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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Wolmirstedt - Deutschland Bauarbeiten Los 5.01 Freiflächengestaltung -Sekundarschule Zielitz
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024042201393923956 / 237044-2024
Veröffentlicht :
22.04.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.01.2025
Angebotsabgabe bis :
29.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
DEU-Wolmirstedt: Deutschland Bauarbeiten Los 5.01
Freiflächengestaltung -Sekundarschule Zielitz

2024/S 79/2024 237044

Deutschland Bauarbeiten Los 5.01 Freiflächengestaltung - Sekundarschule Zielitz
OJ S 79/2024 22/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabstelle der Stadt Wolmirstedt i. A. d.
Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Los 5.01 Freiflächengestaltung - Sekundarschule Zielitz
Beschreibung: Los 5.01 Freiflächengestaltung
Kennung des Verfahrens: 30c2c8da-4ebc-49eb-82bb-a3b0173e8615
Interne Kennung: 11-EH.2024-VOB.Ho
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedensring 1
Stadt: Zielitz
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.6. Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) 1Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. 2Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) 1Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. 2Von einem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
3§ 125 bleibt unberührt.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung

begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 11 TVergG LSA (1) Öffentliche Aufträge dürfen nur
an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten,
ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des
Mindeststundenentgelts zu gewähren, die 1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages
entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde,
oder 2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort
der Ausführung gilt. In den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, welches tarifvertraglich
vereinbarte Entgelt (Tariflohn) für die Leistung jeweils als maßgeblich im Sinne des Satzes 1
Nr. 2 anzusehen ist. Satz 1 findet nur Anwendung, soweit das Mindeststundenentgelt das
jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach Absatz 3 erreicht oder
übersteigt. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über
Mindestentgelte. (2) Gelten am Ort der Ausführung mehrere Tarifverträge für dieselbe
Leistung, so hat der öffentliche Auftraggeber den Tariflohn eines repräsentativen
Tarifvertrages zugrunde zu legen, der mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurde.
Haustarifverträge sind hiervon ausgenommen. Das für Tarifrecht (gewerbliche Wirtschaft,
Handel) und Tarifregister zuständige Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für
öffentliches Auftragswesen zuständigen Ministerium durch Verordnung, welche Tarifverträge
als repräsentativ im Sinne des Satzes 1 anzusehen sind. (3) Soweit Absatz 1 Satz 1 gemäß
Absatz 1 Satz 3 keine Anwendung findet, vergeben öffentliche Auftraggeber öffentliche
Aufträge an Unternehmen, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren
Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein nach Maßgabe des Satzes 2
zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu
zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1

Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages
des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen
Mindeststundenentgeltes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende
Anwendung. (4) Befindet sich der Sitz des Auftragnehmers außerhalb des Gebiets der
Bundesrepublik Deutschland, findet Absatz 3 nur Anwendung, sofern die ausgeschriebene
Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, und Absatz 1 Satz 1
Nr. 2 nur, sofern darüber hinaus ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag vorliegt. (5)
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich schriftlich oder
elektronisch verpflichten, bei der Auftragsausführung sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer
im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1790), bei der Ausführung der Leistungen für die
gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre Arbeitnehmer. (6) Gelten für die im Rahmen
der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zu erbringenden Leistungen mehrere Tarifverträge,
ist der Tariflohn desjenigen Tarifvertrages maßgeblich, der für den überwiegenden Teil der
Leistungen gilt. (7) Für die Vergabe von Leistungen über öffentliche
Personennahverkehrsdienste gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Los 5.01 Freiflächengestaltung - Sekundarschule Zielitz
Beschreibung: - Abbruch- und Rodungsarbeiten - Erdarbeiten auf Böschungen - 1200 m² -
Pflasterarbeiten - 1900 m² - Winkelstützen Höhe 55 cm als Böschungssicherung und als
Einfassung von Pflanzinseln 72 m - Entwässerung - 5 Einläufe und 20 m Kanal - Zaunbau( 3
Tore, 1 Türen und 80 m Zaun) - Treppenanlagen herstellen (Breite 3,50m) 1x 3 Steigungen,
3x 4 Steigungen, Handläufe - Ausstattung ( Fahrradständer, Abfallbehälter, Bänke,
Bankauflagen, Streetballständer, Absturzsicherung Böschung 57 m, vorh. Plastik auf
Sandsteinsocke aufstellen) - Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Strauch- und Staudenflächen
525 m² 3750 m² Rasenflächen und 18 Hochstämme - Fertigstellungspflege und zwei Jahre
Entwicklungspflege
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedensring 1
Stadt: Zielitz
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/01/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise
und Erklärungen vorzulegen: a) Nachweise und Erklärungen der Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in ein Berufsregister -
gültiger Nachweis Eintragung IHK o. Handwerkerrolle (falls keine Eintragung bei der IHK o.
Handwerkskammer vorliegt, bitten wir hierzu um eine formlose Erklärung mit kurzer
Begründung) - Nachweis einer aktuellen Eintragung im Handelsregister - Aktuell gültige
Gewerbeanmeldung Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw.
Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der
Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt. Die auf gesondertes Verlangen
vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind
postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese
Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle
weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Die auf
gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5
Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und
Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des
Nachforderungsschreibens erfolgte. Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen
nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Nachweise
und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise
und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend
gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung
nachzufordern.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen: - FB
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (zusätzlich zum FB 235
sind die Nachunternehmer zu benennen) - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB
124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Auf gesondertes Verlangen sind
vom Bieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen: - FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise -
FB 221/222 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222) Auf gesondertes
Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen: -
FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Eigenerklärung Sanktionen Russland
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - aktuell
gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der
Laufzeit und Deckungssummen - aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im

