Entsprechend §6e EU VOB/A
erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden
Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern
und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt
kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der
Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung
verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist
als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU,
kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Entsprechend
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zahlungsunfähigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Beschreibung: - 1 Bürocontainer 6x2m / 92Wochen - 1 Sanitärcontainer 6x2 / 92 Wochen -
Bauzaun (Gitter) 85lfm - Bauzaun (Bretter) 115lfm - Bauschild 6x3,8m
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70378
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 04/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen
Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in
der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien Handwerken oder
handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch
eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines
Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU
/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten. Für die hier
ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
keine Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung,
aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; - Angabe, welche Teile
des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser
Unternehmen vorgelegt werden. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die
Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder
Mindestanforderungen des AG: keine
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt
geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach
Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag
bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2024 10:30:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38925
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit
für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 10:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A
nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 10:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu
benennen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Organisation, die Angebote bearbeitet: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Beschaffungsdienstleister: Beschaffungsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: t:4971121689746
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97db641a-5ff2-45ca-8ac3-afad533f5f58 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2024 10:36:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 225/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/11/2024
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38925
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-703389-2024-DEU.txt
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