Titel :
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DEU-Jülich - Deutschland Archäologische Untersuchungen Ausschreibung archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024091301265848610 / 551383-2024
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Veröffentlicht :
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13.09.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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14.10.2024
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Angebotsabgabe bis :
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14.10.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71351914 - Archäologische Untersuchungen
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DEU-Jülich: Deutschland Archäologische Untersuchungen Ausschreibung
archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich
2024/S 179/2024 551383
Deutschland Archäologische Untersuchungen Ausschreibung archäologische Untersuchung
für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich
OJ S 179/2024 13/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
E-Mail: info@brainergy-park.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2.
Untersuchungsbereich
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und
unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives
Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: Brainergy Park Jülich). Träger
des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen
Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren. Der Standort soll den Ansprüchen eines
innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw.
Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt
als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im
Rheinischen Braunkohlerevier ein. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy
Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend
wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot
für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten
Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das
Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird
hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Zentraler
Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum Brainergy
Hub werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine
Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und
Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere,
Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet. Zur Vorbereitung des Baugrundes des
Brainergy Hub sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Im Zuge der Untersuchung
wurde die Erforderlich der Untersuchung in einem weiteren Untersuchungsbereich mit einer
Fläche von ca. 3600m² identifiziert. Diese Untersuchungen im 2. Untersuchungsgebiet sind
Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Kennung des Verfahrens: d39dfbd5-ffb8-4742-b35c-e3f661d4b0f3
Interne Kennung: AV23427E-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein
zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein
fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1
GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und
unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives
Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: Brainergy Park Jülich). Träger
des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen
Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren. Der Standort soll den Ansprüchen eines
innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw.
Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt
als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im
Rheinischen Braunkohlerevier ein. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy
Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend
wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot
für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten
Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das
Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird
hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Zentraler
Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum Brainergy
Hub werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine
Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und
Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere,
Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet. Zur Vorbereitung des Baugrundes des
Brainergy Hub sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Im Zuge der Untersuchung
wurde die Erforderlich der Untersuchung in einem weiteren Untersuchungsbereich mit einer
Fläche von ca. 3600m² identifiziert. Diese Untersuchungen im 2. Untersuchungsgebiet sind
Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Interne Kennung: 000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu
benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen
unternommen wurden, um eine Selbstreinigung herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union
zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die
Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-
fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der
vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des
verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das
Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe von Archäologen/Archäologinnen
Beschreibung: Jeder Bieter hat als Projektleitung eine Person zu benennen, die über die
Berufszulassung als Archäologe/Archäologin verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist
beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Maßgebliches Zuschlagskriterium ist der angebotene Einheitspreis/m².
Gewichtung (Punkte, genau): 1
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av23427e-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 17 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
Registrierungsnummer: 000
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: info@brainergy-park.de
Telefon: +4924613189730
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 000000
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 29d0614a-9f9d-45e2-8538-9e48def80264 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2024 23:42:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 179/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/09/2024
Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202409/ausschreibung-551383-2024-DEU.txt
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