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Titel : DEU-Frankfurt - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201451224482 / 237641-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
14.05.2024
Angebotsabgabe bis :
27.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DEU-Frankfurt: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Rahmenvereinbarung Digitalisierung für
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten

2024/S 79/2024 237641

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur-
und Großprojekten
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Infrastruktur- und Großprojekten
Beschreibung: Im Zusammenhang mit dem Voranschreiten des Megatrends Digitalisierung in
der Deutschen Bundesbank und der damit einhergehenden Festlegung der vier
Kernleistungen i. Digital-by-default ii. User-centricity iii. Co-creation iv. Once-only wurden
Prioritäten für die großflächige Modernisierung der technischen Anwendungslandschaft
gesetzt. Ziel ist es, auch in IT-Großprojekten Innovationen frühzeitig und umfangreich zu
berücksichtigen sowie die Umsetzung nachhaltig, iterativ und kundenzentriert zu gestalten.
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt daher, eine Rahmenvereinbarung Digitalisierung für
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Großprojekten mit bis zu fünf
Vertragspartnern abzuschließen. Die zu erbringenden Leistungen fokussieren sich auf solche
Projekte, die einen tiefen Eingriff in die bestehende Infrastruktur vornehmen oder diese um
einen essenziellen technologischen Baustein ergänzen. Die beim Auftraggeber bestehende
Systemlandschaft ist bei der Beratungsleistung adäquat zu berücksichtigen. Dies umfasst
auch die Beachtung übergeordneter Vorgaben aus dem Bereich Infrastruktur (z. B.
verwendete Datenbank- oder Netzwerktechnologien und Betriebssysteme) sowie
Sicherheitsvorgaben. Zusätzlich sollen auch strategische IT-Grundsatzentscheidungen
unterstützt und in Maßnahmenprogramme überführt werden können, deren Teilmaßnahmen
dann bei Bedarf getrennt beschafft werden können. Die jeweiligen Anforderungen werden von
den einzelnen Fachbereichen / Bedarfsträgern gestellt; die Einzelbeauftragungen erfolgen in
Form von Mini-Wettbewerben mit den Vertragspartnern. Dabei sind immer die Vorgaben der
Bundesbank-IT, des Bundes oder der EZB einzuhalten. Der Fokus liegt hierbei darin,
Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank
zugeschnitten zu fördern.
Kennung des Verfahrens: c283358b-e1f4-488e-a903-c88c672f199c
Interne Kennung: 23-2000021743
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 72000000

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Bundesbank
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Dienstleistung wird im jeweiligen Mini-Wettbewerb
festgelegt. Der Auftraggeber prüft im Vorfeld die Möglichkeit von Remote-Zugriffen (und damit
die Option von potentiellen Leistungserbringungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers
- respektive in den durch den Auftragnehmer festgelegten Räumlichkeiten innerhalb der EU).
Sollten allgemeine Sicherheitsanforderungen einer Leistungserbringung außerhalb der
Räumlichkeiten des Auftraggebers ganz grundsätzlich entgegenstehen, sich die konkreten
Tätigkeiten prinzipiell nicht oder nur teilweise per Remote eignen und/oder über virtuelle
Formate (bspw. Telefon- und Videokonferenzen) nicht effektiv und effizient abbilden lassen,
müssen die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (am Standort der Zentrale in
Frankfurt am Main oder den weiteren Standorten (neun Hauptverwaltungen einschließlich der
dort angesiedelten Servicezentren und der organisatorisch zugehörigen Filialen, die
Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, das Tagungszentrum in Eltville))
erbracht werden.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HFQR 1. Sämtliche
Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über
das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de). Die Interessenten sind daher verpflichtet,
regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen
sind. 2. Etwaige Fragen zum Verfahren müssen bis spätestens 14.05.2024 (cob) über das o.
g. Vergabeportal und die Projektraumrubrik Kommunikation übermittelt werden. Der
Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten.
Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in
Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von
Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 3. Für das
Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über den
entsprechenden Projektraum des Vergabeportals abgerufen werden können. 4. Angebote sind
über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter
Angebote einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche
Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die
Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit
der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich
über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird
darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen
werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den
Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu
informieren. 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit
Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform
das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der
natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine
eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher
nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).

8. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen
oder aber, auf Nachforderungen zu verzichten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Digitalisierung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Infrastruktur- und Großprojekten
Beschreibung: Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: a)
Projektbewertung und -planung: - Durchführung von Machbarkeitsstudien und Risikoanalysen
- Unterstützung bei der Entwicklung von Projektstrategien und -plänen und der Vorbereitung
von strategischen Richtungsentscheidungen - Entwicklung und Ausbau übergeordneter IT-
Infrastrukturstrategien (Hardware, Betriebssysteme und Netzwerke) oder
Applikationsstrategien - Produktneutrale Beratung bei der Auswahl geeigneter Technologien
und Lösungen b) Projektbegleitende Maßnahmen: - Anforderungsmanagement -
Stakeholdermanagement - Kommunikations- bzw. Changemanagement c) Design und
Architektur: - Entwurf von Netzwerkarchitekturen, Datenverarbeitungssystemen und anderen
relevanten Infrastrukturkomponenten - Sicherstellung der Skalierbarkeit, Sicherheit und
Effizienz der Infrastruktur d) Implementierungsunterstützung: - Technische Unterstützung bei
der Umsetzung von Infrastruktur- oder IT-Großprojekten in interdisziplinären Teams nach
agilen oder klassischen Projektmanagement-Methoden - Koordination und Überwachung der
Implementierung mit verschiedenen Stakeholdern e) Qualitätssicherung: - Überwachung und
Bewertung der Leistungsindikatoren während der Implementierung - Durchführung von Tests
und Validierung der Infrastrukturkonfigurationen f) Dokumentation und Schulung: - Erstellung
detaillierter Dokumentationen für Systeme und Prozesse - Schulung des internen Personals in
Bezug auf neue Technologien und Verfahren g) Nachbetreuung und Optimierung: -
Bereitstellung von Support nach der Implementierung zur Gewährleistung eines reibungslosen
Betriebs - Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Infrastruktur Hinweis: Der Bedarf
kann die Gesamtprojektleitung enthalten. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn die
Deutsche Bundesbank dies selbst oder über einen anderen Partner realisiert.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Leistungsumfang und - anforderungen: Die initiale Bedarfsplanung erstreckt sich über die
Gesamtvertragslaufzeit auf bis zu 56.000 Personentage (448.000 Zeitstunden) und verteilt
sich auf verschiedene Berater-Kategorien schätzungsweise wie folgt: -> Kategorie 1 -
Partner mit schätzungsweise 5.500 Personentagen (44.000 Zeitstunden) und folgenden
Mindestanforderungen: - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, davon 5 Jahre
Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher
Institutionen und einschlägige Erfahrung in der Leitung von Infrastruktur- oder vergleichbaren
Großprojekten im öffentlichen Sektor und/oder der Finanzindustrie. -> Kategorie 2 - Manager
mit schätzungsweise 20.000 Personentagen (160.000 Zeitstunden) und folgenden
Mindestanforderungen: - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre
Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher
Institutionen und einschlägige Projekterfahrung in Infrastruktur- oder vergleichbaren
Großprojekten. -> Kategorie 3 - Consultant mit schätzungsweise 30.500 Personentagen
(244.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung in der im jeweiligen Abruf eingesetzten Technologie, davon 1 Jahr
Beratungserfahrung Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, welche dem
derzeitigen Planungsstand entsprechen. Rückschlüsse auf tatsächliche Inanspruchnahmen
lassen sich daraus grundsätzlich nicht ableiten; diese erfolgen bedarfsgerecht mit den
Einzelbeauftragungen (Abrufen) und entweder in Form von Blöcken (kontinuierlichen oder
mehreren zusammenhängenden Tagen), einzelnen Tagen oder auch stundenweise. Eine
Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen; ebenso wenig eine Abnahmeverpflichtung des
Auftraggebers gegenüber einem bestimmten Vertragspartner. Die schriftliche und mündliche

