Titel :
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DEU-Bayreuth - Deutschland Tragbare Computer Rahmenvereinbarung Notebooks
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024111801525807454 / 702802-2024
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Veröffentlicht :
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18.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.10.2024
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Angebotsabgabe bis :
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25.11.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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18000000 - Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
18900000 - Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen
18930000 - Säcke und Beutel
18931000 - Reisetaschen
18931100 - Rucksäcke
30000000 - Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
30200000 - Computeranlagen und Zubehör
30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
30213100 - Tragbare Computer
30214000 - Arbeitsplätze
48620000 - Betriebssysteme
48624000 - Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)
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DEU-Bayreuth: Deutschland Tragbare Computer Rahmenvereinbarung Notebooks
2024/S 224/2024 702802
Deutschland Tragbare Computer Rahmenvereinbarung Notebooks
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Notebooks
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahren ist der Abschluss eines
Rahmen-vertrages mit einem Unternehmen über die Belieferung von 16 Notebooks und 13,3
Convertible Notebooks, Docking-stationen und Zubehör jeweils inkl. Instandhaltung, mit einer
Laufzeit von 36 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12
Monate. Die neuen Notebooks dienen als Ersatzbeschaffung für Altgeräte und für Ausstattung
neuer mobiler Arbeitsplätze. Die Entsorgung der Altgeräte führt der Auftraggeber in Eigenregie
durch. Sie ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: a30a9f95-24c4-4de8-a278-0a7a7000f743
Interne Kennung: 24-112
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: ##Auftraggeber Die kubus IT ist öffentlicher Auftraggeber
im Sinne des § 99 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie versorgt ihre
Gesellschafter mit Dienstleistungen im IT-Bereich und stellt diese sowie Hard- und Software
entsprechend zur Verfügung. ##Durchführung des Vergabeverfahrens Die AOK Bayern,
Bereich Recht (genauere Angaben in den Bewerberbedingungen) führt das Vergabeverfahren
namens und im Auftrag der kubus IT eGbR. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert. ##Gesetzliche Grundlage der Vergabe Der Auftrag wird nach den Vorschriften des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) im Wege des Offenen Verfahrens nach §§ 119 Abs.1, Abs.3 GWB;
14 Abs. 1, 15, 21 VgV vergeben. ##Rahmenvereinbarung Es soll eine Rahmenvereinbarung
im Sinne des § 103 Abs.5 GWB mit nur einem Unternehmen nach § 21 Abs.1, Abs.3 VgV
geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten, mit einer
dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate gem. § 21 Abs.6 VgV. Die
Rahmenvereinbarung kommt mit Zugang der Zuschlagserteilung zustande. Die
Einzelbeauftragungen erfolgen jeweils gesondert nach den Vorgaben der
Rahmenvereinbarung. Bei Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die
jeweiligen Einzelaufträge dennoch separat erteilt; die Preise der Rahmenvereinbarung gelten
weiterhin.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze, 30210000
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
, 48620000 Betriebssysteme, 48624000
Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC), 18931100 Rucksäcke, 18931000
Reisetaschen, 18930000 Säcke und Beutel, 18900000
Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen, 18000000
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT
eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie
die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 24 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YH27Q ##Projektantenproblematik
Um allen Wettbewerbern die gleichen Chancen zu geben, teilt der Auftraggeber folgendes mit:
Im Juli diesen Jahres wandte sich der Auftraggeber an verschiedene Re-Seller, um eine
Marktanalyse durchzuführen. Ein Unternehmen stellte daraufhin eine Übersicht zur Verfügung,
welche einen Marktüberblick bot. Mit insgesamt drei Herstellern wurde telefonisch Kontakt
aufgenommen, insbesondere, um die Kompatibilität mit der bereits vorhandenen Infrastruktur
zu ermitteln. Dafür wurde dem Auftraggeber von Herstellern jeweils testweise ein Leihgerät
überlassen. Daraufhin wurde intern geprüft, inwieweit die am Markt angebotenen Top-Geräte
mit der vorhandenen Infrastruktur harmonieren. Dies führte insbesondere zu Erkenntnissen
hinsichtlich der Kompatibilitäten, die ihren Niederschlag im Kriterienkatalog gefunden haben.
Konklusion: Um diesen Wissensvorsprung zu kompensieren, verlängert der Auftraggeber die
Angebotsfrist um 10 Tage.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es lieg kein Ausschlussgrund nach - § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des
Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor. Siehe auch
Eigenerklärung zur Eignung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Betrugsbekämpfung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer
nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
(a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab
es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder
das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Notebooks
Beschreibung: Benötigt werden mobile Endgeräte (16 Notebooks und Convertibles inkl.
