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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Arzneimittel Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC L01XG01
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042601515738210 / 250714-2024
Veröffentlicht :
26.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
16.04.2026
Angebotsabgabe bis :
17.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-München: Deutschland Arzneimittel Open house
Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
L01XG01

2024/S 83/2024 250714

Deutschland Arzneimittel Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB
V Bortezomib, ATC L01XG01
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG
1989)
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München vertreten durch die
Hauptverwaltung in Bochum, handelnd als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V)
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: IKK classic handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V),
bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die
Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund
plus
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
L01XG01
Beschreibung: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V
Bortezomib, ATC L01XG01
Kennung des Verfahrens: d5bde081-b985-4a46-a07c-196de31dd37b
Interne Kennung: 24-047
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHNEW Information gemäß § 135
Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem
Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt
und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges
diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die
Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein
Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln
über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie
den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird
europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer
abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link
findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen,
die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit
jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie
Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen. Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die
Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des
Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um
einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Open house Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bortezomib, ATC
L01XG01
Beschreibung: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-
house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein
Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell
geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars
nicht verbunden. Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, handelnd als Landesverband (§
207 Abs. 4 SGB V), der BKK-Landesverband Bayern, die IKK classic handelnd als
Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V), bestehend aus den Krankenkassen der
Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt
gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse,
handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989) die KNAPPSCHAFT, die Techniker
Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse -
KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, und die Handelskrankenkasse (hkk)
beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive
Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Bortezomib, ATC L01XG01, nach § 130a Abs. 8c

SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der
Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Bayern zu
schließen. Die AOK Bayern ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren
Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen
bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen
Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss
identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der
frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.07.2024, alle Verträge enden am 30.06.2026. Ein
Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am
16.04.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt
werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen
Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen
Wirkstoff für die Region Bayern treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die
entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten
pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und
unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische
Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der
Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine
Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN
sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die
Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER
ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die
Datei OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN ist in beiden Fällen elektronisch zu übermitteln.
Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original
an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Vergabestelle SGB V
ZE25 open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE
Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Datei
OHV_8c_Bayern_Festlegung_PZN sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal
www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 16.
eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von
Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen,
ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den
Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen
und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag
beginnt bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.
de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in
dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich
pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens
werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern
freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der
Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen
bestätigt.
Interne Kennung: 24-047

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Beschreibung: Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen, die
bei den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden kann.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/04/2026 00:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags sind im Rabattvertrag gemäß § 130a Absatz 8c SGB V enthalten, der bei den
Vergabeunterlagen heruntergeladen werden kann.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE811462382
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK)
Registrierungsnummer: DE811313100
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Registrierungsnummer: DE121009029
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Registrierungsnummer: DE811554035
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: DE812164907
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: DE811581812
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern
Registrierungsnummer: DE319061878
Stadt: München
Postleitzahl: 81476
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0009

Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG
1989)
Registrierungsnummer: DE264833463
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München vertreten durch die
Hauptverwaltung in Bochum, handelnd als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V)
Registrierungsnummer: DE124089627
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: IKK classic handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V),
bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die
Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund
plus
Registrierungsnummer: DE283627786
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Telefon: 089 62730267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3759ef25-5b2f-481b-85a5-517cced1ab23 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 14:45:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHNEW/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-250714-2024-DEU.txt

 
 
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