Kommunikation erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Ebenso sind alle zu erstellenden
Dokumentationen in deutscher Sprache zu verfassen. Innerhalb eines Projektes kann es nach
Absprache Abweichungen geben. Sofern im Rahmen des jeweiligen Mini-Wettbewerbes nicht
anders vereinbart, werden Kenntnisse in Wort und Schrift inkl. des technischen
Fachvokabulars gemäß der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens (CEFR) bei den
einzusetzenden Beratungskräften vorausgesetzt. Weitere, auf Grundlage des jeweiligen
Abrufs basierende, Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Mini-Wettbewerbe
gestellt und bewertet.
Interne Kennung: 23-2000021743

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für derzeit nicht vorhersehbare Mehrbedarfe wird ein optionales
Kontingent (bis zu weitere 8.400 Personentage bzw. 67.200 Zeitstunden) vereinbart. Diese
Option gilt für alle drei Berater-Kategorien in Summe - eine Gliederung nach einzelnen
Kategorien ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; Beanspruchungen erfolgen letztendlich
anforderungsgerecht. Das Gesamtdienstleistungskontingent umfasst somit maximal 64.400
Personentage (= 515.200 Zeitstunden). Eine Verpflichtung zur Abnahme seitens des
Auftraggebers besteht auch hierfür nicht.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Bundesbank
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Ort der Dienstleistung wird im jeweiligen Mini-Wettbewerb
festgelegt. Der Auftraggeber prüft im Vorfeld die Möglichkeit von Remote-Zugriffen (und damit
die Option von potentiellen Leistungserbringungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers
- respektive in den durch den Auftragnehmer festgelegten Räumlichkeiten innerhalb der EU).
Sollten allgemeine Sicherheitsanforderungen einer Leistungserbringung außerhalb der
Räumlichkeiten des Auftraggebers ganz grundsätzlich entgegenstehen, sich die konkreten
Tätigkeiten prinzipiell nicht oder nur teilweise per Remote eignen und/oder über virtuelle
Formate (bspw. Telefon- und Videokonferenzen) nicht effektiv und effizient abbilden lassen,
müssen die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (am Standort der Zentrale in
Frankfurt am Main oder den weiteren Standorten (neun Hauptverwaltungen einschließlich der
dort angesiedelten Servicezentren und der organisatorisch zugehörigen Filialen, die
Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, das Tagungszentrum in Eltville))
erbracht werden.

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst
eine Laufzeit von zwei Jahren (= Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des
Folgevertragsjahres gekündigt wird. In jedem Fall endet die Rahmenvereinbarung ohne

vorherige schriftliche Kündigung spätestens nach vier Jahren.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Kündigt der
Auftraggeber (die Deutsche Bundesbank) endet die Rahmenvereinbarung für alle
Vertragspartner. Kündigt einer der Vertragspartner des Auftraggebers endet die
Rahmenvereinbarung mit diesem Vertragspartner, bleibt aber mit den übrigen
Vertragspartnern bestehen.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Der Vertrag endet
ferner, sobald das ausgewiesene Gesamtkontingent erschöpft ist.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Für die Einzelvergaben / Mini-Wettbewerbe sind die
Zuschlagskriterien prozentual abweichend wie folgt definiert: a) die Qualität der angebotenen
Dienstleistung (Lösungskompetenz) (65 %) b) der Preis der angebotenen Dienstleistung
gemessen an den vom Vertragsnehmer angebotenen Tagessätzen (35 %) - unter
Berücksichtigung der je Berater-Kategorie festgelegten Höchstpreise - Die Höchstpreise
ermitteln sich im Laufe des Vergabeverfahrens. Dazu wird je Berater-Kategorie zunächst ein
Mittelwert errechnet, welcher sich aus den jeweiligen angebotenen Tagessätzen der (maximal
fünf) bezuschlagten Wirtschaftsteilnehmer ergibt und in einem weiteren Schritt um 20 %,
maximal aber bis zum Höchstgebot, erhöht wird. Die Höchstpreise werden den
Rahmenvertragspartnern nach Abschluss des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt sich der Bieter mit diesem Vorgehen einverstanden und akzeptiert die
Höchstpreise für alle Mini-Wettbewerbe dieses Rahmenvertrages. Die (ermittelten)
Höchstpreise erhöhen sich alle 12 Monate - erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn - um
jeweils 5 %. Die erhöhten Vergütungen sind jedoch sodann nur für Angebotsabgaben neuer
Mini-Wettbewerbe wirksam; sie finden keine Anwendung auf bereits beauftragte Leistungen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Eigenerklärung gemäß Nummer 4
Vordruck 11078 II über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe der
Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes (ggf. Kopie der Eintragung beifügen) b)
Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt c) Angaben
gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung d) Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II zum Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen
-, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter

Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Mindestanforderung: Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens
50.000.000 Euro (netto) betragen. b) Angaben gemäß Nummer 6 Vordruck 11078 II zu den
Versicherungen: ENTWEDER: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer
ausreichenden (marktüblichen) Versicherung zur Absicherung potentieller Sach-, Personen-
und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden i.
H. v. mindestens 3.000.000 Euro, für Vermögensschäden (aus der Tätigkeit als Web-, IT- oder
Telekommunikationsdienstleister - wie IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service Provider
/TK Service Provider, Internet Provider, Cloud Computing Spezialist, SaaS Spezialist,
Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internet-Agentur, Online-
Dienstleister, Webserver Administrator, Webhoster usw.) i. H. v. mindestens 500.000 Euro -
jeweils je Schadensereignis - Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres
beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen. ODER ALTERNATIV: In Fällen, bei denen
eine (marktübliche) Versicherung zwar besteht, der Versicherungsschutz jedoch (derzeit) nicht
die geforderten Deckungssummen aufweist oder nicht alle geforderten Schadensereignisse
umfasst, ist eine Erklärung des Versicherers, dass im Fall der Auftragserteilung die
Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht bzw. fehlende
Schadensereignisse mit den geforderten Deckungssummen aufgenommen werden, zwingend
mit dem Angebot einzureichen. In BEIDEN Fällen ist ein entsprechender NACHWEIS
(Versicherungsbestätigung) spätestens bei einer beabsichtigten Zuschlagserteilung der
Vergabestelle dann vorzulegen. c) Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II zu
Insolvenzverfahren und Liquidation

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung gemäß Vordruck 11029 c: Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer
durchgeführt wird. (Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d ist auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle nachzuweisen.)
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Im Falle einer Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder
sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (gemäß Vordruck
11031). xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Angaben zu
Arbeitskräften (gemäß Nr. 3 des Vordruckes 11078 II) Mindestanforderung: Mindestanzahl von
500 Beschäftigten, die im Unternehmen in den letzten drei Jahren durchschnittlich angestellt
waren mit (grob) thematischem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Der Bieter muss einen
ausreichenden Sachverstand sowie Erfahrungen in dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich
vorweisen können. Der Nachweis ist anhand von 3 Referenzen / konkreten
Vertragsverhältnissen, welche jeweils mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und
inhaltlich) vergleichbar sind, zu erbringen. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die
Referenzgeber als auch die Kontaktdaten ihrer Ansprechpersonen zu benennen. Es ist
beabsichtigt, die Verifizierung einer Referenz per E-Mail oder Telefon durchzuführen. Reichen
Sie daher nur Referenzen ein, bei denen die Referenzgeber zu einer Bestätigung gegenüber
der Deutschen Bundesbank bereit sind. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält
sich die Deutsche Bundesbank vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln,
was zum Ausschluss führen kann. Bitte beachten Sie, dass jede Referenz jeweils kumulativ
alle Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllen muss. Die Eignung ist gegeben, wenn alle
Mindestanforderungen (= Ausschlusskriterien bzw. A-Kriterien) vollumfänglich erfüllt sind.
Folgende Mindestanforderungen sind definiert: a) Vergleichbarkeit der Leistungen und Blick