Windows 11 Professional OEM-Lizenzen) sowie Docking-Stationen und Zubehör jeweils
inklusive einer 36-monatigen Instandhaltung. Die AOKen statten die Büros größtenteils
flächendeckend als Desksharing-Arbeitsplätze aus, wobei die Mitarbeiter jeweils ein eigenes
Endgerät haben. Ein Großteil der zu beschaffenden Notebooks wird somit im täglichen,
mobilen Einsatz sein. Aus diesem Grund wird auf Geräte Wert gelegt, die den daraus
resultierenden Belastungen über einen langen Zeitraum standhalten. Entsprechend sind
Notebooks anzubieten, die bei den verschiedenen Herstellern üblicherweise als Business -
Geräte bezeichnet werden. Die fehlerlose Integration in die vorhandene Systemumgebung ist
zwingend notwen-dig. Die Lauffähigkeit der Notebooks unter den beschriebenen
Systemumgebung ist zwingende Voraussetzung.
Interne Kennung: 24-112
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213100 Tragbare Computer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30214000 Arbeitsplätze, 30210000
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30000000
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
, 48620000 Betriebssysteme, 48624000
Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC), 18931100 Rucksäcke, 18931000
Reisetaschen, 18930000 Säcke und Beutel, 18900000
Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen, 18000000
Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Große Tasche für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und
zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner) - Rucksack für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel
und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner). Stark gepolstert mit Beckengurt - Reisenetzteil für
16 Notebook (Ersatzteil) - Reisenetzteil für 13,3 Convertible-Gerät (Ersatzteil) - Stift /
Digitaler Pen für 13,3 Convertible-Gerät (Ersatzteil) - Blickschutzfilter für 16 Notebook
(Ersatzteil, Position entfällt, sofern - Blickschutzfilter im Gerät integriert ist)
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Als Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT
eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht sowie
die Standorte eines IMAC-Dienstleisters.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 72 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Laufzeit von zunächst 36 Monaten. Dreimalige Verlängerungsoption um
jeweils weitere 12 Monate. Begründung: Vorliegend soll die maximale Regellaufzeit von 4
Jahren aus § 21 Abs.6 Hs.1 VgV überschritten werden. Dieser gesetzlich in § 21 Abs.6 letzter
Hs. VgV vorgesehene Sonderfall findet seinen Ursprung in der unionsrechtlichen Vorgabe Art.
33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU . Hiernach muss der Sonderfall im Gegenstand der
Rahmenvereinbarung begründet sein. Hierbei reichen reine wirtschaftliche Erwägungen nicht
aus, wie z.B. pauschale Finanzierungsvorteile oder Amortisierungen. Hier sind rein
tatsächliche Umstände Grund für die Verlängerung der vierjährigen Regellaufzeit. Die kubus
IT betreut in drei Bundesländern (Sachsen, Thüringen und Bayern) an mehr als 340
Standorten knapp 20.000 Mitarbeitende. Die kubus IT begleitet schon seit 2023 die
Transformation vom eigenen Rechenzentrum in eine extern gehostete Cloud-Strategie.
Verbunden mit der Entscheidung, immer mehr SaaS-Produkte einzusetzen (exemplarisch sei
Office 365 von Microsoft gennant), findet auch eine Abkehr von der bisher präferierten Lösung
der Nutzung von Thin-Clients in einer Terminal-Server-Umgebung zu einer Nutzung der
Geräte auf der lokalen Ebene statt. Dies stellt aus der Sache heraus neue Anforderungen an
die genutzten Endgeräte. Um nun die Arbeitsplätze sukzessiv mit den notwendigen
Endgeräten zu versorgen, ist eine Roll-out-Planung und Umsetzung essenziell. Zwar wird ab
Mitte Januar des kommenden Jahres ein neuer Dienstleister für den First-Level-Support
eingesetzt, doch auf mit dessen Personalressourcen wird für eine flächendeckende
Versorgung ein Zeitraum von zwei Jahren geplant. Als Konsequenz daraus würde eine
Laufzeit von nur vier Jahren bedeuten, dass spätestens nach zwei Jahren die Hardware
wieder getauscht werden müsste, sollte ein anderer Hersteller die Folgeausschreibung
gewinnen, obwohl die durchschnittliche Nutzungsdauer von Notebooks im Business-Segment
3-3,5 Jahre beträgt. Um Kompatibilitätsproblemen auch dann zu vermeiden, müssten denn
Wettbewerb möglicherweise einschränkende Vorgaben für die notwendige Kompatibilität
gemacht werden, was die Gefahr eines sich selbst erhaltenden Systems begünstigt, was
durch die längere Laufzeit vermieden werden soll.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: ##Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit
der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger
Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist
ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
Preisanpassungen gelten für alle Produktkategorien. Ein Produktwechsel (Nachfolgemodell)
ist kein Alternativprodukt. Es gelten die im Preisblatt der Ausschreibung angebotenen
Konditionen. Sofern sich durch ein Nachfolgemodell technisch höherwertige
Produktspezifikationen ergeben, ist bei entsprechender technischer Begründung, eine
Preisanpassung in Höhe von maximal 7% möglich. Der Auftraggeber behält sich aufgrund
einer durch den Bieter gewünschten Modell- und/ oder Preisanpassung eine außerordentliche
Kündigung des Vertrages vor. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter
Verwendung des Formblattes Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx
eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung
abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen
Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. ##
Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als
Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen
(falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden
Leistungen durch eine entsprechende Erklärung Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.
