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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Kusel - Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042401462331540 / 244507-2024
Veröffentlicht :
24.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
01.07.2025
Angebotsabgabe bis :
25.04.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
09123000 - Erdgas
DEU-Kusel: Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung

2024/S 81/2024 244507

Deutschland Erdgas Rahmenvertrag Erdgaslieferung
OJ S 81/2024 24/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas für insgesamt 27
Abnahmestellen der AOK in Rheinland-Pfalz und Saarland für die Zeit vom 01.07.2024 bis
01.07.2025. Der voraussichtliche Erdgaslieferbedarf beträgt ca. 6,2 GWh pro Jahr.
Kennung des Verfahrens: 33670130-4147-42a4-98af-d677ca855952
Interne Kennung: AOK24044-383
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pflaz/Saarland Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Insgesamt 27 Abnahmestellen (SLP) in Rheinland-Pfalz und
Saarland Folgende AOK-Standorte sind zu beliefern: Eisenberg Altenkirchen Andernach Diez
Koblenz Mayen Montabaur Neuwied Bad Kreuznach Idar-Oberstein Kirchheimbolanden Kusel
Simmern Worms Germersheim Landau Ludwigshafen Neustadt/Weinstraße Bitburg
Neunkirchen Trier Wittlich Die genauen Lieferadressen bzw. Abnahmestellen sind der Anlage
4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 585 240,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXH9U0 1) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit

Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt
5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des
Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich
gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt
5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für
Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist
jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die
Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die
geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den
Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung
zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit
zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten
Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche
Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand
des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären
lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die
Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens
nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht
oder höher ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Erdgaslieferung
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas für insgesamt 27
Abnahmestellen (SLP) der AOK in Rheinland-Pfalz und Saarland für die Zeit vom 01.07.2024
bis 01.07.2025. Der voraussichtliche Erdgaslieferbedarf beträgt ca. 6,2 GWh pro Jahr. Es
handelt sich um eine Vollerdgaslieferung einschließlich Netznutzung (so genannter All-
inclusive-Vertrag)
Interne Kennung: AOK24044-383

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09123000 Erdgas

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pflaz/Saarland Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Insgesamt 27 Abnahmestellen (SLP) in Rheinland-Pfalz und
Saarland Folgende AOK-Standorte sind zu beliefern: Eisenberg Altenkirchen Andernach Diez
Koblenz Mayen Montabaur Neuwied Bad Kreuznach Idar-Oberstein Kirchheimbolanden Kusel
Simmern Worms Germersheim Landau Ludwigshafen Neustadt/Weinstraße Bitburg
Neunkirchen Trier Wittlich Die genauen Lieferadressen bzw. Abnahmestellen sind der Anlage
4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Rahmenvertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht
von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der
Erstlaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet automatisch am 01.07.2026, 06:00 Uhr,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über 3 Leistungen (Referenzen), die in den letzten drei Jahren
erbracht wurden und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergelichbar sind.
Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die
Lieferung über mindestens 6,3 GWh pro Jahr und über eine Zeitraum von mindestens 3
Jahren Gegenstand eines Auftrags bzw. einer Rahmenvereinbarung war. (Anlage 6 der
Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot der Preiskonstante K1:ct
/kWh (preisgünstigstes Angebot für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum) erteilt.
Rangfolge: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH9U0
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH9U0

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH9U0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 7a bzw. 7b der Vergabeunterlagen).
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG)
des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn
dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein
Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der
Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
Telefon: +49 63814208307
Fax: +49 635140393833
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 853a0b59-bea4-4ec7-b466-
a642c587a86d-01

Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer

Beschreibung: In der Bekanntmachung wurde unter Punkt 5.1.3 bei der geschätzten Dauer
des Vertrages das Datum Enddatum der Laufzeit falsch angegeben. Falsch war: 01.07.2026;
richtig ist: 01.07.2025. Außerdem wurde in der Bekanntmachung unter Punkt 5.1.11 bei der
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen das Datum falsch angegeben. Falsch ist:
22.03.2024; richtig ist: 19.04.2024.

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: In der Bekanntmachung wurde unter Punkt 5.1.3 bei der
geschätzten Dauer des Vertrages das Datum Enddatum der Laufzeit falsch angegeben.
Falsch war: 01.07.2026; richtig ist: 01.07.2025. Außerdem wurde in der Bekanntmachung
unter Punkt 5.1.11 bei der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen das Datum
falsch angegeben. Falsch ist: 22.03.2024; richtig ist: 19.04.2024.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0611bd20-3d74-4253-8b79-e75289c7a7d4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2024 11:49:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 81/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH9U0
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH9U0/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-244507-2024-DEU.txt

 
 
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