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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Arzneimittel GWQ -Methocarbamol (i.v. und FTA 12 St)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042301282626911 / 239930-2024
Veröffentlicht :
23.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
01.07.2026
Angebotsabgabe bis :
24.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Düsseldorf: Deutschland Arzneimittel GWQ -Methocarbamol (i.v. und
FTA 12 St)

2024/S 80/2024 239930

Deutschland Arzneimittel GWQ - Methocarbamol (i.v. und FTA 12 St)
OJ S 80/2024 23/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: GWQ - Methocarbamol (i.v. und FTA 12 St)
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive
Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von
Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden
Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den
einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 344f3e5a-c12f-4ea3-be1a-6e74f37ecf97
Interne Kennung: Methocarbamol
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZHAYL
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Methocarbamol (Injektions-/Infusionslösung)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate
möglich.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann
BKK bkk melitta-hmr BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK
Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK Gildemeister-
Seidensticker BKK Groz-Beckert Mobil Krankenkasse BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-
Heuberg BKK Voralb HellerxIndexxLeuze BKK_DürkoppAdler BMW BKK Mercedes Benz BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK
Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Merck BKK Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK
Südzucker BKK vivida BKK

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2024. Ausländische
Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen
entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie
eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle
einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur
Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Rangfolge: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/05/2024 00:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/05/2024 10:10:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Methocarbamol (FTA, 12 STK.)
Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate
möglich.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann
BKK bkk melitta-hmr BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK
Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK Gildemeister-
Seidensticker BKK Groz-Beckert Mobil Krankenkasse BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-
Heuberg BKK Voralb HellerxIndexxLeuze BKK_DürkoppAdler BMW BKK Mercedes Benz BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK
Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK
Merck BKK Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK
Südzucker BKK vivida BKK

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2024. Ausländische
Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen
entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie
eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle
einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur
Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Rangfolge: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/05/2024 10:10:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche

Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
nicht aufgehoben werden... .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
ServicePlus AG

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
Registrierungsnummer: DE 258895210
Postanschrift: Ria-Thiele Straße 2a
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40459
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Telefon: 0211 - 758498-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ece6a36f-87f7-48db-baef-77aa6645190d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2024 08:12:48 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 80/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZHAYL/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-239930-2024-DEU.txt

 
 
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