docx mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die Verpflichtungserklaerung
Unterauftragnehmer_gesch.docx anzugeben. ##Höchstvolumina Das Höchstvolumen gilt für
die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und
automatischen Verlängerungen. - Notebooks 16 : 60.000 Stück; - Convertibles 13,3 : 7.500
Stück; - Dockingstationen: 67.000 Stück; Für die optionalen Leistungen - Große Tasche für
Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen (Leitzordner): 45.000
Stück; - Rucksack für Notebook, Netzteil, Maus, Netzwerkkabel und zusätzlichen Unterlagen
(Leitzordner): 45.000 Stück; - Reisenetzteil für 16 Notebook (Ersatzteil): 7.500 Stück; -
Reisenetzteil für 13,3 Convertible-Gerät (Ersatzteil): 5.000 Stück; - Stift / Digitaler Pen für
13,3 Convertible-Gerät (Ersatzteil): 4.500 Stück; - Blickschutzfilter für 16 Notebook
(Ersatzteil, Position entfällt, sofern Blickschutzfilter im Gerät integriert ist): 4.500 Stück; -
Blickschutzfilter für 13,3 Convertible (Ersatzteil, Position entfällt, sofern Blickschutzfilter im
Gerät integriert ist): 4.500 Stück. 5.1 Erreichen des Höchstvolumens in der Kategorie
Notebooks 16 oder Convertibles 13.3 Wird das Höchstvolumen in einer oder beiden
Kategorien erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Erreichen des Höchstvolumens in einer anderen Kategorie als Notebooks 16 oder
Convertibles 13.3 Wird hingegen das Höchstvolumen in einer anderen Kategorie erreicht, so
besteht lediglich ein Kündigungsrecht für den Gesamtvertrag; zumindest endet die
Berechtigung Einzelaufträge für diese Kategorie zu erteilen. ##Ausschlusskriterien siehe Datei
Liste Ausschlusskriterien.xlsx
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beschreibung: Der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021), muss, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Minimum bei 10.000.000,00 EUR netto pro
Jahr im Bereich Lieferung von Notebook-Hardware liegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Das Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder
eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist
oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein
wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000
EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte
Beschreibung: Das Unternehmen kann mindestens drei Referenzprojekte benennen, bei
denen es Firmen betreut oder betreut hat, bei denen die Lieferung während einer
Vertragslaufzeit von 4 Jahren mind. 10.000 Notebooks erbracht werden/worden ist.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mitarbeitendenanzahl
Beschreibung: Das Unternehmen hatte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2023, 2022, 2021) jahresdurchschnittlich mindestens 30 beschäftigte Arbeitskräfte.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wettbewerbsregister
Beschreibung: Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet
ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim
Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die
Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht
älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine
Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
eingereicht werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis ordnungsgemäße Zahlung Sozialabgaben
Beschreibung: Bescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der
zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über
ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei
Angebotsfristablauf). Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Sozialversicherungsträger)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russlandsaktionen
Beschreibung: Der Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der Eigenerklärung
Sanktionspaket 5 EU zu versichern. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die in die Wertung einfließende Preispunktzahl ermittelt sich aus der Bestpreis-
Quotienten-Methode. Dabei wird der Quotient gebildet aus dem geringsten Angebotspreis im
Verhältnis zum Angebotspreis des Bieters. Ausgewertet wird nach kalkulatorischer Menge
(siehe Preisblatt). Bildung Gesamtwertungspreis, der aus den einzelnen Preisangaben
multipliziert mit den jeweils geschätzten Abnahmemengen summiert den
Gesamtwertungspreis ergibt. Die Gesamtkosten werden durch die Angaben ermittelt, die der
Bieter in dem Preisblatt anzugeben hat. Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen, unabhängig
davon, ob es sich um eine optionale Leistung handelt. Näheres Siehe Preisblatt und
Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskriterien
Beschreibung: Die Grundlage der Bewertung der Leistungspunkte bilden die Angaben des
Bieters in der Kriterienmatrix sowie im weiteren Verlauf die Erkenntnisse aus der Teststellung,
insbesondere, sollten diese von den Angaben in der Kriterienmatrix abweichen. Die Leistung
fließt insgesamt mit 70% in die Gesamtwertung ein. Die einzelnen erreichten Punkte werden
mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und fließen als Bewertungspunkte ein. Die Summe
dieser Bewertungspunkte aus der Kriterienmatrix nach Durchführung der Teststellung bildet
die letztendliche Leistungspunktzahl. Leistungspunkte 16 x 3 + Leistungspunkte 13 +
Leistungspunkte Dockingstation = Leistungspunkte Gesamt. Die Kriterienmatrix ist für die
Bewertung der angebotenen Lösung vom Bieter vollständig auszufüllen.
