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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC L01XG01 - DEU-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 250714-2024 (ID: 2024042601515738210)
Veröffentlicht: 26.04.2024
*
  DEU-München: Deutschland  Arzneimittel  Open house
Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
L01XG01
   2024/S 83/2024 250714
   Deutschland  Arzneimittel  Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB
   V Bortezomib, ATC L01XG01
   OJ S 83/2024 26/04/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: BARMER
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
            (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG
	    1989)
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München vertreten durch die
            Hauptverwaltung in Bochum, handelnd als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V)
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: IKK classic handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V),
	    bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die
            Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund
	    plus
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
	    L01XG01
            Beschreibung: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V
	    Bortezomib, ATC L01XG01
	    Kennung des Verfahrens: d5bde081-b985-4a46-a07c-196de31dd37b
	    Interne Kennung: 24-047
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHNEW Information gemäß § 135
	    Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
            Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im
            Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
            Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem
            Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt
	    und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
	    Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges
            diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die
	    Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein
	    Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln
            über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie
            den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird
            europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
	    Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer
            abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
            Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
            zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link
	    findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen,
            die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit
            jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie
            Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von
            mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
            Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
            /Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die
            Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des
	    Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um
            einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
	    L01XG01
	    Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-
            house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
            Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell
	    geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
	    Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
            nicht verbunden. Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, handelnd als Landesverband (§
	    207 Abs. 4 SGB V), der BKK-Landesverband Bayern, die IKK classic handelnd als
            Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V), bestehend aus den Krankenkassen der
            Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt
            gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, die Sozialversicherung für
	    Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse,
            handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989) die KNAPPSCHAFT, die Techniker
            Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse -
	    KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, und die Handelskrankenkasse (hkk)
	    beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive
            Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Bortezomib, ATC L01XG01, nach § 130a Abs. 8c
              SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der
              Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Bayern zu
              schließen. Die AOK Bayern ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren
              Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen
              bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen
              Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss
	      identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der
              frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.07.2024, alle Verträge enden am 30.06.2026. Ein
              Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am
              16.04.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt
	      werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen
              Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen
              Wirkstoff für die Region Bayern treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die
              entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten
              pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und
              unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische
              Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der
	      Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine
              Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei  OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN
              sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die
              Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER
	      ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die
              Datei  OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN  ist in beiden Fällen elektronisch zu übermitteln.
	      Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original
	      an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V
              ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE
	      Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Datei
               OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN  sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal
              www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 16.
              eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von
              Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen,
              ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den
              Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen
	      und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag
	      beginnt bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Interessierte pharmazeutische
              Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.
	      de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in
              dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich
	      pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
              werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern
	      freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der
	      Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen
              bestätigt.
	      Interne Kennung: 24-047
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
            Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
            Beschreibung: Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen, die
	    bei den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden kann.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/04/2026 00:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des
            Auftrags sind im Rabattvertrag gemäß § 130a Absatz 8c SGB V enthalten, der bei den
	    Vergabeunterlagen heruntergeladen werden kann.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher
            Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
            verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
              Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
              ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die
	      Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
              Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
              Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
              Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
              Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
              Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1)
              Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
              jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
              und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
	      Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	      behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
              droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Bayern - Die Gesundheitskasse
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE811695320
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 81739
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
	    Registrierungsnummer: DE811462382
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 20097
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
	    Registrierungsnummer: DE811313100
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22305
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: BARMER
	    Registrierungsnummer: DE121009029
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10969
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
	    Registrierungsnummer: DE811554035
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30625
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0006
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Registrierungsnummer: DE812164907
	    Stadt: Bremen
	    Postleitzahl: 28195
	    Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0007
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: DE811581812
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22041
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0008
	    Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern
	    Registrierungsnummer: DE319061878
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 81476
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0009
              Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
              (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG
	      1989)
	      Registrierungsnummer: DE264833463
	      Stadt: Kassel
	      Postleitzahl: 34131
	      Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	      Telefon: 089 62730267
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0010
            Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München vertreten durch die
            Hauptverwaltung in Bochum, handelnd als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V)
	    Registrierungsnummer: DE124089627
	    Stadt: Bochum
	    Postleitzahl: 44799
	    Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0011
            Offizielle Bezeichnung: IKK classic handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V),
	    bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die
            Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund
	    plus
	    Registrierungsnummer: DE283627786
	    Stadt: Dresden
	    Postleitzahl: 01099
	    Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
	    Telefon: 089 62730267
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0012
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t:022894990
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: 022894990
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0013
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3759ef25-5b2f-481b-85a5-517cced1ab23 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 14:45:54 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-250714-2024-DEU.txt
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