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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Textilbeutel Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042501344433597 / 246579-2024
Veröffentlicht :
25.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
03.05.2024
Angebotsabgabe bis :
10.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
18936000 - Textilbeutel
DEU-Mainz: Deutschland Textilbeutel Produktion und Lieferung von
250.000 Baumwolltaschen (2024)

2024/S 82/2024 246579

Deutschland Textilbeutel Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)
OJ S 82/2024 25/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Lesen
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)
Beschreibung: Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen natur mit zwei kurzen
Tragegriffen
Kennung des Verfahrens: 4a989b64-47c9-4db9-8bd9-fff59f7337b1
Interne Kennung: 243
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18936000 Textilbeutel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stiftung Lesen Römerwall 40
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 270 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNHA9P
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Produktion und Lieferung von 250.000 Baumwolltaschen (2024)
Beschreibung: Produktion und Lieferung von 250.000 Stück der nachstehend näher
spezifizierten Baumwolltaschen natur (Lesestart-1-Taschen) mit 9-farbiger Bedruckung, Größe
ca. 23 cm (Breite) x 26 cm (Höhe), Abweichung darf maximal +/- 1 cm betragen, mit zwei
kurzen, roten (wie Pantone 186 C) Tragegriffen (sichtbare Länge: ca. 25 cm, Breite ca. 2 cm),
100% GOTS-zertifizierte Baumwoll-Cretonne ca. 135 g/m², an einen zentralen, noch zu
benennenden Ort in Deutschland (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55xxx). Folgende Leistungen
hat der Auftragnehmer zu erbringen: AUSFÜHRUNG Einseitige 9-farbige Direktbedruckung

(Druckfläche/-größe ca. 18 x 18 cm). Farben Baumwolltaschen natur; einseitige Bedruckung
des Motivs mit 9 Farben (siehe auch zusätzliches Dokument Layout Taschen ): 1. Schwarz 2.
Rot 3. Gelb (inkl. Raster) 4. Dunkelblau 5. Dunkelgrün 6. Grün (inkl. Raster) 7. Magenta (inkl.
Raster) 8. Blau 9. Braun (inkl. Raster) Daten Reprofähige Motivdaten werden als PDF-Datei
von der Auftraggeberin (im Folgenden AG) per E-Mail übermittelt. Korrekturen Digitale
Korrektur wird vom Auftragnehmer übermittelt; Freigabe erfolgt nach Begutachtung eines
Ausfall-/Andruckmusters. Dieses erhält die AG in zehnfacher Ausfertigung. Druckverfahren
Die Bedruckung der Baumwolltaschen ist im Direktdruckverfahren mit wasserlöslichen
Pigmentfarben vorzunehmen und zwar im Textilsiebdruckverfahren. Eine manuelle Produktion
(table-printing, Plastisole oder Rotationsdruck) ist nicht zugelassen. Label Die fertigen
Taschen sind mit einem eingenähten Label zu versehen, das die folgenden Informationen
enthält: - Inverkehrbringeranschrift - Stoffart/Zusammensetzung - Pflegehinweise - Ökotex-
Logo - GOTS-Logo LIEFERUNG Die Lieferung erfolgt frei Haus einheitlich an einen zentralen
Ort (voraussichtlich im PLZ-Bereich 55xxx) in Deutschland, der dem Bieter rechtzeitig - d. h.
mindestens acht Wochen vor Lieferung - mitgeteilt wird.
Interne Kennung: 243

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18936000 Textilbeutel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der
Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der
identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese
Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus. Es kann Änderungen geben hinsichtlich der
Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN
rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser
Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle
einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer
Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und
spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich
im Oktober 2025.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stiftung Lesen Römerwall 40
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für
dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw.
ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis
spätestens 01.02.2025 aus. Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der
Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt
wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung
zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung
und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen

voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern.
Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vorbehalt: Die Fördermittel für dieses Vorhaben sind noch nicht
bewilligt, jedoch in Aussicht gestellt. Für den Fall dass die Mittel nicht zur Verfügung stehen
werden, behält die Stiftung Lesen sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter füllt das Formular Bietererklärung: Eignungsangaben vollständig
aus. 1. Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein.
2. Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal fünf Seiten ein. 3.
Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage des Auftraggebers sofort,
ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen. 4. Der Bieter reicht einen Nachweis
über die DIN ISO-Zertifizierung (9001) bzw. EN ISO (9001) des Bieters und des
Produktionsbetriebes ein.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter reicht alle in dem Angebot unter Punkt 1.1 und 1.2 aufgeführten
Unterlagen ein. Folgende Nachweise und Erklärungen (siehe auch Auflistung unter Punkt 6
des Formulars Eignungsangaben) legen die Bieter mit ihrem Angebot bei: - GOTS
Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes - Öko-Tex-Zertifizierung des
Baumwollstoffes, aus dem die Taschen hergestellt werden - Zertifizierung/Eigenerklärung
gemäß ILO-Konvention Zum Nachweis der Eignung müssen die Bieter mindestens die
folgenden drei Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Muster und Unterlagen einreichen:
Gelingt einem Bieter dieser Nachweis nicht, wird das Angebot ausgeschlossen
(Mindestanforderung, siehe Formular Eignungsangaben). 1. Der Bieter fertigt eine detaillierte
Beschreibung des technischen Produktionsverfahrens inkl. Nennung und Beschreibung der
Siebdruckmaschine/Karussell, die zum Bedrucken benutzt wird an und reicht dazu Fotos der
Produktionsstätte und der einzusetzenden Maschinen ein (siehe Punkt 5.2. im Formular
Eignungsangaben). 2. Der Bieter reicht bis zur Angebotsfrist zum Nachweis seiner Befähigung
zur Ausführung der Leistung 15 bedruckte Mustertaschen ein, die die in der
Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und
Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100% identisch sind mit der später zu produzierenden
Gesamtauflage. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm
Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite). 3. Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen,
die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind zum Nachweis, dass der Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem
vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt hat. Eine der Referenzen muss eine Auflage von
mindestens 200.000 Taschen erfüllen (Mindestanforderung). Die Bieter reichen von jedem der