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Auskünfte und Antworten werden ausschließlich über die DTVP-Plattform versandt.
Gleiches gilt für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen. Von Vorsprachen oder
telefonischen Anfragen ist abzusehen. Siehe auch: Bewerberbedingungen_gesch.docx
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird die Bieter nach Ermessen und im
gesetzlichen Rahmen auffordern, unvollständige oder fehlende Nachweise nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Ort: Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vgl.
Leistungsbeschreibung_und_Vergabebedingungen, sowie die vertraglichen Regelungen in der
Rahmenvereinbarung, ergänzt durch die Leistungsbeschreibung.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend soll die maximale
Regellaufzeit von 4 Jahren aus § 21 Abs.6 Hs.1 VgV überschritten werden. Dieser gesetzlich
in § 21 Abs.6 letzter Hs. VgV vorgesehene Sonderfall findet seinen Ursprung in der
unionsrechtlichen Vorgabe Art. 33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU . Hiernach muss der
Sonderfall im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründet sein. Hierbei reichen reine
wirtschaftliche Erwägungen nicht aus, wie z.B. pauschale Finanzierungsvorteile oder
Amortisierungen. Hier sind rein tatsächliche Umstände Grund für die Verlängerung der
vierjährigen Regellaufzeit. Die kubus IT betreut in drei Bundesländern (Sachsen, Thüringen
und Bayern) an mehr als 340 Standorten knapp 20.000 Mitarbeitende. Die kubus IT begleitet
schon seit 2023 die Transformation vom eigenen Rechenzentrum in eine extern gehostete
Cloud-Strategie. Verbunden mit der Entscheidung, immer mehr SaaS-Produkte einzusetzen
(exemplarisch sei Office 365 von Microsoft gennant), findet auch eine Abkehr von der bisher
präferierten Lösung der Nutzung von Thin-Clients in einer Terminal-Server-Umgebung zu
einer Nutzung der Geräte auf der lokalen Ebene statt. Dies stellt aus der Sache heraus neue
Anforderungen an die genutzten Endgeräte. Um nun die Arbeitsplätze sukzessiv mit den
notwendigen Endgeräten zu versorgen, ist eine Roll-out-Planung und Umsetzung essenziell.
Zwar wird ab Mitte Januar des kommenden Jahres ein neuer Dienstleister für den First-Level-
Support eingesetzt, doch auf mit dessen Personalressourcen wird für eine flächendeckende
Versorgung ein Zeitraum von zwei Jahren geplant. Als Konsequenz daraus würde eine
Laufzeit von nur vier Jahren bedeuten, dass spätestens nach zwei Jahren die Hardware
wieder getauscht werden müsste, sollte ein anderer Hersteller die Folgeausschreibung
gewinnen, obwohl die durchschnittliche Nutzungsdauer von Notebooks im Business-Segment
3-3,5 Jahre beträgt. Um Kompatibilitätsproblemen auch dann zu vermeiden, müssten denn
Wettbewerb möglicherweise einschränkende Vorgaben für die notwendige Kompatibilität
gemacht werden, was die Gefahr eines sich selbst erhaltenden Systems begünstigt, was
durch die längere Laufzeit vermieden werden soll.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen
Rechts eGbR
Registrierungsnummer: DE258107915
Postanschrift: c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730 2436
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bereich Recht
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730 2436
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a5d36511-0baa-41d8-8e1b-
d761f47ee2cc-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Angebotsfrist wird auf den 25.11.2024, 9:00 Uhr, verlängert.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird auf den 25.11.2024, 9:00 Uhr,
verlängert.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 497011b9-4bf7-43b6-ae01-afd3042628db - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2024 17:15:54 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YH27Q/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-702802-2024-DEU.txt
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