auf die eingesetzten Tools/Technologien/Leistungsfelder -> für die Referenz Nr. 1: Die
Leistung muss Dienstleistungen in der Herbeiführung bzw. Unterstützung von IT-
Grundsatzentscheidungen enthalten. Dies umfasst die Projektbewertung und -planung als
auch die Berücksichtigung von evtl. projektbegleitenden Maßnahmen. -> für die Referenz Nr.
2: Die Leistung muss Dienstleistungen im Bezug auf die vollumfängliche Begleitung einer
Lösungsimplementierung im Sinne der Leistungsbeschreibung (Infrastruktur- bzw.
Großprojekte im Kontext der Digitalisierung) enthalten: - Konzeption der zu implementierenden
Lösung inkl. Design und Architektur - Implementierungsunterstützung - Qualitätssicherung -
Konzeptionierung, Wartung, Support und Pflege technischer Programmroutinen zur
workflowgesteuerten Genehmigung von IT-Projekten - Dokumentation und Schulung der neu
eingeführten Lösung -> für die Referenz Nr. 3: Die Leistung muss Dienstleistungen im Bezug
auf die vollumfängliche Begleitung einer Lösungsimplementierung im Sinne der
Leistungsbeschreibung (Infrastruktur- bzw. Großprojekte im Kontext der Digitalisierung)
enthalten: - Konzeption der zu implementierenden Lösung inkl. Design, Architektur und IT-
Sicherheitsaspekte - Begleitende Beratung der organisatorischen Veränderung, welche durch
die eingeführte Technologie angestoßen wird (Change-Management) -
Implementierungsunterstützung - Qualitätssicherung - Konzeptionierung, Wartung und
Support - Dokumentation und ggf. Schulung der neu eingeführten Lösung Die
Lösungsimplementierung sollte sich hierbei auf die Einführung mindestens einer, für die
beauftragende Organisation/das beauftragende Unternehmen, neuen (innovativen)
Technologie-Komponente in eine bestehende Infrastruktur fokussieren. b)
Erbringungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) und Vertragslaufzeit: -> für die Referenz Nr.
1: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre. Die
Vertragslaufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 4 Monate betragen haben. -> für die
Referenzen Nrn. 2 und 3: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten
5 Jahre. Die Vertragslaufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.
c) Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens: -> für die Referenz Nr. 1: Die Vergleichbarkeit des
Volumens ist bei >= 200.000 Euro (netto) gegeben. -> für die Referenzen Nrn. 2 und 3: Die
Vergleichbarkeit des Volumens ist bei >= 500.000 Euro (netto) gegeben. d) Referenzgeber
bzw. Empfänger der Leistungen: -> für die Referenz Nr. 1: Das Vertragsverhältnis muss mit
einer öffentlichen Behörde bzw. einer Organisation des öffentlichen Sektors geschlossen
worden sein. -> für die Referenzen Nrn. 2 und 3: Das Vertragsverhältnis muss mit einer
Organisation des öffentlichen Sektors oder mit einem Finanzdienstleistungsunternehmen
geschlossen worden sein. Für alle drei Referenzen maßgeblich: Jeweils Beschreibung des
Auftraggebers mit stets den folgenden Mindestangaben: Name und Ort, Branche,
Ansprechpartner für eine mögliche Kontaktaufnahme mit mindestens folgenden Daten:
Funktion, E-Mail-Funktionsadresse bzw. -Postfach und Telefonnummer der Zentrale

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: EU-Verordnung Russland
Beschreibung: Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU Sanktions-VO Russland (gemäß
Dokument C7_Eigenerklärung Bezug zu Russland_23-2000021743 ) Erläuterung: Mit der am
8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge
und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und
ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Wegen des Art. 5k Abs. 1