Original) - aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original
gültig, Vorlage im Original) - Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in
der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung) - aktuell gültige
Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie
gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie) - aktuell gültige Freistellungsbescheinigung
§ 48b EStG Finanzamt - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das
Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) - Erklärung zur Tariftreue -
TVergG LSA - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA - FB 236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer
Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die
bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt. Die auf gesondertes
Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig
sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können
diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden.
Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Die auf
gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5
Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und
Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des
Nachforderungsschreibens erfolgte. Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen
nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Nachweise
und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise
und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend
gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung
nachzufordern.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise
und Erklärungen vorzulegen: c) Nachweise und Erklärungen der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit - aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen,
mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben
lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung) - Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal - Erklärung
über die Geräte und technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des
Auftrages (formlose Aufzählung der Maschinen, Geräte und technischen Ausstattung des
Unternehmens) Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe
einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle
hinterlegten Nachweise anerkannt. Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise,
welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder

als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch
direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und
Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln. Die auf gesondertes Verlangen
geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist
für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden
Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte. Werden uns
die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend
zum Ausschluss des Angebotes. Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache
vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache
übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese
Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
18ef50b590d-6581031fb4402000

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und
Erklärungen sind vom Bestbieter gemäß § 8 (2) TVergG LSA innerhalb von 5 Werktagen
vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen
beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des
Nachforderungsschreibens erfolgte. Für die Nachforderung von Unterlagen gem. § 16a EU (1)
VOB/A gelten die Regelungen gem. § 16a EU (4) VOB/A. Die Frist für die Nachreichungen soll
6 Kalendertage nicht überschreiten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle der Stradt Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25 39326 Wolmirstedt
Zusätzliche Informationen: elektronisches Verfahren, keine Zulassung von Personen/Bietern
bei der Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3)
Nr. 1 VgV eine Frist zur Rüge des Verstoßes von 10 Kalendertagen nach Erhalt von
Informationsschreiben gem. § 134 (2) GWB.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale
Vergabstelle der Stadt Wolmirstedt i. A. d. Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Vergabstelle der Stadt
Wolmirstedt i. A. d. Verbandsgemeinde Elbe-Heide

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabstelle der Stadt Wolmirstedt i. A. d.
Verbandsgemeinde Elbe-Heide
Registrierungsnummer: 105/144/05099
Postanschrift: August-Bebel-Straße 25
Stadt: Wolmirstedt
Postleitzahl: 39326
Land, Gliederung (NUTS): Börde (DEE07)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadtwolmirstedt.de
Telefon: +49 39201-64702
Fax: +49 39201-64799
Internetadresse: https://www.stadtwolmirstedt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: 03455141529
Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d65b9b40-6a86-42f7-913a-8f81bb966ab5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 09:34:49 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024

Referenzen:
https://www.stadtwolmirstedt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202404/ausschreibung-237044-2024-DEU.txt

 
 
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