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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Arzneimittel Open house Arzneimittelrabattverträge Rivaroxaban Filmtabletten (ausgenommen in der Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042602033139227 / 251782-2024
Veröffentlicht :
26.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.05.2026
Angebotsabgabe bis :
05.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-München: Deutschland Arzneimittel Open house
Arzneimittelrabattverträge Rivaroxaban Filmtabletten (ausgenommen in der
Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01

2024/S 83/2024 251782

Deutschland Arzneimittel Open house Arzneimittelrabattverträge Rivaroxaban Filmtabletten
(ausgenommen in der Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge Rivaroxaban Filmtabletten (ausgenommen in der
Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01
Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-
house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell
geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Rivaroxaban
Filmtabletten (ausgenommen in der Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01 , nach § 130a Abs. 8
SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss
identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der
frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.06.2024, alle Verträge enden am 31.05.2026. Ein
Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am
05.04.2026. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt
werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen
Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen
Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit
außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen
geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und
unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem
Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst
ausgefüllter und unterzeichneter Anlage Festlegung der vertragsgegenständlichen
Arzneimittel sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand
unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher
Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Vergabestelle SGB V ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München

ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den
Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang
vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines jeden Monats erfolgt der
Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf
folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in
SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten
Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151), als Scan an die E-Mail-Adresse
vergabestelle1@by.aok.de oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.
de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis
zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die
Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt
wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-
Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen.
Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner
kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-
House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen
Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die
Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der
Unterlagen bestätigt.
Kennung des Verfahrens: 572e48a1-0127-4cad-9fae-28099e9fbba3
Interne Kennung: 24-046
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHNBF Information gemäß § 135
Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem
Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt
und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges
diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die
Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein
Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln
über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie
den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird
europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer
abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem

Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link
findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen,
die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit
jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie
Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die
Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des
Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um
einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge Rivaroxaban Filmtabletten (ausgenommen in der
Wirkstärke 2,5 mg), ATC B01AF01
Beschreibung: Siehe kurze Beschreibung
Interne Kennung: 24-046

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit
deutscher Übersetzung eingereicht werden. Interessierte pharmazeutische Unternehmen
können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die
Freischaltung des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen. Ein Link
zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen
ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-
Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen
Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die
Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der
Unterlagen bestätigt. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag im Original IN ZWEIFACHER
AUSFERTIGUNG eingereicht werden muss.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen, die
bei den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden kann.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNBF
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNBF

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNBF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/04/2026 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/04/2026 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags sind im Rabattvertrag enthalten, der bei den Vergabeunterlagen heruntergeladen
werden kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche

Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267

Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 162fa635-bcf0-45d8-972e-562a36401675 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 11:19:35 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNBF
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNBF/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-251782-2024-DEU.txt

 
 
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