genannten drei Referenzprojekte mit den Ausschreibungsunterlagen jeweils 2 Mustertaschen
(aus der gelaufenen Produktionsmenge) ein (= 6 Mustertaschen insgesamt).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Wertung der preislichen Kriterien: Bei der Wertung der preislichen Kriterien
geht die Auftraggeberin jeweils wie folgt vor: Punktzahl Bieter = Niedrigster Preis x 10 / Preis
Bieter Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der Qualität der eingereichten Mustertaschen
Beschreibung: Qualitätskriterien / Punkte gemäß Bewertungsschlüssel / Gewichtungsfaktor /
Maximalpunktzahl (max. Punkte x Factor): Stoffstärke/Webstruktur: 10 / 10 / 100 Verarbeitung
der Tasche und der Tragegriffe: 10 / 7 / 70 Verlauf der Nähte: 10 / 7 / 70 Qualität des
Druckbildes (Schärfe der einzelnen Elemente, Farbgenauigkeit): 10 / 6 / 60 Anbringung der
Tragegriffe: 10 / 4 / 40 Ästhetik des Natur-Tons der Tasche: 10 / 4 / 40 Einhaltung der unter
Punkt 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattung (Grammatur und Maserung): 10
/ 2 / 20 Zwischensumme 40 (Gewichtungsfaktor) / 400 (Maximalpunkte) Wertung der Qualitäts-
Kriterien: Bei der Wertung der qualitativen Kriterien aus der obenstehenden Tabelle übt die
Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende
Bewertung der eingereichten Taschenmuster vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils
folgende Punktevergabe anwenden: - Ab 0 Punkte: Ungenügende Darstellung /
Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten
Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) - Ab 2 Punkte:
Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine
Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen
Belangen erfüllt) - Ab 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (ausreichend;
der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw.
gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - Ab 6 Punkte: Gute Darstellung /
Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten
Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich gering-fügigen Defiziten und Schwächen
erfüllt) - Ab 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert
eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten
Schwächen erfüllt) - 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (sehr gut;
der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und
uneingeschränkt erfüllt)
Gewichtung (Punkte, genau): 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, anstelle eines möglichen
Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung,
fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte
der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/05/2024 09:30:00 (UTC+2)
Ort: Mainz
Zusätzliche Informationen: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Produkte aus dem Ausland müssen unter
Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein.
Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne
der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw.
Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus
der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder
Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer
unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung
nachzuweisen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Der Bieter füllt das Formular: Bietererklärung: Eignungsangaben
vollständig aus, das von der AG zur Verfügung gestellt wird. - Erklärung zum Umsatz des
Unternehmens: Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(2020, 2021, 2022) in Euro (ohne Umsatzsteuer) an sowie den mittleren Umsatz. - Der Bieter
erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen
zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und
wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der
Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach

Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen
von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf

Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der
Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten
Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich ist. Es wird hiermit darauf
hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen
Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung
Lesen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und
Landesplanung

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Lesen
Registrierungsnummer: DE149062027
Postanschrift: Römerwall 40
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@stiftunglesen.de
Telefon: +49 6131-28890-0
Fax: +49 6131-28890-49
Internetadresse: https://www.stiftunglesen.de
Profil des Erwerbers: https://www.stiftunglesen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Registrierungsnummer: DE 149 062 027
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Registrierungsnummer: DE 149 062 027
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3705b10c-c7c3-4612-8282-
81e1b38308a2-01

Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer

Beschreibung: Die Angebotsfrist war fehlerhaft (zu kurz mit 14 Tagen) und wurde nun auf 21
Tage gemäß § 15 VgV Abs. 3 festgelegt (hinreichend begründete Dringlichkeit). Damit ist die
verkürzte Angebotsfrist am 10.05.2024 um 9:00 Uhr.

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: Verkürzte Angebotsfrist aufgrund von hinreichend begründeter
Dringlichkeit (21 Tage): Einreichungsfrist und Unterlagenabforderung (Angebotsfrist): bis
Freitag, 10.05.2024, 09:00 Uhr Alle Änderungen sind in der Angebotsaufforderung türkisfarben
markiert. In der Folge haben sich auch die folgenden Termine in der Angebotsaufforderung
geändert: Rückfragefrist zu den Vergabeunterlagen: Freitag, 03.05.2024 (eingehend bei der

Stiftung Lesen über das Portal www.dtvp.de) Abschlägige Nachricht an Bieter: Voraussichtlich
KW 19/2024 per E-Mail Zuschlagserteilung: Voraussichtlich KW 21/2024 per E-Mail
Zuschlagsfrist (Bindefrist): 10.06.2024
Änderung der Auftragsunterlagen am: 23/04/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2ed0103b-27cf-40dc-873e-979951980623 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2024 16:07:45 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 82/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNHA9P/documents
https://www.stiftunglesen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-246579-2024-DEU.txt

 
 
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