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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hofheim - Deutschland Verbauarbeiten Baugrube inkl. Verbau und Wasserhaltung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042601545238440 / 251087-2024
Veröffentlicht :
26.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
13.05.2024
Angebotsabgabe bis :
27.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45262212 - Verbauarbeiten
DEU-Hofheim: Deutschland Verbauarbeiten Baugrube inkl. Verbau und
Wasserhaltung

2024/S 83/2024 251087

Deutschland Verbauarbeiten Baugrube inkl. Verbau und Wasserhaltung
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Baugrube inkl. Verbau und Wasserhaltung
Beschreibung: Baugrube inkl. Verbau und Wasserhaltung
Kennung des Verfahrens: 56b95db5-f9a6-4ae4-8cb3-c5c19913a616
Interne Kennung: LOS-002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262212 Verbauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lorsbacher Grundschule Bornstraße 19
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37HN42
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Baugrube inkl. Verbau und Wasserhaltung
Beschreibung: -Herstellung von bewehrten und unbewehrten überschnittenen
Bohrpfahlwänden mit einem Durchmesser von 88 cm und Längen von 8 bis 12,50 m als
Verbau um eine Baugrube mit ca. 122 m Umfang. - Einbau von ca. 112 m Streckträgerverbau
mit Holzausfachung und anschließendem Rückbau im Rohbaufortschritt. - Gurtung für die
einfache Aussteifung der Baugrubenwände aus verschiedenen Profilen nach statischer
Erfordernis - Installieren und vorhalten einer Wasserhaltung mit Absenk- und
Entspannungsbrunnen sowie Herstellung einer Flächendränage auf der Baugrubensohle. -

Erdarbeiten mit Abräumen des 880 m2 großen Baufelds, Herstellung einer Arbeitsebene für
die Verbauarbeiten. - Aushub von ca. 1850 m³ Auffüllung und 2950 m³ Boden aus organischen
Schluffen/Tone/ Torfe nach erfolgtem Verbau und Einrichtung der Wasserhaltung.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262212 Verbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Lorsbacher Grundschule Bornstraße 19
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten

Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes

Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch
für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§
4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem
Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-
Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung
durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HN42
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HN42

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HN42
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2024 09:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine
Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich
der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt Eigenerklärung
Sanktions-VO beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den
Angebotsunterlagen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von
Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
(Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem
Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach
Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2
GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen
ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB
nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt

sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an
unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org
Telefon: +49 6192201-6142
Fax: +49 6192201-6801
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)

Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ee8d822-a7ad-467d-90c0-92d9fd3a8898 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 11:09:46 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HN42
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37HN42/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-251087-2024-DEU.txt

 
 
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