Titel :
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DEU-Worms - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024111801261704743 / 700088-2024
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Veröffentlicht :
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18.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.12.2024
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Angebotsabgabe bis :
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17.12.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71328000 - Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
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DEU-Worms: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen Leistungen der Prüfstatik für das
Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
2024/S 224/2024 700088
Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Worms ( ebwo AöR )
E-Mail: salamander@ebwo.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
Beschreibung: Leistungen der Prüfstatik für das Projekt Salamandergelände in drei (3) Losen.
Kennung des Verfahrens: 387f7117-0a75-42d5-b07f-c0695e2b0377
Interne Kennung: Ebwo_Prüfstatik_Salamander_111.0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000
Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67549
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 840 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHTB2
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn -
(1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Prüfstatik - Holzbau
Beschreibung: Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Worms ( ebwo AöR ) beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das
Projekt Salamandergelände . Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier
entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für
unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach
modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think
Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die
Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände
zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale
Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind:
- Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache
Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und
Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches
Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer
Betriebs-Kita
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000
Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67549
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der
Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem
Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in
Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung)
beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 700 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Fortsetzung der
Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der
Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter /
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei
Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 Ausschlussgründe für den
Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 Ausschlussgründe für
den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2.
Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem
geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die
bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a)
Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils
geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei
Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung
ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen
Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für
allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG
vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der
Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für
diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt
als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG
verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft
verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine
Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den
jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der
Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung
besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein
Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt,
einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343
Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Jahresumsatz (Gesamtumsatz einschließlich Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags) Los 1
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr und - je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen
der Prüfstatik in der Fachrichtung Holzbau) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, die in die
engere Wahl kommen, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg
(Fremderklärung) des Steuerberaters über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Holzbau) für die
letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unaufgefordert etwaige noch
ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese
vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen,
wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) und der
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der
Fachrichtung Holzbau) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Holzbau)
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_01
Jahresumsatz_Los 1 zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Nach Ermessen des Käufers
können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden ist gemeint,
dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte
fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag
bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich
fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter / Bietergemeinschaften sind bei der Öffnung der Angebote
nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der
Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ( ebwo AöR )
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Prüfstatik - Metallbau
Beschreibung: Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Worms ( ebwo AöR ) beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das
Projekt Salamandergelände . Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier
entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für
unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach
modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think
Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die
Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände
zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale
Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind:
- Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache
Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und
Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches
Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer
Betriebs-Kita
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000
Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67549
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der
Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem
Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in
Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung)
beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 700 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Fortsetzung der
Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der
Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter /
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei
Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 Ausschlussgründe für den
Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 Ausschlussgründe für
den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2.
Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem
geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die
bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a)
Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils
geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei
Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung
ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen
Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für
allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG
vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der
Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für
diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt
als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG
verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft
verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine
Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den
jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der
Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung
besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein
Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt,
einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343
Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahresumsatz (Gesamtumsatz einschließlich Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags) Los 2
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr und - je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen
der Prüfstatik in der Fachrichtung Metallbau) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto)
pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das
in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, die in die
engere Wahl kommen, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg
(Fremderklärung) des Steuerberaters über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Metallbau) für
die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unaufgefordert etwaige noch
ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese
vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen,
wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) und der
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der
Fachrichtung Metallbau) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Metallbau)
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_02
Jahresumsatz_Los 2 zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Nach Ermessen des Käufers
können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden ist gemeint,
dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte
fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag
bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich
fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter / Bietergemeinschaften sind bei der Öffnung der Angebote
nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der
Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ( ebwo AöR )
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Prüfstatik - Massivbau
Beschreibung: Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Worms ( ebwo AöR ) beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Prüfstatik für das
Projekt Salamandergelände . Zum Salamandergelände: Es soll ein zukunftsfähiges Quartier
entstehen, welches ein attraktives Arbeitsumfeld für 800 bis 1.000 Mitarbeitende für
unterschiedlichste Dienstleistungsbereiche darstellt. Ebenso sollen die Arbeitsplätze nach
modernsten Erkenntnissen entworfen werfen. Hierbei wurden Begriffe wie Open Office, Think
Boxes oder auch der Außenraum als mobiles Office genannt. Die Herausforderung ist die
Zusammenkunft einer gemischt öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzung auf einem Gelände
zu vereinen. Innovative Energieerzeugungskonzepte sollen integriert, erneuerbare regionale
Ressourcen genutzt und nachhaltige Baumaterialien eingesetzt werden. Dort anzutreffen sind:
- Ebwo AöR: Entsorgungsbetrieb, Baubetrieb, Verwaltung - Feuerwehr: Hauptwache
Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte, Katastrophenschutz - Integrations- und
Dienstleistungsbetrieb (kurz IDB): Großküche, Kantine, Schulbuchausleihe - Technisches
Rathaus: verschiedene Bereiche der Stadt Worms - Kindertagesstätte: 5 Gruppen inkl. einer
Betriebs-Kita
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71328000
Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirschgartenweg (K18) / Speyerer Schlag
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67549
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei (2) Jahre wenn nicht der
Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der angegebenen Laufzeit dem
Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in
Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive Verlängerung)
beträgt vier (4) Jahre.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 700 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Fortsetzung der
Bedingungen für den Auftrag: 1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). Vor der
Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter /
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei
Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201 Ausschlussgründe für den
Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 Ausschlussgründe für
den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2.
Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab einem
geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben,die
bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. a)
Tariftreueerklärung Gemäß § 4 Abs. 1 LTTG dürfen öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils
geltenden Fassung erfasst werden, nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei
Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung
ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen
Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes gebunden ist. Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG für
allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG
vorliegt. Soweit eine solche Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, hat der
Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft für
diese Eigenerklärung die Anlage 343 Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt
als Bestandteil des Angebots einzureichen. b) Mindestentgelterklärung Soweit bei dem
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft keine Bindung durch das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz besteht, muss sich der Bieter und - soweit relevant - das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG
verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben. Der Bieter / die Bietergemeinschaft
verpflichtet sich, seinen Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine
Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den
jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der
Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen. Keine Verpflichtung
besteht in folgenden Fällen: - Bei der Leistungserbringung durch Auszubildende, - wenn ein
Bieter / eine Bietergemeinschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt,
einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmern auszuführen; - falls ein Bieter / eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat
beschäftigt sind. Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 343
Tariftreue_Mindestentgelterklärung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahresumsatz (Gesamtumsatz einschließlich Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags) Los 3
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr und - je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen
der Prüfstatik in der Fachrichtung Massivbau) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR (netto)
pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das
in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, die in die
engere Wahl kommen, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg
(Fremderklärung) des Steuerberaters über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Massivbau) für
die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unaufgefordert etwaige noch
ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese
vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen,
wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) und der
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der
Fachrichtung Massivbau) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Prüfstatik in der Fachrichtung Massivbau)
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_03
Jahresumsatz_Los 3 zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Nach Ermessen des Käufers
können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden ist gemeint,
dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte
fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag
bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich
fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter / Bietergemeinschaften sind bei der Öffnung der Angebote
nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der
Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage
327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms ( ebwo AöR )
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt
Worms ( ebwo AöR )
Registrierungsnummer: 073190000000-002-26
Postanschrift: Hohenstaufenring 2
Stadt: Worms
Postleitzahl: 67547
Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Technischer Vorstand
E-Mail: salamander@ebwo.de
Telefon: +49 6241 - 9100 20
Fax: +49 6241 - 9100 66
Internetadresse: https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen
/ausschreibungen/index.php?navid=205994205994
Profil des Erwerbers: https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen
/ausschreibungen/index.php?navid=205994205994
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: /
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 61311616-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e64ab4ab-e385-4810-88fd-c913bb2f8275 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 12:31:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHTB2/documents
https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen/ausschreibungen/index.php?navid=205994205994
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-700088-2024-DEU.txt
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