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt ein Zuschlagsverbot für noch nicht erteilte öffentliche
Aufträge im Oberschwellenbereich, die im Zusammenhang mit russischen Personen,
Organisationen und Einrichtungen stehen. Angebote und/oder Teilnahmeanträge von
Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung NICHT abgeben, SIND von der Wertung
AUSZUSCHLIESSEN (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Weitergehende Informationen
können dem Rundschreiben des BMWK entnommen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion
/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-
offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung gemessen an den
vom Bieter angebotenen Tagessätzen
Beschreibung: Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste
Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 30 %. Alle Angebote mit einem höheren
Angebotsvergleichspreis werden jeweils ins (lineare) Verhältnis zum günstigsten Angebot
gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten
Angebot ins Verhältnis mit 1/30tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus
resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (30 %) abgezogen und
mindert damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren
Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist,
erhalten für den Preis 0 %.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der angebotenen Dienstleistung
Beschreibung: Die fachliche Wertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt auf
Basis der im Dokument B3_Vertrag EVB-IT Dienstleistung_Anlage 3 Bewertungsmatrix_23-
2000021743 genannten Anforderungen, Kriterien sowie Bewertungsmaßstäbe und
untergliedert sich wie folgt: 1. Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte
(Buchbewertung) (50 %) 2. Angebotspräsentation (20 %) Zu 1.: Eine Erfüllung aller darin
aufgeführten Mindestanforderungen (A-Kriterien in Form einer zwingenden Einreichung aller
fünf Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte mit einer Angebotsabgabe sowie an
die in der Buchbewertung mindestens zu erreichende (gewichtete) Leistungspunktzahl i. H. v.
180 - zugleich Leistungspunktuntergrenze) zu den in der Bewertungsmatrix ausgewiesenen
Aufgabenstellungen ist obligatorisch. Die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung führt
zum Ausschluss. Bitte beachten Sie, dass hierbei je Konzept jeweils mindestens 50 % der
maximal erreichbaren (gewichteten) Leistungspunkte zu erzielen sind und eine
Kompensationsmöglichkeit unter den Konzepten nicht gegeben ist. Für die Konzepte zur
Auftragsausführung / Lösungskonzepte sind in Summe maximal 360 (gewichtete)
Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier
übertragenen Sinne den vollen 50 % für den 1. Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der
angebotenen Leistung. Zu 2.: Alle Bieter, welche die Leistungspunktuntergrenze erreichen
oder übersteigen, werden zu Angebotspräsentationsgesprächen eingeladen. Hierzu wird mit
jedem Bieter ein gesonderter Termin vereinbart. Hiervon ausgenommen sind jedoch zudem
diejenigen Bieter, welche auf Basis der Ergebnisse aus der Buchbewertung unter
Berücksichtigung der festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungen bereits zu diesem
Zeitpunkt rein rechnerisch für eine Zuschlagserteilung nicht mehr infrage kämen. Die

Gespräche haben zum Ziel, die Umsetzungen der angebotenen Dienstleistung auf Grundlage
des vorliegenden Angebotes zu plausibilisieren und zu konkretisieren. Für die
Angebotspräsentation sind maximal 80 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar. Dies entspricht
einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 20 % für den 2.
Teilaspekt / Bestandteil der Qualität der angebotenen Leistung. Das Erreichen der
Leistungspunktuntergrenze mit mindestens 40 (gewichteten) Leistungspunkten ist
obligatorisch. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Zu 1. und 2.: In Summe sind für die
Konzepte (1.) und die Angebotspräsentation (2.) 440 (gewichtete) Leistungspunkte erzielbar.
Der Zielerreichungsgrad für die Qualität der angebotenen Dienstleistung wird unter
Anwendung des einfachen Dreisatzes ermittelt. Die maximal erreichbare
Gesamtleistungspunktzahl wird mit dem maximal zu vergebenen Anteil von 70 %
gleichgesetzt. Die erreichte Leistungspunktzahl wird mit 70 multipliziert und durch die
Gesamtleistungspunktzahl dividiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63HFQR
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63HFQR

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63HFQR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/05/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4
VgV. Bitte beachten Sie auch die Regelung unter Verfahren -> Zusätzliche Informationen ->
Nr. 8.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/05/2024 11:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er
ausschließlich Personen einsetzt, welche über hinreichende Qualifikationen und Erfahrungen
zur ordnungsgemäßen Durchführung der anstehenden Tätigkeiten verfügen. 2. Im Rahmen
der Mini-Wettbewerbe können ggf. - Einwilligungen der einzusetzenden Personen zur
Durchführung einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung (Das Ergebnis ohne
sicherheitsrelevante Erkenntnisse ist für einen Zutritt zur und eine Leistungserbringung bei
der Deutschen Bundesbank dann maßgeblich.) und/oder - Verpflichtungserklärungen der
einzusetzenden Personen im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Ressourcen des
Auftraggebers und/oder - Einwilligungs- und Verpflichtungserklärungen der einzusetzenden
Personen zum Umgang mit Insiderinformationen (marktsensiblen Informationen) und/oder -

der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung
oder Nutzung personenbezogener Daten) erforderlich werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche
Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche
Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: 60329
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: anja.dickler@bundesbank.de
Telefon: +49 69 9566-35255
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 699566-502197
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 40d16794-607f-4ba0-9dea-d684e2edb2f4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 11:20:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung

ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63HFQR
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63HFQR/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-237641-2024-DEU.txt

 
 
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