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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bad - Deutschland Scanning Beschaffung von Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung im Wege einer Rahmenvereinbarung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042601580938752 / 251397-2024
Veröffentlicht :
26.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
16.05.2024
Angebotsabgabe bis :
28.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72252000 - Datenarchivierung
79999100 - Scanning
DEU-Bad: Deutschland Scanning Beschaffung von Dienstleistungen zur
Bestandsaktendigitalisierung im Wege einer Rahmenvereinbarung

2024/S 83/2024 251397

Deutschland Scanning Beschaffung von Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung
im Wege einer Rahmenvereinbarung
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung im Wege einer
Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Der Kreis Segeberg beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen zur
Bestandsaktendigitalisierung im Wege einer Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens: 8c40e004-1e7d-4bbd-9dd6-ba89c13a1eeb
Interne Kennung: SE30.00.20240009
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72252000 Datenarchivierung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Str. 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 663 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1KAU4N89 Weitere Besondere
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 3. Erklärung Bezug Russland Entsprechend
der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9.
April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit
mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter und - soweit relevant - das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die
Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen. 4. Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Tariftreue oder Mindestentgelterklärung gemäß
der Anlage 343 Verpflichtungserklärung_Mindestentgelt einzureichen. 5. Beleg zur
Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung Der Bieter / die Mitglieder der
Bietergemeinschaft hat / haben zum Nachweis der Gewährleistung seiner / ihrer Maßnahmen
zur Qualitätssicherung a) ein gültiges Zertifikat ISO/IEC 27001 (oder gleichwertiger Art) und b)
ein gültiges Zertifikat DIN ISO 9001 (oder gleichwertiger Art) einzureichen. Der entsprechende
Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Die Zertifikate müssen während der gesamten
Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden. Bei
Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein
entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
6. Eigenerklärung über Einhaltung der technischen Ausstattung Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat / haben mit dem Angebot eine unterschriebene Eigenerklärung
abzugeben, in welcher bestätigt wird, dass die eingesetzten Geräte sowie die entsprechende
Scan-Software die Vorgaben der Richtlinien des Bundesamtes für die Sicherheit in der
Informationstechnik über das ersetzende Scannen (BSI TR-03138 RESISCAN) oder
Richtlinien / Regelungen gleichwertiger Art - technisch im vollen Umfang einhalten.
Beispieltext: Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die für die Ausführung des Auftrages von uns
eingesetzten Geräte sowie die entsprechende Scan-Software die Vorgaben der Richtlinien
des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik über das ersetzende Scannen-
oder Richtlinien / Regelungen gleichwertiger Art - technisch im vollen Umfang einhalten. 7.
Konzept Datenschutz Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat / haben mit dem Angebot eine
Konzepterstellung zu den nachfolgend genannten Aspekten enzureichen: a) Darstellung der
Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei dem gesamten
Digitalisierungsvorgang der Bestandsakten (Unterkriterium 1); b) Herangehensweise bei der
Umsetzung der Voraussetzungen der TR RESISCAN (Unterkriterium 2); c) Darstellung der
Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gescannten Bestandsakten (Unterkriterium 3); Zur
Abgabe des Konzepts für die Leistungserbringung ist die Anlage 602 Konzept(e) zwingend
zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Konzept für die
Leistungserbringung als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Je Unterkriterium sind maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten gestattet. Der
Bieter hat konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er
das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: Angaben zu Unterkriterium 1 ;
Angaben zu Unterkriterium 2 ; Angaben zu Unterkriterium 3 ). Sollte das Konzept für die
Leistungserbringung einschließlich der Angaben zu den genannten Unterkriterien fehlen, führt
dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Konzepts für die Leistungserbringung zu
erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem
Konzept für die Leistungserbringung enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte
Beschaffenheit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung im Wege einer
Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Der Kreis Segeberg fasst unter der E-Government Strategie zahlreiche
Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung zusammen, hierunter fällt auch die Schaffung

