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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Deutschland Arzneimittel Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Formoterol, Glycopyrroniumbromid und Beclometason (ATC: R03AL09)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201483724837 / 237998-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2026
Angebotsabgabe bis :
31.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Magdeburg: Deutschland Arzneimittel Arzneimittel mit der
Wirkstoffkombination Formoterol, Glycopyrroniumbromid und Beclometason (ATC:
R03AL09)

2024/S 79/2024 237998

Deutschland Arzneimittel Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Formoterol,
Glycopyrroniumbromid und Beclometason (ATC: R03AL09)
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Formoterol, Glycopyrroniumbromid und
Beclometason (ATC: R03AL09)
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § § 130c Abs.1 SGB V i.V.m. 130a Abs. 8 SGB V zu
Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Formoterol, Glycopyrroniumbromid und
Beclometason (ATC: R03AL09) im Rahmen eines sogenannten open-house-Modells . Unter
Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach §
130c Abs.1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw.
Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der
genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische
Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Kennung des Verfahrens: 83adbfa9-f1a6-4b66-ad56-268fbf132e5e
Interne Kennung: AOK SAN 2024 openhouse 20
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß
§ 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Formoterol,
Glycopyrroniumbromid und Beclometason (ATC: R03AL09) bei jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten open-house-Modells . Mit jedem
pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2024. Davonausgehend
beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2026
unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der
Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften
Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser
Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen

beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein
weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHANB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Formoterol, Glycopyrroniumbromid und
Beclometason (ATC: R03AL09)
Beschreibung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V
i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Formoterol,
Glycopyrroniumbromid und Beclometason (ATC: R03AL09) bei jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten open-house-Modells . Mit jedem
pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2024. Davon ausgehend
beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2026
unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der
Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften
Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser
Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen
beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein
weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Interne Kennung: AOK SAN 2024 openhouse 20

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Es besteht neben dem postalischem Versand auch die Möglichkeit,
die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als .pdf-Datei mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-
Verordnung) auf elektronischem Wege per E-Mail an das Postfach openhouse@san.aok.de zu
übermitteln. Bitte beachten Sie bei der Übersendung der Vertragsunterlagen auf
elektronischem Wege auf eine gesicherte Email Kommunikation.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
gegeben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHANB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHANB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHANB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 00:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s.o.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/03/2026 00:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen,
das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität
ist nicht gegeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine
öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. [...]

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Sachsen - Anhalt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nadine Sommermeier
E-Mail: openhouse@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45117
Fax: +49 3912878-845117
Internetadresse: http://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: 53123
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 66b98ca8-724a-4367-9dbe-a928bca26b81 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 15:09:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHANB
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAHANB/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-237998-2024-DEU.txt

 
 
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