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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2024
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201525225229 / 238183-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2025
Angebotsabgabe bis :
03.06.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34100000 - Kraftfahrzeuge
34110000 - Personenkraftwagen
34114200 - Polizeifahrzeuge
DEU-Stuttgart: Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2024

2024/S 79/2024 238183

Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2024
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: EWA Leasing 2024
Beschreibung: Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten
Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV)
dieselbetriebene Fahrzeuge der Kom-pakt-, Mittelklasse und Transporter mit
polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels
Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die
Rahmenvereinbarung je Los endet am 31.12.2025. Es besteht die Möglichkeit, die
Vereinbarung zu verlängern. Weitere Informationen können der Anlage 02 - ergänzende
Vertragsbedingungen unter Ziffer 3 entnommen werden. Die voraussichtliche Abrufmenge
über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 208 Fahrzeuge (vgl.
Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.
h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden in den
Losen 1 und 3 über einen Zeitraum von 36 Monaten, im Los 2 über 48 Monate, im Los 4 über
24 Monate und im Los 5 über 60 Monaten geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab
Januar 2025 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens: f6ae6ec2-e14e-4b67-b989-c2cc4d97b74d
Interne Kennung: 2024-11V-1-4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage

11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY56Q
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0002
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und
Ermittlungsdienste
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge)
Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4:
mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50,
maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2:
voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge
Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200
Fahrzeuge
Interne Kennung: 01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage
11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl.
Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das
Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der
Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann
in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein
weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im
Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom
Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer
erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle
(n).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB

Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -
Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -
weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen

Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre,
welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und
Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei
Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner
und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU)
2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder
die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und
sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie
der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheinen/t.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten,
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen
05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie)
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen

Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III
werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden
bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1
ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen
07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende
oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um
Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie
ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes

Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

5.1. Los: LOT-0003
Titel: neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi oder SUV)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge)
Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4:
mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50,
maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2:

voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge
Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200
Fahrzeuge
Interne Kennung: 02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage
11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl.
Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das
Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der
Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann
in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein
weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im
Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom
Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer
erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung

Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle
(n).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -
Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -
weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des

Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre,
welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und
Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei
Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner
und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU)
2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder
die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und
sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie
der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheinen/t.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung

Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten,
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen
05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie)
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III
werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden
bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1
ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen
07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende
oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um
Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie
ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

5.1. Los: LOT-0004
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-
sautobahnen (BAB) (3-jährige Leasingdauer)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die

Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge)
Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4:
mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50,
maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2:
voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge
Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200
Fahrzeuge
Interne Kennung: 03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage
11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl.
Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das
Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der
Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann
in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein
weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im
Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom
Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer
erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle
(n).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -
Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die

Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -
weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre,
welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und
Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei
Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner
und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU)
2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder
die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und
sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie

der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheinen/t.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten,
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen
05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie)
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III
werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden
bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1
ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen
07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8

Kriterium:

Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende
oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um
Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie
ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

5.1. Los: LOT-0005
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-
sautobahnen (BAB) (2-jährige Leasingdauer)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige

Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge)
Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4:
mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50,
maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2:
voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge
Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200
Fahrzeuge
Interne Kennung: 04

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage
11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl.
Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das
Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der
Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann
in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein
weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im
Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom

Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer
erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle
(n).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -
Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.

Kriterium:

Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -
weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre,
welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und
Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei
Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner
und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU)
2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder
die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und
sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie
der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheinen/t.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten,
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen
05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie)
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III
werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden
bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1
ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität

Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen
07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende
oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um
Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie
ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

5.1. Los: LOT-0006
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste bzw.
KDD
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen

Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge)
Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4:
mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50,
maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2:
voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge
Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200
Fahrzeuge
Interne Kennung: 05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376
Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle
Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage
11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025

5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl.

Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das
Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der
Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann
in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein
weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im
Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom
Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer
erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle
(n).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2
§ 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -
Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie
der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -
weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre,
welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und
Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei
Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner
und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU)
2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder
die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person
oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über
das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im
Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der
Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie

mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und
sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf
einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie
der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
erscheinen/t.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten,
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen
05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie)
(Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III
werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden
bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit

Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1
ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen
07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums
besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDY56Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende
oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um
Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-

Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie
ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Telefon: +49 71123-020
Fax: +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2deabab0-ab18-448d-b621-9f828bc606d0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 10:51:16 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDY56Q/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-238183-2024-DEU.txt

 
 
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