einer lückenlosen digitalen Bearbeitung von Verwaltungsverfahren. Diese wiederum bedingt
eine digitale Aktenführung, welche nicht nur vorwärtsgerichtet zukünftige Akten betrifft,
sondern ebenso Bestandsakten adressiert. Zu diesem Zwecke sind Bestandsakten zu
digitalisieren. Seit Anfang 2023 war das gleichnamige Projekt Bestandsaktendigitalisierung
mit der Ermittlung von Mengen und Vorgehensweisen für eben diese Aufgabe befasst. Dieser
Auftrag adressiert die im Rahmen des oben erwähnten Projektes ermittelten Bestandsakten in
mehr als 20 weiteren Fachdiensten der Kreisverwaltung Segeberg. Der gegenständliche
Auftrag umfasst die im Folgenden beschriebenen Leistungen, welche für alle geforderten
Digitalisierungsformen gelten: - den Transport und/oder die Entgegennahme der zu
scannenden Objekte, - die Scan-Vorbereitung, - das Scannen (inklusive Signatur und
Qualitätssicherung) und - die Rückgabe der aufbereiteten Digitalisate an den Auftraggeber
sowie - die anschließende Rückgabe oder Vernichtung des Schriftguts. Diese Tätigkeiten
können sowohl für gebundene Medien, als auch Papierbestände beauftragt werden.
Interne Kennung: SE30.00.20240009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72252000 Datenarchivierung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Str. 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftrag verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, sofern dieser nicht
mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Frist durch den
Auftraggeber ordentlich gekündigt wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: 1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis
(Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine
bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens -
3.000.000,- EUR für Personenschäden - 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden); b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung
mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei
einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden
Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob
seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der
interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens
(zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass
im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und
unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung
abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Die
Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit
bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften ist ein
entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei
eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden
eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die vorstehenden Anforderungen
sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Der interessierte
Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 Haftpflichtversicherung zu
verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines
Angebots).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Bietergemeinschaften Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat
diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in
der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner
haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind
einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die
Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres
Angebots aus-gefüllt einzureichen. 2. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig

auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 3. Eignungsleihe Beabsichtigt der
Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in
seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere Unternehmen sind alle
Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch
konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter die in diesen
Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien,
hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen
vorzulegen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so
ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Ausschlussgründe 1.1 Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3
GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs

(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). 1.2 Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 1.3 Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten
Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das
Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten
Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies
gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt
haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten
Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, -
das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls
eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das
Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
jeweils eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201
Ausschlussgründe zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Unternehmensbezogene Referenzprojekte Der Bieter hat mit dem Angebot
mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher
ausgeführte Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung [Mindestanforderung]
einzureichen. Davon muss mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt unter
Einhaltung der BSI Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)
durchgeführt worden sein [Mindestanforderung]. Der Bieter hat je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers
(Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); -
Projektbezeichnung der früher ausgeführten Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung
unter Angabe der ausgeführten Leistungen; Angabe, ob das unternehmensbezogene
Referenzprojekt unter Einhaltung der BSI Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen
(RESISCAN) durchgeführt wurde; - Rolle des Referenznehmers in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert
(vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des Referenznehmers in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten
Dienstleistungen zur Bestandsaktendigitalisierung; - Erbringungszeitraum (Beginn nicht vor
dem 01.01.2020 und Abschluss der Leistungen spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in
dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.
JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsaufnahme und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) (Abnahme der Scanleistung). - öffentlicher oder privater Empfänger
(Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Kann ein Bieter nicht
mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekt angeben, die alle aufgestellten
Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften
sind in Summe mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte
anzugeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar
sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches
Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Hinweis Der
interessierte Wirtschaftsteilnehmer, das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene Referenzprojekte zu verwenden.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Angebots
ausgefüllt einzureichen. 3. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder
vorsätzlich irreführender Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0Y6QY1KAU4N89/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KAU4N89

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KAU4N89
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird bestimmte fehlende Bieterunterlagen
(gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern, wenn diese
mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.
Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene)
Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die
Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie
fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies
bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die
Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemein-sam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. 2. Unterauftragnehmer /

Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Aufgrund der begrenzten Anzahl an
Zeichen und Ziffern an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die
Zusätzlichen Informationen unter 2.1.4 Allgemeine Informationen verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9758
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9758
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105

Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9758
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f20e175b-0976-4afe-9856-51143760a3fc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 12:22:57 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KAU4N89
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QY1KAU4N89/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-251397-2024-DEU.txt

 
 
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