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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2024- 0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024111801365705839 / 701293-2024
Veröffentlicht :
18.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.04.2029
Angebotsabgabe bis :
03.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
DEU-Duisburg: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung 2024- 0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste &
Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose

2024/S 224/2024 701293

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2024-
0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie
Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten
sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Beschreibung: Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten
sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Kennung des Verfahrens: 925c6d8b-4be3-461c-8957-de95cd5dbaad
Interne Kennung: 2024-0645
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY11V5RYX6 Zu dieser
Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform Metropole
Ruhr zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und
Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem
Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich.
Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach §

126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden.
Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer
1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die
Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und
diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform Metropole
Ruhr an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen
eine Registrierung des / der Interessentxin auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte
auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase,
Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragestellerxin, sondern für alle zum
Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das
auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragestellerxin, aus
Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell
notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren
werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform
Metropole Ruhr bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: SAP IS Waste & Recycling sowie Commerce Cloud
Beschreibung: Die Komponente IS Waste & Recycling ist Bestandteil unseres S/4 HANA
Systems. Es gibt regelmäßig neue Anforderungen in diesem Umfeld. Dies betrifft einerseits
Digitalisierungsprojekte z. B. mit dem Ziel, mobile Lösungen zu implementieren bzw.
bestehende mobile Lösungen zu erweitern, andererseits Projekte, um die
Benutzerfreundlichkeit, z.B. durch Nutzbarmachung bzw. Entwicklung von Fiori Features, zu
erhöhen. Die SAP Commerce Cloud wird als Plattform zum Betrieb unseres Kundenportals
sowie unseres Webshops genutzt. Die dortigen Entwicklungen beruhen auf der JavaSkript-
basierten Composable Storefront. Es bestehen Schnittstellen zum SAP Back-end. Darüber
hinaus basiert auch die Webseite der WBD auf der Commerce Cloud Infrastruktur.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum
Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei
Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen -
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung des Bieters zum
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers
/- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,
- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG
(Mindestlohngesetz) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder
EEEx) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieterxin oder des
Mitglieds der Bieterxinnengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der
Eignungsverleiherxin oder Unterauftragnehmerxin - siehe Dokument 2.2_SAP Waste +
Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F12 6. Nur auf
besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der
Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der
Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der

Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7
sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten
Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie
F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter
F1 - F14_WBD.pdf , die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder
ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur
EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und
Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU-
Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die
AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2)
VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt
des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem
Original geben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung
des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling &
Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3.
Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument
2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf ,
Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 4. Erklärung zu Registereintragungen des /
der Bieterxin oder des Mitglieds der Bieterxinnengemeinschaft und im Fall der
Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiherxin oder Unterauftragnehmerxin - siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 -

siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 -
F14_WBD.pdf , Formblatt F13 6. Erklärung dexr Bieters /-in zur Zusicherung der
Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw.
gleichwertigen Nachweises, beiBieterxinnengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten
Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder
gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei
Bieterxinnengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den
Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche
Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen. Der AG behält
sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende
Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern.
Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf ,
enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling
& Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die
Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14
(Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Aufgrund der
spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die
Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der
Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der
Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das
Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50
Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden

anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original
geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei
Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den
letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit
Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste +
Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F1 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE
MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste &
Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene
Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-
Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00
Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los
1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine
Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters
zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren -
siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 -
F14_WBD.pdf , Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Der AG behält sich das
Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln
an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7
sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten
Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie
F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter
F1 - F14_WBD.pdf , die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder
ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur
EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und
Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU-

Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die
AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2)
VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt
des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem
Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTY11V5RYX6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY11V5RYX6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)

Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: SAP Core Komponenten
Beschreibung: Das Haupt-SAP System der WBD ist bereits auf S/4 HANA umgestellt worden.
Dabei befinden sich aktuell im Wesentlichen SAP-GUI Transaktionen im Einsatz. Fiori
Anwendungen gibt es nur rudimentär. Bei den Wirtschaftsbetrieben genutzte SAP Core
Komponenten sind die Module der Finanzbuchhaltung (FI-GL, FI-AA, FI-AR und FI-AP), des
Controllings und der Logistik (MM, SD). Eine PM Umgebung findet sich im Rahmen eines
Spezialprojektes im Aufbau. Es soll auch geprüft werden in wieweit PS zukünftig eine Rolle
spielen kann. Aktuell wird rudimentär auch IM für die Budgetierung verwendet, wobei dieses
Modul entweder ausgebaut oder abgelöst werden soll. Seit neuestem kommt eine besondere

Relevanz für eine neue Sparte hinzu, das Modul RE-FX für das Immobilienmanagement im
einer dazugehörigen Spezialkomponente BK01. Außerdem ist Absicht zu prüfen, in wieweit
Fiori Anwendungen im Core SAP Umfeld Mehrwerte für Kunden und Belegschaft bringen
können. Sollte es hier sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten geben, sollen diese innerhalb der
nächsten vier Jahre identifiziert, projektiert und umgesetzt werden.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum
Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei
Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder

EEEx) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen -
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung des Bieters zum
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers
/- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,
- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG
(Mindestlohngesetz) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder
EEEx) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieterxin oder des
Mitglieds der Bieterxinnengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der
Eignungsverleiherxin oder Unterauftragnehmerxin - siehe Dokument 2.2_SAP Waste +
Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F12 6. Nur auf
besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der
Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der
Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen
zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7
sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten
Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie
F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter
F1 - F14_WBD.pdf , die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder
ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur
EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und
Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU-
Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die
AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2)
VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt
des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem
Original geben.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung
des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling &
Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3.
Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument
2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf ,
Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 4. Erklärung zu Registereintragungen des /
der Bieterxin oder des Mitglieds der Bieterxinnengemeinschaft und im Fall der
Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiherxin oder Unterauftragnehmerxin - siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 -
siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 -
F14_WBD.pdf , Formblatt F13 6. Erklärung dexr Bieters /-in zur Zusicherung der
Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe
Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.
pdf , Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw.
gleichwertigen Nachweises, beiBieterxinnengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten
Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder
gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei
Bieterxinnengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den
Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche
Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen. Der AG behält
sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende
Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern.
Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen
Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument
2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf ,
enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der

Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling
& Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die
Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14
(Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Aufgrund der
spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die
Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der
Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der
Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das
Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50
Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original
geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei
Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den
letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit
Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument 2.2_SAP Waste +
Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , Formblatt F1 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE
MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste &
Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene
Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-
Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00
Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los
1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine
Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters
zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren -
siehe Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 -
F14_WBD.pdf , Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Der AG behält sich das
Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln

an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und
die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-
Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf , enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7
sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der 2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten
Anbieter_WBD.pdf angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie
F10 - F11 in dem Dokument 2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter
F1 - F14_WBD.pdf , die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder
ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur
EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und
Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU-
Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die
AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2)
VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt
des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem
Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2024 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTY11V5RYX6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY11V5RYX6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: 5b02e0f6-396e-4aca-b76c-ad569f164fa5
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032833469
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: 58c28ac5-4ef4-4476-857c-57d00db203c9
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032833469
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 63f54086-9931-4e1d-97b7-e0abf9606b3c
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 85f70c55-ed81-4fb7-bb6d-9960b9cf1a25
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 31ee6c00-3d78-48a4-bce6-17c6282ca170 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 13:19:16 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY11V5RYX6/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-701293-2024-DEU.txt

 
 
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